Dienstleistung

Stadt Frankfurt am Main, Amt für Straßenbau und Erschließung

Ingenieurleistungen (örtliche Bauüberwachung)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-06-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-06-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 66-2023-00034
Kurze Beschreibung: Ingenieurleistungen (örtliche Bauüberwachung)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Frankfurt am Main, Amt für Straßenbau und Erschließung
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 25
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.vergabe.stadt-frankfurt.de 🌏
E-Mail: vergabe.amt66@stadt-frankfurt.de 📧
Telefon: +49 69-212-48957 📞
URL der Dokumente: https://vergabe.stadt-frankfurt.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18848a17a76-5eae1923bf47f47e 🌏
URL der Teilnahme: http://www.vergabe.stadt-frankfurt.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-02 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-07 📅
Datum des Beginns: 2023-09-01 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 108-338531
ABl. S-Ausgabe: 108
Zusätzliche Informationen
entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
BW 025, Revitalisierung Schwedlerbrücke (Los 1)
- Örtl. Bauüberwachung
- Formale/techn. Planprüfung, Ingenieurtechn. Kontrolle
- Koordinierung Dritter, Koordinierung Verkehrslenkung
- Nachtragsbearbeitung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Frankfurt am Main, Amt für Straßenbau und Erschließung, Adam-Riese-Straße 25, 60327 Frankfurt am Main bzw. BW 025, Schwedlerbrücke

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: • Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (ggf.)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Berufshaftpflicht
2. Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
3. Aktuelle personelle Ausstattung
Mindeststandards:
zu 1. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Millionen € für Personenschäden-, Sach- und Vermögensschäden oder eine Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird, sofern keine (ausreichende) Versicherung vorliegt.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Nachweis der beruflichen Qualifikation
- einschlägige Referenzen
Mindeststandards:
Für die vorgesehene örtliche Bauüberwachung und deren Vertreter sind jeweils folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
- namentliche Benennung und Nachweis der beruflichen Qualifikation als "Ingenieur/-in";
- einschlägige Referenzen nicht älter als 10 Jahre je Person für mind. 1 vergleichbares Projekt (mittels FB 124.1),
Vergleichbar sind: Arbeiten im Bereich von Gleisanlagen der DB + Sanierung von denkmalgeschützten Bauwerken + Neubau Brücke.
Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit können in Kombination mit mehreren Referenzen erfüllt werden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: "Beratender Ingenieur/-in" oder "Ingenieur/-in" gemäß § 75 (2) VgV

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: entfällt
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Niedrigstes Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 30,00
Kostenkriterium (Name): Optimales Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 70,00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.stadt-frankfurt.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18848a17a76-5eae1923bf47f47e 🌏
URL der Teilnahme: www.vergabe.stadt-frankfurt.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
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Die unter II.2.4) sowie im Dokument "01_Aufgabenbeschreibung" gegebene Bezeichnung "Los 1" bezieht sich auf die Teilung des Bauwerks in 2 Bauabschnitte. Los 2 wird separat ausgeschrieben und ist nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Quelle: OJS 2023/S 108-338531 (2023-06-02)