Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Berlin u. Brandenburg, Wartung und Inspektion von Klima-, Lüftungs-, Entrauchungs- und Kälteanlagen (AMEV-Vertrag)
Im Rahmen eines offenen Verfahrens gem. § 15 VgV sollen Wartung und Inspektion der Klima-, Lüftungs-, Entrauchungs- und Kälteanlagen der Hauptverwaltung Berlin u. Brandenburg der Deutschen Bundesbank als AMEV-Vertrag vergeben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-20.
Auftragsbekanntmachung (2023-09-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
Referenznummer: 2000013595
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen eines offenen Verfahrens gem. § 15 VgV sollen Wartung und Inspektion der Klima-, Lüftungs-, Entrauchungs- und Kälteanlagen der Hauptverwaltung...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen eines offenen Verfahrens gem. § 15 VgV sollen Wartung und Inspektion der Klima-, Lüftungs-, Entrauchungs- und Kälteanlagen der Hauptverwaltung Berlin u. Brandenburg der Deutschen Bundesbank als AMEV-Vertrag vergeben werden.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-09-20 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-25 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 184-575816
ABl. S-Ausgabe: 184
Zusätzliche Informationen
“1. Es stehen für alle Bieter alle Vergabeunterlagen zum Download bereit. Die Bieter werden gebeten, die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich auf...”
1. Es stehen für alle Bieter alle Vergabeunterlagen zum Download bereit. Die Bieter werden gebeten, die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit zu prüfen.
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Quelle: OJS 2023/S 184-575816 (2023-09-20)