Deckenlifter

Kreiskliniken Böblingen gGmbH im Namen und auf Rechnung für den Eigenbetrieb Gebäudemanagement des Landkreises Böblingen

Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung und Montage von Umbettvorrichtungen, Hebebügeln, Hebetüchern und Hebegurten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-10-06 Auftragsbekanntmachung
2023-10-12 Ergänzende Angaben
2024-01-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-10-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Geräte
Referenznummer: 661_13.01
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung und Montage von Umbettvorrichtungen, Hebebügeln, Hebetüchern und Hebegurten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Geräte 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verschiedene medizinische Geräte und Produkte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Böblingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreiskliniken Böblingen gGmbH im Namen und auf Rechnung für den Eigenbetrieb Gebäudemanagement des Landkreises Böblingen
Postanschrift: Arthur-Gruber-Str. 70
Postleitzahl: 71065
Postort: Sindelfingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikverbund-suedwest.de 🌏
E-Mail: h.schaefer@klinikverbund-suedwest.de 📧
Telefon: +49 70319811-062 📞
Fax: +49 70319812-062 📠
URL der Dokumente: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYYGYD13/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYYGYD13 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-06 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-11 📅
Datum des Beginns: 2024-01-02 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 196-614981
ABl. S-Ausgabe: 196
Zusätzliche Informationen
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebots können Sie zudem dem Leitfaden (Formblatt B_01 in den Vergabeunterlagen) entnehmen. Bekanntmachungs-ID: CXRAYYGYD13
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die wirtschaftliche Neuordnung des Klinikverbundes Süd-West werden die Klinikstandorte Böblingen und Sindelfingen in einem Neubau auf dem Flugfeldgelände in Böblingen zusammengelegt. Gemäß Aufgabenstellung galt es, die medizinischen Belange eines Großklinikums mit seinen engen Funktionsbeziehungen mit dem städtebaulichen Kontext, aufbauend auf den Ergebnissen des städtebaulichen Ideen-Wettbewerbs zu vereinen. Dabei sollen die Bezüge zum Bahnhof Böblingen / Stadtkern, sowie die städtebauliche Leitidee und Stadtentwicklung nahtlos an das Planungsgebiet in der Planung berücksichtigt und integriert werden. Es wird ein Haus mit ca. 700 Betten und 15 OP-Sälen (davon 2 Reserveflächen) geplant.
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Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung und Montage von 59 Umbettvorrichtungen, 59 Hebebügeln, 133 Hebetüchern und 117 Hebegurten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flugfeldklinikum Böblingen Flugfeldareal Böblingen 71034 Böblingen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen vorzulegen:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB:
Erklärung
- dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist , in den vergangenen 5 Jahren rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen in den vergangenen 5 Jahren keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist , jeweils wegen einer Straftat nach
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- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
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- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB:
Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen wurde.
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB:
Erklärung, dass in den vergangenen 3 Jahren
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
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- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
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- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der Verordnung EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland)
5. Nachweis, dass der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters vorzulegen, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Angebote, Kopie/Scan ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
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Die Befähigung zur Berufsausübung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Nicht präqualifizierte Bieter oder Bieter, deren Präqualifikation nicht den Nachweis der gestellten Eignungsanforderungen erfüllt, müssen die erforderlichen Erklärungen zur Eignung mit ihrem Angebot einreichen.
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Geforderte Mindeststandards:
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland) vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters (EUR, netto), für vergleichbare Leistungen (Lieferung und Montage von Umbettvorrichtungen, Hebebügeln, Hebetüchern und Hebegurten für ein Klinikgebäude mit einer Auftragssumme von mindestens Euro 250.000 EUR netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
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Mindeststandards:
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzarbG vorliegen.
2. Verpflichtungserklärung, dass die Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) eingehalten werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe von mindestens 3 vergleichbaren Leistungen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft in den letzten 5 Jahren erbracht hat. Als vergleichbar angesehen werden Leistungen der Lieferung und Montage von Umbettvorrichtungen, Hebebügeln, Hebetüchern und
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Hebegurten für ein Klinikgebäude mit einer Auftragssumme von mindestens Euro 250.000 EUR netto. Die Leistung gilt als in den letzten fünf Jahren erbracht, wenn sie nach dem 31.12.2017 fertig gestellt wurde.
Als Mindestanforderung sind mindestens 3 Referenzen vorzulegen.
Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert:
- Angabe der Projektbezeichnung;
- Angabe des Unternehmens, das Auftragnehmer des Projektes ist;
- Angabe des Auftraggebers;
- Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Telefon, E-Mail);
- Angaben zum Projekt;
- Ausführungszeitraum inklusive Datum der Abnahme;
- Auftragssumme (EUR, netto);
- Projektbeschreibung;
- Angabe des Gebäudetyps

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-01-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-11-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:15

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum
Kontakt
Internetadresse: www.klinikverbund-suedwest.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.klinikverbund-suedwest.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYYGYD13/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/
Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebots können Sie zudem dem Leitfaden (Formblatt B_01 in den Vergabeunterlagen) entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYYGYD13

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268-730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263-985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2023/S 196-614981 (2023-10-06)
Ergänzende Angaben (2023-10-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hebevorrichtungen für den Sektor der Gesundheitsfürsorge 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-12 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 200-626803
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 196-614981
ABl. S-Ausgabe: 200
Quelle: OJS 2023/S 200-626803 (2023-10-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hebevorrichtungen für den Sektor der Gesundheitsfürsorge
Referenznummer: 613_13.01
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung und Montage von Umbettvorrichtungen, Hebebügeln, Hebetüchern und Hebegurten.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Kontakt
Internetadresse: https://www.klinikverbund-suedwest.de 🌏
E-Mail: vergabe-ffk@klinikverbund-suedwest.de 📧
Telefon: +49 70319811062 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2024-01-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2024-01-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2024/S 009-021466
ABl. S-Ausgabe: 9

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die wirtschaftliche Neuordnung des Klinikverbundes Süd-West werden die Klinikstandorte Böblingen und Sindelfingen in einem Neubau auf dem Flugfeldgelände in Böblingen zusammengelegt. Gemäß Aufgabenstellung galt es, die medizinischen Belange eines Großklinikums mit seinen engen Funktionsbeziehungen mit dem städtebaulichen Kontext, aufbauend auf den Ergebnissen des städtebaulichen Ideen-Wettbewerbs zu vereinen. Dabei sollen die Bezüge zum Bahnhof Böblingen / Stadtkern, sowie die städtebauliche Leitidee und Stadtentwicklung nahtlos an das Planungsgebiet in der Planung berücksichtigt und integriert werden. Es wird ein Haus mit ca. 700 Betten und 15 OP-Sälen (davon 2 Reserveflächen) geplant. Der Auftraggeber ist die Kreiskliniken Böblingen gGmbH im Namen und auf Rechnung für den Eigenbetrieb Gebäudemanagement des Landkreises Böblingen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Böblingen
Flugfeldareal
71034 Böblingen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-12-18 📅
Name: Hill-Rom GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 28952
Postort: Essen
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland 🇩🇪
Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE145047086
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://www.klinikverbund-suedwest.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Ver-öffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 009-021466 (2024-01-08)