Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bietererklärung (Anlage 2), dass:
• über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren, nicht eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist
• sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
• die Ausschlusstatbestände gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) nicht vorliegen
• keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
• der Bieter den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist
• der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf die Eignung abgegeben hat
• die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 € gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist,
• einer der in § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführten Ausschlussgründe nicht vorliegt,
• die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 € gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen,
• dass der Bieter die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt
• für den Fall, dass die Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z. B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind entsprechende Gründe einzutragen
• dass eine wissentlich falsche Erklärung den Ausschluss von dieser und von weiteren Vergaben zur Folge haben kann
Bieterangaben (Anlage 3)
• Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter/Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre)
• zum Gesamtumsatz in den letzten drei Jahre, einschließlich der Angabe des Umsatzes im vakanten Tätigkeitsbereich
• zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
• Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestsumme abdeckt: Schäden mit folgenden Deckungssummen - pro Versicherungsfall; mindestens 1.000.000 € für Sach- und Personenschäden und mindestens 100.000 € für Vermögensschäden: Die Höchstleistung der Versicherung für Sach- und Personenschäden pro Versicherungsjahr darf 2.000.000 € und die Höchstleistung für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr darf 200.000 € nicht unterschreiten. Der Nachweis ist vom bezuschlagten Bieter unverzüglich nach der Zuschlagserteilung zu erbringen.
• Bei welchem Versicherungsunternehmen ist die Versicherung abgeschlossen, bzw. wird für den Fall des Zuschlages abgeschlossen? Bei der Versicherung muss es sich um eine marktübliche deutsche Industrieversicherung oder um eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU handeln. Fremdsprachlichen Versicherungsunterlagen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Arbeitsgemeinschaften und sonstige Bietergemeinschaften füllen bitte für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein eigenes Formblatt aus. Es sind alle Mitglieder anzugeben, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bestimmen. Die Vollmacht des Vertreters der Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit dem Angebot einzureichen.
Unterauftragnehmer (Anlage 7)
• Die Liste derjenigen Unterauftragnehmer, die mit der Abholung der Sendungen in den Behörden und/oder für die Zustellungen beim Empfänger beauftragt werden, kann bereits ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV).
Sofern das Verzeichnis der Unterauftragnehmer dem Angebot nicht beigefügt ist, wird die Vergabestelle entsprechend § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV vor Zuschlagserteilung von den Unternehmen/Bietern, die in die engere Wahl kommen, die ausgefüllte Liste der Unterauftragnehmer abfordern. Die Vorlage hat dann unverzüglich binnen einer Frist von fünf Tagen zu erfolgen.
• Bei einer sehr hohen Anzahl von Unterauftragnehmern (ab 1.000) kann von einer Vorlage der ausgefüllten Anlage 7 Verzeichnis der Unterauftragnehmer abgesehen werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV). Für diesen Fall hat der Bieter bei Abgabe des Angebotes eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen, dass nur Unterauftragnehmer beauftragt werden, die mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachkommen und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen. Sollte ein Unterauftragnehmer diese Voraussetzungen im laufenden Vertragszeitraum nicht mehr erfüllen, ist er unverzüglich als Unterauftragnehmer nicht mehr einzusetzen (vgl. § 36 VgV). Diese Eigenerklärung ist bei Abgabe des Angebotes miteinzureichen.
Die Angaben/Erklärungen sind in der Anlage 2 - Bietererklärung-, in der Anlage 3 - Bieterangaben sowie in der Anlage 7 - Verzeichnis der Unterauftragnehmer zu vermerken. Die Anlagen 2 und 3 sind dem Angebot beizufügen. Die Anlage 7 kann bereits bei Abgabe des Angebotes miteingereicht werden.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister und aus dem Gewerbezentralregister anfordern