Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenz(en)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte die Beschreibung mindestens einer geeigneten Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zur Referenz sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten (Telefonnummer und möglichst email).
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Angebots- oder Teilnahmefrist).
Eine Vergleichbarkeit der Referenz mit der auftragsgegenständlichen Leistung ist insgesamt nur gegeben, wenn diese folgende Merkmale aufweist:
• Die Referenz beinhaltet den Bau eines Kryo-Dewars inkl. Integration von RF-/HF-Technik für den Einsatz in einem Radioteleskop
und
• die Referenz zeigt, dass für ein Wechsel des Kaltkopfes innerhalb eines Tages möglich ist, ohne den Dewar aus dem Radioteleskop auszubauen, ohne dass eine Unterbrechung des Kühlkreislaufs (Helium) erfoderlich ist und ohne dass die HF-Optik (Ausrichtung) neu justiert werden muss.
Für die Referenzen ist die Vorlage "Referenzen" zu verwenden.
Es sind nur 1 Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Nachweis Qualitätsmanagement
Geeignet sind nur Unternehmen, die ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9001-2015 ff oder vergleichbar) in Ihrem Unternehmen eingeführt haben und aufrechterhalten. Das entsprechende Zertifikat ist mit dem Angebot einzureichen und muss zum Zeitpunkt "Ende der Angebotsfrist" gültig sein.