Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu A) Referenzauftrag
Mehrere frühere Aufträge, die nur in ihrer Gesamtheit den nachstehenden (Mindest-)Anforderungen an eine Referenz entsprechen, sind für den Nachweis einer Referenz nicht ausreichend.
Jeder Referenzauftrag
• hatte als Referenzauftraggeber (aus dem öffentlichen oder privaten Sektor) einen Auftraggeber, der hinsichtlich seiner hierarchisch vielfach gestuften Organisationsstruktur, seiner Mitarbeiterzahl und seiner hierdurch insgesamt bedingten längeren internen Abstimmungsprozesse mit einer obersten Landesbehörde vergleichbar ist; und
• wurde im Zeitraum 01.06.2020 bis 31.05.2023 vollständig oder zu mindestens 50% des Referenzauftragsvolumens erbracht; und
• beinhaltete die Abwicklung einer Kommunikationskampagne (Erbringung aller Leistungen „Kampagne“ gemäß 1.1 oder 1.2 der Leistungsbeschreibung und zusätzlich mindestens zwei unterschiedlicher Leistungen gemäß den Ziffern 2-14 der Leistungsbeschreibung), von der Ausarbeitung der Leitidee über Konzeption bis hin zur Umsetzung und Verbreitung durch die mindestens zwei unterschiedlichen Leistungen gemäß den Ziffern 2-14 der Leistungsbeschreibung; und
• hatte einen Gesamtwert (d.h. ein Referenzauftragsvolumen) von insgesamt 100.000,00 Euro oder mehr (netto ohne Mehrwertsteuer und ohne Mediaspendings); und
• betraf mindestens einen (1) der folgenden Themenbereiche:
Politik der/des
- Landwirtschaft
- Forstwirtschaft
- nachwachsenden Rohstoffe
- Verbraucherschutzes
- Lebensmittel und Ernährung
- Biodiversität
- Natur- und Umweltschutzes
- Digitalisierung
- Ländlichen Raums (Flurneuordnung, Strukturpolitik)
in einem Land der Europäischen Union (EU).
Zu B) Technische Fachkraft Art Director (m/w/d)
Der Art Director spricht fließend Deutsch und ist für die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten und Ideen in Form von Grafiken, Designs und Typografien für unterschiedliche Kommunikationsmaßnahmen sowie für die Koordination des Kreativteams verantwortlich. Der Art Director hat ein Grafik- oder ein Designstudium oder eine Ausbildung an einer Kunstakademie oder an einer Fachhochschule für Gestaltung oder eine vergleichbare Ausbildung bzw. ein vergleichbares Studium erfolgreich abgeschlossen.
Der Art Director hat in wenigstens einem (1) früheren Projekt einer Kommunikationsagentur
- für einen früheren Auftraggeber (aus dem öffentlichen oder privaten Sektor), der hinsichtlich seiner hierarchisch vielfach gestuften Organisationsstruktur, seiner Mitarbeiterzahl und seiner hierdurch bedingten insgesamt längeren internen Abstimmungsprozesse mit dem Auftraggeber als oberste Landesbehörde vergleichbar ist
- mit einem Wert der Leistungen dieser Kommunikationsagentur von 50.000,00 Euro oder mehr (netto ohne USt.)
- Konzepte und Ideen in Form von Grafiken, Designs und Typografien für unterschiedliche Kommunikationsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt sowie ein Kreativteam koordiniert; und
- besitzt aus seiner Beteiligung an früheren Projekten einer Kommunikationsagentur praktische Erfahrung in der Kommunikation von mindestens einem (1) der folgenden Themenbereiche:
Politik der/des
- Landwirtschaft
- Forstwirtschaft
- nachwachsenden Rohstoffe
- Verbraucherschutzes
- Lebensmittel und Ernährung
- Biodiversität
- Natur- und Umweltschutzes
- Digitalisierung
- Ländlichen Raums (Flurneuordnung, Strukturpolitik)
in einem Land der Europäischen Union (EU).
Keine Eignungsleihe zulässig.
Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen an die Person des Art Directors durch Vorlage relevanter Projektnachweise, Zertifikate oder vergleichbarer aussagekräftiger Nachweise.
Zu C) Projektverantwortlicher
Der Projektverantwortliche spricht fließend Deutsch, steht dem Auftraggeber während der Auftragsausführung jederzeit (telefonisch oder persönlich) zur Verfügung, informiert fortlaufend während der gesamten Auftragsdauer den Auftraggeber und ist im Rahmen der Auftragsausführung für alle Fragen an und Entscheidungen durch den Auftragnehmer entscheidungsbefugt und zur Abgabe und Entgegennahme von rechtsgeschäftlichen Erklärungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Rahmenvereinbarung sowie zur Vornahme von sonstigen Rechtshandlungen im Namen des Auftragnehmers ermächtigt.
Der Projektverantwortliche hat in wenigstens einem (1) früheren Projekt die Leistungen einer Kommunikationsagentur
- mit den vorgenannten Verantwortlichkeiten als Projektverantwortlicher
- für einen früheren Auftraggeber (aus dem öffentlichen oder privaten Sektor), der hinsichtlich seiner hierarchisch vielfach gestuften Organisationsstruktur, seiner Mitarbeiterzahl und seiner hierdurch bedingten insgesamt längeren internen Abstimmungsprozesse mit dem Auftraggeber als oberste Landesbehörde vergleichbar ist
- mit einem Wert der Leistungen dieser Kommunikationsagentur von 75.000,00 Euro oder mehr (netto ohne USt.) gesteuert; und
- besitzt aus seiner Beteiligung an früheren Projekten einer Kommunikationsagentur praktische Erfahrung in der Kommunikation von mindestens einem (1) der folgenden Themenbereiche:
Politik der/des
- Landwirtschaft
- Forstwirtschaft
- nachwachsenden Rohstoffe
- Verbraucherschutzes
- Lebensmittel und Ernährung
- Biodiversität
- Natur- und Umweltschutzes
- Digitalisierung
- Ländlichen Raums (Flurneuordnung, Strukturpolitik)
in einem Land der Europäischen Union (EU).
Keine Eignungsleihe zulässig.
Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen an die Person des Projektverantwortlichen durch Vorlage relevanter Projektnachweise, Zertifikate oder vergleichbarer aussagekräftiger Nachweise.
Zu D) Stellvertretender Projektverantwortlicher (m/w/d)
Der stellvertretende Projektverantwortliche spricht fließend Deutsch, steht dem Auftraggeber während der Auftragsausführung in Abwesenheit des Projektverantwortlichen jederzeit (telefonisch oder persönlich) zur Verfügung, informiert fortlaufend während der gesamten Auftragsdauer den Auftraggeber in Stellvertretung des Projektverantwortlichen und ist in Stellvertretung des Projektverantwortlichen im Rahmen der Auftragsausführung für alle Fragen an und Entscheidungen durch den Auftragnehmer entscheidungsbefugt und zur Abgabe und Entgegennahme von rechtsgeschäftlichen Erklärungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Rahmenvereinbarung sowie zur Vornahme von sonstigen Rechtshandlungen im Namen des Auftragnehmers ermächtigt.
Der stellvertretende Projektverantwortliche hat in wenigstens einem (1) früheren Projekt die Leistungen einer Kommunikationsagentur
- mit den vorgenannten Verantwortlichkeiten als stellvertretender Projektverantwortlicher
- für einen früheren Auftraggeber (aus dem öffentlichen oder privaten Sektor), der hinsichtlich seiner hierarchisch vielfach gestuften Organisationsstruktur, seiner Mitarbeiterzahl und seiner hierdurch bedingten insgesamt längeren internen Abstimmungsprozesse mit dem Auftraggeber als oberste Landesbehörde vergleichbar ist
- mit einem Wert der Leistungen dieser Kommunikationsagentur von 15.000 Euro (netto ohne USt.) oder mehr in Stellvertretung des Projektverantwortlichen gesteuert; und
- besitzt aus seiner Beteiligung an früheren Projekten einer Kommunikationsagentur als stellvertretender Projektverantwortlicher praktische Erfahrung in der Kommunikation von mindestens einem (1) der folgenden Themenbereiche:
Politik der/des
- Landwirtschaft
- Forstwirtschaft
- nachwachsenden Rohstoffe
- Verbraucherschutzes
- Lebensmittel und Ernährung
- Biodiversität
- Natur- und Umweltschutzes
- Digitalisierung
- Ländlichen Raums (Flurneuordnung, Strukturpolitik)
in einem Land der Europäischen Union (EU).
Keine Eignungsleihe zulässig.
Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen an die Person des stellvertretenden Projektverantwortlichen durch Vorlage relevanter Projektnachweise, Zertifikate oder vergleichbarer aussagekräftiger Nachweise.