Es soll eine Softwarelösung ("Datenplattform") entwickelt werden, die eine automatisierte und standardisierte Kommunikation zwischen KI-basierten Modellen zur Proteinentwicklung und einem mikrofluidischen Gerätepark ermöglicht. Als mikrofluidische Hardware kommt ein System der Firma Firma Efficient Robotics GmbH zum Einsatz, welches auf Basis bioinformatisch generierter Protein-Designs experimentelle Umsetzungen und Charakterisierungen durchführt. Die Datenplattform dient als zentrale Integrations- und Kommunikationsschicht zwischen den KI-Systemen, der Laborautomatisierung sowie nachgelagerten Analysekomponenten. Sie muss mit der bestehenden Steuerungssoftware des Geräteparks ("Droplet Control Center", DCC) interoperabel sein, um experimentelle Abläufe zu steuern und die dabei entstehenden Mess- und Prozessdaten automatisiert zu erfassen und weiterzuverarbeiten. Darüber hinaus muss die Plattform modellagnostisch ausgelegt sein und die Anbindung unterschiedlicher KI-Modelle zur Generierung von Protein-Designs ermöglichen. Hierzu ist ein einheitlicher, erweiterbarer Kommunikationsstandard zu entwickeln, der sowohl bioinformatische als auch experimentelle Anforderungen konsistent abbildet. Weiterhin ist eine zentrale Datenmanagement- und Speicherkomponente zu integrieren, die die strukturierte, nachvollziehbare und treuhänderisch abgesicherte Speicherung von Daten aus mehreren Experimenten ermöglicht. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass Datenzugriff, Datenverarbeitung und Datenspeicherung unter Wahrung der Datensouveränität, Zweckbindung sowie einer vollständigen Auditierbarkeit erfolgen.Die Schnittstellenarchitektur der Plattform ist gemeinsam mit den Projektpartnern zu definieren und als offener, dokumentierter Standard auszugestalten.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenplattform
Referenznummer: 018/2026
Kurze Beschreibung:
Es soll eine Softwarelösung ("Datenplattform") entwickelt werden, die eine automatisierte und standardisierte Kommunikation zwischen KI-basierten Modellen zur Proteinentwicklung und einem mikrofluidischen Gerätepark ermöglicht. Als mikrofluidische Hardware kommt ein System der Firma Firma Efficient Robotics GmbH zum Einsatz, welches auf Basis bioinformatisch generierter Protein-Designs experimentelle Umsetzungen und Charakterisierungen durchführt. Die Datenplattform dient als zentrale Integrations- und Kommunikationsschicht zwischen den KI-Systemen, der Laborautomatisierung sowie nachgelagerten Analysekomponenten. Sie muss mit der bestehenden Steuerungssoftware des Geräteparks ("Droplet Control Center", DCC) interoperabel sein, um experimentelle Abläufe zu steuern und die dabei entstehenden Mess- und Prozessdaten automatisiert zu erfassen und weiterzuverarbeiten. Darüber hinaus muss die Plattform modellagnostisch ausgelegt sein und die Anbindung unterschiedlicher KI-Modelle zur Generierung von Protein-Designs ermöglichen. Hierzu ist ein einheitlicher, erweiterbarer Kommunikationsstandard zu entwickeln, der sowohl bioinformatische als auch experimentelle Anforderungen konsistent abbildet. Weiterhin ist eine zentrale Datenmanagement- und Speicherkomponente zu integrieren, die die strukturierte, nachvollziehbare und treuhänderisch abgesicherte Speicherung von Daten aus mehreren Experimenten ermöglicht. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass Datenzugriff, Datenverarbeitung und Datenspeicherung unter Wahrung der Datensouveränität, Zweckbindung sowie einer vollständigen Auditierbarkeit erfolgen.Die Schnittstellenarchitektur der Plattform ist gemeinsam mit den Projektpartnern zu definieren und als offener, dokumentierter Standard auszugestalten.
Es soll eine Softwarelösung ("Datenplattform") entwickelt werden, die eine automatisierte und standardisierte Kommunikation zwischen KI-basierten Modellen zur Proteinentwicklung und einem mikrofluidischen Gerätepark ermöglicht. Als mikrofluidische Hardware kommt ein System der Firma Firma Efficient Robotics GmbH zum Einsatz, welches auf Basis bioinformatisch generierter Protein-Designs experimentelle Umsetzungen und Charakterisierungen durchführt. Die Datenplattform dient als zentrale Integrations- und Kommunikationsschicht zwischen den KI-Systemen, der Laborautomatisierung sowie nachgelagerten Analysekomponenten. Sie muss mit der bestehenden Steuerungssoftware des Geräteparks ("Droplet Control Center", DCC) interoperabel sein, um experimentelle Abläufe zu steuern und die dabei entstehenden Mess- und Prozessdaten automatisiert zu erfassen und weiterzuverarbeiten. Darüber hinaus muss die Plattform modellagnostisch ausgelegt sein und die Anbindung unterschiedlicher KI-Modelle zur Generierung von Protein-Designs ermöglichen. Hierzu ist ein einheitlicher, erweiterbarer Kommunikationsstandard zu entwickeln, der sowohl bioinformatische als auch experimentelle Anforderungen konsistent abbildet. Weiterhin ist eine zentrale Datenmanagement- und Speicherkomponente zu integrieren, die die strukturierte, nachvollziehbare und treuhänderisch abgesicherte Speicherung von Daten aus mehreren Experimenten ermöglicht. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass Datenzugriff, Datenverarbeitung und Datenspeicherung unter Wahrung der Datensouveränität, Zweckbindung sowie einer vollständigen Auditierbarkeit erfolgen.Die Schnittstellenarchitektur der Plattform ist gemeinsam mit den Projektpartnern zu definieren und als offener, dokumentierter Standard auszugestalten.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket für den Plattformenverbund📦 Beschreibung
Interne Kennung: 018/2026
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Beschaffung ist die Entwicklung einer Softwarelösung ("Datenplattform") zur Integration und Orchestrierung von KI-basierten Modellen im Bereich der biotechnologischen Proteinentwicklung sowie eines mikrofluidischen Geräteparks zur experimentellen Umsetzung und Charakterisierung entsprechender Protein-Designs. Die Datenplattform dient als zentrale Kommunikations- und Integrationsschicht zwischen KI-Modellen, Laborautomatisierungssystemen und Analysekomponenten. Hierzu müssen Daten- und Steuerungsinformationen zwischen mehreren technischen Schnittstellen ausgetauscht und verarbeitet werden. Die konkrete Ausgestaltung der Schnittstellenformate erfolgt in Abstimmung mit den beteiligten Projektpartnern unter Berücksichtigung offener und interoperabler Standards. Die Softwarelösung muss die sichere, nachvollziehbare und langfristige Speicherung der im Rahmen der Experimente entstehenden Daten ermöglichen. Hierzu ist eine Datenmanagement- und Speicherarchitektur vorzusehen, die eine strukturierte Ablage, Versionierung sowie den Zugriff auf experimentelle Daten und Metadaten unterstützt. Die Plattform muss flexibel einsetzbar sein und sowohl den Betrieb in lokalen Rechenumgebungen als auch in Cloud-Umgebungen ermöglichen. Die im Projekt eingesetzten Daten entstehen im Wesentlichen durch einen mikrofluidischen Gerätepark, der bioinformatisch erzeugte Protein-Designs experimentell umsetzt und charakterisiert. Die Steuerung des Geräteparks erfolgt über die bestehende Kontrollsoftware "Droplet Control Center" (DCC) der Firma Efficient Robotics GmbH. Die zu entwickelnde Datenplattform muss in der Lage sein, mit dieser Software zu kommunizieren, um Steuerungsinformationen an den Gerätepark zu übermitteln und experimentell erzeugte Daten zu verarbeiten. Darüber hinaus muss die Datenplattform modellagnostisch ausgelegt sein und die Integration verschiedener KI-Modelle zur Generierung von Protein-Designs ermöglichen. Hierzu ist ein standardisierter Kommunikationsmechanismus vorzusehen, der sowohl experimentelle als auch bioinformatische Anforderungen abbildet. Die entsprechenden Schnittstellen sind in Abstimmung mit den Projektpartnern zu spezifizieren. Die Datenplattform muss die Anbindung einer zentralen Datenbank ermöglichen, die die Speicherung, Verwaltung und Auswertung von Daten aus mehreren Experimenten unterstützt. Dabei ist sicherzustellen, dass experimentelle Daten, insbesondere Sequenz- und Aktivitätsdaten einschließlich zugehöriger Metadaten, strukturiert und konsistent gespeichert werden können. Die Plattform muss zudem die Integration externer biotechnologischer Geräte über softwarebasierte Adapter ermöglichen. Hierzu zählen insbesondere Sequenzierplattformen sowie mikrobiologische und fermentative Systeme. Die Integration erfolgt über standardisierte Schnittstellen zur DCC-Software, die eine Steuerung und Datenerfassung der angebundenen Geräte ermöglichen. Die Schnittstellenarchitektur ist gemeinsam mit den Projektpartnern zu entwickeln, die sowohl den mikrofluidischen Gerätepark als auch die eingesetzten KI-Modelle bereitstellen. Die detaillierten fachlichen und technischen Anforderungen sind in der Leistungsbeschreibung (Dokument 3_Leistungsbeschreibung) weiter ausgeführt.
Gegenstand der Beschaffung ist die Entwicklung einer Softwarelösung ("Datenplattform") zur Integration und Orchestrierung von KI-basierten Modellen im Bereich der biotechnologischen Proteinentwicklung sowie eines mikrofluidischen Geräteparks zur experimentellen Umsetzung und Charakterisierung entsprechender Protein-Designs. Die Datenplattform dient als zentrale Kommunikations- und Integrationsschicht zwischen KI-Modellen, Laborautomatisierungssystemen und Analysekomponenten. Hierzu müssen Daten- und Steuerungsinformationen zwischen mehreren technischen Schnittstellen ausgetauscht und verarbeitet werden. Die konkrete Ausgestaltung der Schnittstellenformate erfolgt in Abstimmung mit den beteiligten Projektpartnern unter Berücksichtigung offener und interoperabler Standards. Die Softwarelösung muss die sichere, nachvollziehbare und langfristige Speicherung der im Rahmen der Experimente entstehenden Daten ermöglichen. Hierzu ist eine Datenmanagement- und Speicherarchitektur vorzusehen, die eine strukturierte Ablage, Versionierung sowie den Zugriff auf experimentelle Daten und Metadaten unterstützt. Die Plattform muss flexibel einsetzbar sein und sowohl den Betrieb in lokalen Rechenumgebungen als auch in Cloud-Umgebungen ermöglichen. Die im Projekt eingesetzten Daten entstehen im Wesentlichen durch einen mikrofluidischen Gerätepark, der bioinformatisch erzeugte Protein-Designs experimentell umsetzt und charakterisiert. Die Steuerung des Geräteparks erfolgt über die bestehende Kontrollsoftware "Droplet Control Center" (DCC) der Firma Efficient Robotics GmbH. Die zu entwickelnde Datenplattform muss in der Lage sein, mit dieser Software zu kommunizieren, um Steuerungsinformationen an den Gerätepark zu übermitteln und experimentell erzeugte Daten zu verarbeiten. Darüber hinaus muss die Datenplattform modellagnostisch ausgelegt sein und die Integration verschiedener KI-Modelle zur Generierung von Protein-Designs ermöglichen. Hierzu ist ein standardisierter Kommunikationsmechanismus vorzusehen, der sowohl experimentelle als auch bioinformatische Anforderungen abbildet. Die entsprechenden Schnittstellen sind in Abstimmung mit den Projektpartnern zu spezifizieren. Die Datenplattform muss die Anbindung einer zentralen Datenbank ermöglichen, die die Speicherung, Verwaltung und Auswertung von Daten aus mehreren Experimenten unterstützt. Dabei ist sicherzustellen, dass experimentelle Daten, insbesondere Sequenz- und Aktivitätsdaten einschließlich zugehöriger Metadaten, strukturiert und konsistent gespeichert werden können. Die Plattform muss zudem die Integration externer biotechnologischer Geräte über softwarebasierte Adapter ermöglichen. Hierzu zählen insbesondere Sequenzierplattformen sowie mikrobiologische und fermentative Systeme. Die Integration erfolgt über standardisierte Schnittstellen zur DCC-Software, die eine Steuerung und Datenerfassung der angebundenen Geräte ermöglichen. Die Schnittstellenarchitektur ist gemeinsam mit den Projektpartnern zu entwickeln, die sowohl den mikrofluidischen Gerätepark als auch die eingesetzten KI-Modelle bereitstellen. Die detaillierten fachlichen und technischen Anforderungen sind in der Leistungsbeschreibung (Dokument 3_Leistungsbeschreibung) weiter ausgeführt.
Postleitzahl: 85748
Stadt: Garching
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Landkreis
🏙️
Dauer: 17 Monate Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 3.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation der Ansprechperson(en)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zum treuhänderischen Plattformbetrieb
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-21 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-21 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 8 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-07-21 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-14 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter muss über nachweisbare Erfahrungen in der Konzeption, Entwicklung und dem Betrieb von IT-Systemen unter Anwendung anerkannter Informationssicherheitsstandards verfügen. Zum Nachweis hat der Bieter vorzulegen: mindestens eine (1) Referenz über in den letzten fünf Jahren erfolgreich durchgeführte Projekte, die die Konzeption, Entwicklung oder den Betrieb von IT-Plattformen oder vergleichbaren IT-Systemen zum Gegenstand hatten und bei denen Informationssicherheitsstandards angewendet wurden; und mindestens einen der folgenden Nachweise: - eine gültige Zertifizierung nach ISO/IEC 27001, - eine gültige Zertifizierung nach BSI IT-Grundschutz, oder einen gleichwertigen Nachweis über ein implementiertes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) einschließlich dokumentierter Sicherheits- und Auditierungsverfahren. Die Referenz(en) muss/müssen jeweils mindestens folgende Angaben enthalten: - Auftraggeber (soweit datenschutzrechtlich zulässig), - Projektgegenstand, - Leistungszeitraum, - Rolle des Bieters, Beschreibung der eingesetzten Informationssicherheitsmaßnahmen bzw. des angewandten Sicherheitsstandards. Die Anforderung dient der Prüfung, ob der Bieter über die für einen sicheren und treuhänderischen Plattformbetrieb erforderliche technische und organisatorische Leistungsfähigkeit verfügt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss über nachweisbare Erfahrungen in der Konzeption, Entwicklung und dem Betrieb von IT-Systemen unter Anwendung anerkannter Informationssicherheitsstandards verfügen. Zum Nachweis hat der Bieter vorzulegen: mindestens eine (1) Referenz über in den letzten fünf Jahren erfolgreich durchgeführte Projekte, die die Konzeption, Entwicklung oder den Betrieb von IT-Plattformen oder vergleichbaren IT-Systemen zum Gegenstand hatten und bei denen Informationssicherheitsstandards angewendet wurden; und mindestens einen der folgenden Nachweise: - eine gültige Zertifizierung nach ISO/IEC 27001, - eine gültige Zertifizierung nach BSI IT-Grundschutz, oder einen gleichwertigen Nachweis über ein implementiertes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) einschließlich dokumentierter Sicherheits- und Auditierungsverfahren. Die Referenz(en) muss/müssen jeweils mindestens folgende Angaben enthalten: - Auftraggeber (soweit datenschutzrechtlich zulässig), - Projektgegenstand, - Leistungszeitraum, - Rolle des Bieters, Beschreibung der eingesetzten Informationssicherheitsmaßnahmen bzw. des angewandten Sicherheitsstandards. Die Anforderung dient der Prüfung, ob der Bieter über die für einen sicheren und treuhänderischen Plattformbetrieb erforderliche technische und organisatorische Leistungsfähigkeit verfügt.
Eignungskriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter muss über nachweisbare Erfahrungen in der Konzeption, Entwicklung und Implementierung modularer, mehrmandantenfähiger digitaler Plattformen verfügen. Zum Nachweis hat der Bieter mindestens ein (1) Referenzprojekt vorzulegen, das innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgreich umgesetzt wurden und mit der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich Komplexität, Architektur und Nutzerstruktur vergleichbar sind. Die Referenz(en) muss/müssen jeweils mindestens folgende Angaben enthalten: - Auftraggeber (soweit datenschutzrechtlich zulässig), - Projektbezeichnung und Projektgegenstand, - Leistungszeitraum, - Rolle und Leistungsanteil des Bieters, - Skizzierung der technischen Architektur. Von der eingereichten Referenz müssen insgesamt Erfahrungen in den folgenden Bereichen nachgewiesen werden: - Konzeption oder Umsetzung von Plattform- bzw. Systemarchitekturen mit mehreren voneinander unabhängigen externen Akteuren (Multi-Stakeholder-Systeme), - Implementierung von Mandantentrennung (Multi-Tenancy) oder vergleichbaren technischen Isolationstechniken, - Entwicklung und Betrieb skalierbarer API- und Integrationsarchitekturen zur Anbindung externer Systeme, - Konzeption und Umsetzung von Governance-, Berechtigungs- und Rollenmodellen für Plattformökosysteme. Die Nachweise dienen der Beurteilung der Fähigkeit des Bieters, eine modulare, skalierbare und mehrmandantenfähige digitale Plattform mit unterschiedlichen Nutzergruppen und Organisationsstrukturen erfolgreich zu konzipieren und umzusetzen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss über nachweisbare Erfahrungen in der Konzeption, Entwicklung und Implementierung modularer, mehrmandantenfähiger digitaler Plattformen verfügen. Zum Nachweis hat der Bieter mindestens ein (1) Referenzprojekt vorzulegen, das innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgreich umgesetzt wurden und mit der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich Komplexität, Architektur und Nutzerstruktur vergleichbar sind. Die Referenz(en) muss/müssen jeweils mindestens folgende Angaben enthalten: - Auftraggeber (soweit datenschutzrechtlich zulässig), - Projektbezeichnung und Projektgegenstand, - Leistungszeitraum, - Rolle und Leistungsanteil des Bieters, - Skizzierung der technischen Architektur. Von der eingereichten Referenz müssen insgesamt Erfahrungen in den folgenden Bereichen nachgewiesen werden: - Konzeption oder Umsetzung von Plattform- bzw. Systemarchitekturen mit mehreren voneinander unabhängigen externen Akteuren (Multi-Stakeholder-Systeme), - Implementierung von Mandantentrennung (Multi-Tenancy) oder vergleichbaren technischen Isolationstechniken, - Entwicklung und Betrieb skalierbarer API- und Integrationsarchitekturen zur Anbindung externer Systeme, - Konzeption und Umsetzung von Governance-, Berechtigungs- und Rollenmodellen für Plattformökosysteme. Die Nachweise dienen der Beurteilung der Fähigkeit des Bieters, eine modulare, skalierbare und mehrmandantenfähige digitale Plattform mit unterschiedlichen Nutzergruppen und Organisationsstrukturen erfolgreich zu konzipieren und umzusetzen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erfahrungen mit verteilten Datenplattformen, Datenräumen und föderierten Architekturen Der Bieter muss über nachweisbare Erfahrungen in der Konzeption, Entwicklung, Implementierung und dem Betrieb verteilter Datenplattformen, Datenräume oder vergleichbarer föderierter IT-Ökosysteme verfügen. Zum Nachweis hat der Bieter mindestens ein (1) Referenzprojekt vorzulegen, das innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgreich umgesetzt oder betrieben wurden und hinsichtlich technischer Komplexität, Nutzerstruktur oder Anwendungsbereich mit dem ausgeschriebenen Vorhaben vergleichbar sind. Die Referenz(en) muss/müssen jeweils mindestens folgende Angaben enthalten: - Auftraggeber (soweit datenschutzrechtlich zulässig), - Projektgegenstand und Projektumfang, - Leistungszeitraum, - Rolle und Leistungsanteil des Bieters, - Beschreibung der technischen Architektur, - Beschreibung der implementierten Sicherheits-, Zugriffs- und Integrationsmechanismen. Von den eingereichten Referenzen müssen insgesamt Erfahrungen in den folgenden Bereichen nachgewiesen werden: - Konzeption, Entwicklung oder Betrieb verteilter Datenplattformen, Datenräume oder vergleichbarer föderierter Architekturen, - Umsetzung von Architekturen nach Gaia-X-, International-Data-Spaces-(IDS)- oder vergleichbaren Prinzipien, - Konzeption und Umsetzung von Datenraumkonzepten mit kontrollierter, regelbasierter oder zweckgebundener Datenfreigabe zwischen mehreren unabhängigen Organisationen, - Implementierung von Identitäts- und Zugriffsmanagementsystemen (IAM) einschließlich Rollen- und Berechtigungskonzepten, - Umsetzung von Mechanismen zur Protokollierung, Auditierung und Nachvollziehbarkeit von Datenflüssen und Datennutzungen, - Konzeption und Umsetzung von Interoperabilitäts- und Integrationsarchitekturen zur Anbindung heterogener Systeme, Anwendungen, Geräte oder Datenquellen, - Entwicklung von Plattform- oder Systemarchitekturen mit mehreren voneinander unabhängigen Akteuren (Multi-Stakeholder-Systeme), - Umsetzung von Mandantentrennung (Multi-Tenancy) oder vergleichbaren technischen Isolationstechniken, - Entwicklung und Betrieb skalierbarer API- und Integrationsarchitekturen, - Konzeption und Umsetzung von Governance-, Rollen- und Berechtigungsmodellen für Plattformökosysteme. Die Nachweise dienen der Beurteilung der Fähigkeit des Bieters, eine sichere, interoperable, mehrmandantenfähige und föderiert organisierte Datenplattform bzw. einen Datenraum mit kontrollierter Datennutzung und nachvollziehbaren Datenflüssen zu konzipieren, umzusetzen und zu betreiben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erfahrungen mit verteilten Datenplattformen, Datenräumen und föderierten Architekturen Der Bieter muss über nachweisbare Erfahrungen in der Konzeption, Entwicklung, Implementierung und dem Betrieb verteilter Datenplattformen, Datenräume oder vergleichbarer föderierter IT-Ökosysteme verfügen. Zum Nachweis hat der Bieter mindestens ein (1) Referenzprojekt vorzulegen, das innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgreich umgesetzt oder betrieben wurden und hinsichtlich technischer Komplexität, Nutzerstruktur oder Anwendungsbereich mit dem ausgeschriebenen Vorhaben vergleichbar sind. Die Referenz(en) muss/müssen jeweils mindestens folgende Angaben enthalten: - Auftraggeber (soweit datenschutzrechtlich zulässig), - Projektgegenstand und Projektumfang, - Leistungszeitraum, - Rolle und Leistungsanteil des Bieters, - Beschreibung der technischen Architektur, - Beschreibung der implementierten Sicherheits-, Zugriffs- und Integrationsmechanismen. Von den eingereichten Referenzen müssen insgesamt Erfahrungen in den folgenden Bereichen nachgewiesen werden: - Konzeption, Entwicklung oder Betrieb verteilter Datenplattformen, Datenräume oder vergleichbarer föderierter Architekturen, - Umsetzung von Architekturen nach Gaia-X-, International-Data-Spaces-(IDS)- oder vergleichbaren Prinzipien, - Konzeption und Umsetzung von Datenraumkonzepten mit kontrollierter, regelbasierter oder zweckgebundener Datenfreigabe zwischen mehreren unabhängigen Organisationen, - Implementierung von Identitäts- und Zugriffsmanagementsystemen (IAM) einschließlich Rollen- und Berechtigungskonzepten, - Umsetzung von Mechanismen zur Protokollierung, Auditierung und Nachvollziehbarkeit von Datenflüssen und Datennutzungen, - Konzeption und Umsetzung von Interoperabilitäts- und Integrationsarchitekturen zur Anbindung heterogener Systeme, Anwendungen, Geräte oder Datenquellen, - Entwicklung von Plattform- oder Systemarchitekturen mit mehreren voneinander unabhängigen Akteuren (Multi-Stakeholder-Systeme), - Umsetzung von Mandantentrennung (Multi-Tenancy) oder vergleichbaren technischen Isolationstechniken, - Entwicklung und Betrieb skalierbarer API- und Integrationsarchitekturen, - Konzeption und Umsetzung von Governance-, Rollen- und Berechtigungsmodellen für Plattformökosysteme. Die Nachweise dienen der Beurteilung der Fähigkeit des Bieters, eine sichere, interoperable, mehrmandantenfähige und föderiert organisierte Datenplattform bzw. einen Datenraum mit kontrollierter Datennutzung und nachvollziehbaren Datenflüssen zu konzipieren, umzusetzen und zu betreiben.
Digitale Prozess- und Systemmodellierung Der Bieter muss über nachweisbare Erfahrungen in der digitalen Modellierung komplexer Geschäfts-, Forschungs-, Verwaltungs- oder Laborprozesse sowie deren Überführung in technische IT-Systeme verfügen. Zum Nachweis hat der Bieter mindestens ein (1) Referenzprojekt vorzulegen, das innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgreich umgesetzt wurden und hinsichtlich Komplexität, Umfang oder Anwendungsbereich mit dem ausgeschriebenen Vorhaben vergleichbar sind. Die Referenz(en) muss/müssen jeweils mindestens folgende Angaben enthalten: - Auftraggeber (soweit datenschutzrechtlich zulässig), - Bezeichnung und Gegenstand des Projekts, - Leistungszeitraum, - Rolle und Leistungsanteil des Bieters, - Beschreibung der modellierten Prozesse und der daraus abgeleiteten Systemlösung, - Beschreibung der eingesetzten Methoden und Werkzeuge zur Prozess- und Systemmodellierung. Von den eingereichten Referenzen müssen insgesamt Erfahrungen in den folgenden Bereichen nachgewiesen werden: - Anwendung etablierter Methoden zur Prozessmodellierung, insbesondere BPMN oder vergleichbarer Modellierungsstandards, - Analyse, Strukturierung und Digitalisierung komplexer fachlicher Prozesse, - Überführung fachlicher Anforderungen in technische Lösungs- und Systemarchitekturen, - Konzeption oder Umsetzung von IT-Systemen in regulierten, behördlichen, wissenschaftlichen oder vergleichbar anspruchsvollen Umfeldern, - Gestaltung und Dokumentation von Schnittstellen zwischen fachlichen, technischen und organisatorischen Ebenen, - Abstimmung und Anforderungsmanagement mit unterschiedlichen Stakeholdergruppen. Die Nachweise dienen der Beurteilung der Fähigkeit des Bieters, komplexe Geschäfts- und Laborprozesse methodisch zu erfassen, digital abzubilden und in tragfähige technische Systemarchitekturen zu überführen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Digitale Prozess- und Systemmodellierung Der Bieter muss über nachweisbare Erfahrungen in der digitalen Modellierung komplexer Geschäfts-, Forschungs-, Verwaltungs- oder Laborprozesse sowie deren Überführung in technische IT-Systeme verfügen. Zum Nachweis hat der Bieter mindestens ein (1) Referenzprojekt vorzulegen, das innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgreich umgesetzt wurden und hinsichtlich Komplexität, Umfang oder Anwendungsbereich mit dem ausgeschriebenen Vorhaben vergleichbar sind. Die Referenz(en) muss/müssen jeweils mindestens folgende Angaben enthalten: - Auftraggeber (soweit datenschutzrechtlich zulässig), - Bezeichnung und Gegenstand des Projekts, - Leistungszeitraum, - Rolle und Leistungsanteil des Bieters, - Beschreibung der modellierten Prozesse und der daraus abgeleiteten Systemlösung, - Beschreibung der eingesetzten Methoden und Werkzeuge zur Prozess- und Systemmodellierung. Von den eingereichten Referenzen müssen insgesamt Erfahrungen in den folgenden Bereichen nachgewiesen werden: - Anwendung etablierter Methoden zur Prozessmodellierung, insbesondere BPMN oder vergleichbarer Modellierungsstandards, - Analyse, Strukturierung und Digitalisierung komplexer fachlicher Prozesse, - Überführung fachlicher Anforderungen in technische Lösungs- und Systemarchitekturen, - Konzeption oder Umsetzung von IT-Systemen in regulierten, behördlichen, wissenschaftlichen oder vergleichbar anspruchsvollen Umfeldern, - Gestaltung und Dokumentation von Schnittstellen zwischen fachlichen, technischen und organisatorischen Ebenen, - Abstimmung und Anforderungsmanagement mit unterschiedlichen Stakeholdergruppen. Die Nachweise dienen der Beurteilung der Fähigkeit des Bieters, komplexe Geschäfts- und Laborprozesse methodisch zu erfassen, digital abzubilden und in tragfähige technische Systemarchitekturen zu überführen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer hat die Leistung unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen und informationssicherheitsrelevanten Anforderungen zu erbringen. Die zu entwickelnde Datenplattform ist so auszugestalten, dass eine sichere, nachvollziehbare und treuhänderische Verwaltung der erzeugten Daten gewährleistet wird. Insbesondere sind Datensouveränität, Zweckbindung, rollenbasierte Zugriffskontrollen sowie die Auditierbarkeit von Datenzugriffen sicherzustellen. Die Plattform ist offen, interoperabel und dokumentiert umzusetzen. Schnittstellen und Kommunikationsprotokolle sind in Abstimmung mit den Projektpartnern zu spezifizieren. Der Auftragnehmer hat eine vollständige technische Dokumentation der Systemarchitektur, Schnittstellen, Datenmodelle sowie Betriebs- und Sicherheitskonzepte bereitzustellen.
Der Auftragnehmer hat die Leistung unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen und informationssicherheitsrelevanten Anforderungen zu erbringen. Die zu entwickelnde Datenplattform ist so auszugestalten, dass eine sichere, nachvollziehbare und treuhänderische Verwaltung der erzeugten Daten gewährleistet wird. Insbesondere sind Datensouveränität, Zweckbindung, rollenbasierte Zugriffskontrollen sowie die Auditierbarkeit von Datenzugriffen sicherzustellen. Die Plattform ist offen, interoperabel und dokumentiert umzusetzen. Schnittstellen und Kommunikationsprotokolle sind in Abstimmung mit den Projektpartnern zu spezifizieren. Der Auftragnehmer hat eine vollständige technische Dokumentation der Systemarchitektur, Schnittstellen, Datenmodelle sowie Betriebs- und Sicherheitskonzepte bereitzustellen.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 118-426404 (2026-06-19)