Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Einzureichende Unterlagen und Eignungskriterien
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen. Die Vorlage von Unterlagen und Nachweisen in Kopie ist ausreichend, der Auftraggeber behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
Die Nachweise dürfen, sofern nichts anderes angegeben ist, nicht älter als sechs Monate sein.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen werden die Nachweise in Summe bewertet.
Eignungsleihe: Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, kann z.B. eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden. (siehe 3.2.1 10.) Zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit kann sich der Bieter nur dann der Kapazitäten eines anderen Unternehmens bedienen, wenn die anderen Unternehmen die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann sich der Bieter nur dann der Fähigkeiten eines anderen Unternehmens bedienen, wenn sich das andere Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften (§ 47 Abs. 3 VgV).
Der Bieter hat folgende Unterlagen mit seinem Angebot einzureichen, wobei die Nichtvorlage den Ausschluss des Angebots vom weiteren Verfahren zur Folge hat (A= Ausschlusskriterium). Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Kommt der Bieter dieser erneuten Fristsetzung nicht nach, wird sein Angebot von der weiteren Prüfung und Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs.1 Nr. 2 VgV).
Einzureichende Unterlagen
1) Unternehmensdarstellung (inkl. Mitarbeiterzahl, Rechtsform, Hauptsitz und weitere Standorte, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte). (A)
2) Formfreie Eigenerklärung, dass der Bieter im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine eigenen über das Projekt hinausgehenden wirtschaftlichen Interessen verfolgt, die den Interessen des Projektes und des Auftraggebers entgegenstehen können (Ausschluss von Interessenskollisionen). (A)
3) Formfreie Eigenerklärung, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen bzw. gemäß § 125 GWB eine Selbstreinigung stattgefunden hat. (A)
4) Formfreie Eigenerklärung nach § 19 MiLoG (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns). (A)
5) Formfreie Eigenerklärung nach § 21 AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz). (A)
6) Formfreie Eigenerklärung nach § 21 SchwarzArbG (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung). (A)
7) Formfreie Eigenerklärung nach § 98c AufenthaltsG (Gesetz über den Aufenthalt, die Er-werbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet). (A)
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter bereits mit dem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister mit einreichen kann. Anderenfalls wird diese Auskunft im weite-ren Verlauf des Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung eingeholt bzw. vom Bieter angefordert. Der Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei der Registerbehörde nach § 6 WRegG, sobald § 6 WRegG anzuwenden ist, machen.
8) sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft. (A)
9) sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zum beabsichtigten Einsatz von Subunternehmen unter genauer Bezeichnung des vom Subunternehmer zu übernehmenden Leistungsteils. Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Subunternehmer, die wesentliche Leistungsbestandteile erbringen, zu benennen und es sind eine rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen, sowie die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung (3.2.1 und 3.2.2) für den Subunternehmer vorzulegen (vgl. 1.4). (A)
10) sofern zutreffend: Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe nach § 47 VgV (d.h. Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung). (A)
Eignunskriterien
1) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage eines Auszugs der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, für Deutschland das Handelsregister. Aktueller Auszug erforderlich. (A)
2) Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch formfreie Eigener-klärung über den Gesamtumsatz der letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahre. Der Bietergesamtumsatz muss in den letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 200.000 EUR pro Jahr betragen haben. (A)
3) Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit anhand von:
Referenzen über mindestens 5 Jahre Erfahrung mit der Durchführung von Beratungsleistungen im Agrarsektor oder in der Agrarwissenschaft außerhalb Deutschlands (im Zeit-raum der letzten 8 Jahre).
Referenzen über mindestens 3 Jahre Erfahrung in lateinamerikanischen Raum, vorzugsweise in Procisur-Mitgliedsländer (im Zeitraum der letzten 8 Jahre); Referenzen über Erfahrung mit der Betreuung und Durchführung internationaler Agrarprojekte mit Langzeitexperten (im Zeitraum der letzten 5 Jahre).
Betrachtet wird jeweils die Summe der Zeiträume
verschiedener, auch zeitlich überlappender, Referenzen.