Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens folgende Erklärungen einzureichen:
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4) Eigenerklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
Mindestanforderung: Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen mindestens 50.000 Euro betragen haben.
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5) Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von 1 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Versicherung muss die Leistungen d. h. einschließlich der Leistungen seiner Nachunternehmer abdecken. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Entsprechender Versicherungsschutz ist durch Eigenerklärung gem. Formular zu bestätigen. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Eigenerklärung des Bewerbers nachgewiesen werden, mit der er den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Auf gesonderte Anforderung: Nachweis durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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6) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Hierzu erklärt die Bieterin / der Bieter, / die Bietergemeinschaft dass
- sie / er mit einer fälligen Zahlung von Steuern und von Sozialversicherungsbeiträgen nicht im Rückstand ist,
- sie / er sich weder in einem Konkurs- oder Vergleichsverfahren befindet und keine Umstände vorliegen, welche eine Unzuverlässigkeit darstellt,
- bei der Ausführung ihrer / seiner Leistung nur Produkte Berücksichtigung finden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des IAO-Übereinkommens hergestellt oder bearbeitet wurden,
- sie / er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf ihre / seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
- das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet,
- sie / er wegen illegaler Beschäftigung (§§ 8 - 11 nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung und § 404 drittes Sozialgesetzbuch) weder zu einer Freiheitsstrafe, noch zu einer Geldstrafe verurteilt, noch mit einer Geldbuße belegt wurde,
- die für die Leistungserbringung eingesetzten Personen über die mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache verfügen,
- sie / er sich bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Angabe der geforderten Eigenerklärung einen Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
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7) Auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.