Prüfung von Verwendungsnachweisen von Einzelfördermaßnahmen gemäß § 9 Absatz 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG). Das Land Sachsen-Anhalt fördert auf Antrag der Krankenhausträger gem. § 9 Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) die Errichtung von Krankenhäusern einschließlich der Erstausstattung mit den für den Krankenhausbetrieb notwendigen Anlagegütern sowie die Wiederbeschaffung von Anlagegütern mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von mehr als 3 Jahren. Nach Abschluss der Fördermaßnahmen sind Nachweise zur Verwendung der bewilligten und ausgezahlten Fördermittel zu erbringen, die von der bewilligenden Stelle zu prüfen sind. Das Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt beabsichtigt, die Prüfung von 15 Verwendungsnachweisen durch Prüfeinrichtungen außerhalb der Landesverwaltung vornehmen zu lassen. Die einzelnen Maßnahmen umfassen ein Fördervolumen von 13 bis 56 000 000 EUR. Diese Verwendungsnachweise sind bereits durch den Landesbetrieb Bau des Landes Sachsen-Anhalt baufachlich vorgeprüft. Das Ergebnis der baufachlichen Prüfung ist ohne erneute Prüfung dem Prüfergebnis zugrunde zulegen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2010-08-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2010-06-01.
Auftragsbekanntmachung (2010-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Volltext:
“Prüfung von Verwendungsnachweisen von Einzelfördermaßnahmen gemäß § 9 Absatz 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG). Das Land Sachsen-Anhalt fördert auf...”
Volltext
Prüfung von Verwendungsnachweisen von Einzelfördermaßnahmen gemäß § 9 Absatz 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG). Das Land Sachsen-Anhalt fördert auf Antrag der Krankenhausträger gem. § 9 Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) die Errichtung von Krankenhäusern einschließlich der Erstausstattung mit den für den Krankenhausbetrieb notwendigen Anlagegütern sowie die Wiederbeschaffung von Anlagegütern mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von mehr als 3 Jahren. Nach Abschluss der Fördermaßnahmen sind Nachweise zur Verwendung der bewilligten und ausgezahlten Fördermittel zu erbringen, die von der bewilligenden Stelle zu prüfen sind. Das Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt beabsichtigt, die Prüfung von 15 Verwendungsnachweisen durch Prüfeinrichtungen außerhalb der Landesverwaltung vornehmen zu lassen. Die einzelnen Maßnahmen umfassen ein Fördervolumen von 13 bis 56 000 000 EUR. Diese Verwendungsnachweise sind bereits durch den Landesbetrieb Bau des Landes Sachsen-Anhalt baufachlich vorgeprüft. Das Ergebnis der baufachlichen Prüfung ist ohne erneute Prüfung dem Prüfergebnis zugrunde zulegen.
Mehr anzeigen Ort der Leistung Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungsauftrag
Verordnung: Europäische Gemeinschaften
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Angebotsart: Gesamtangebot
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt
Land: Deutschland 🇩🇪 Kontakt
Internetadresse: www.ms.sachsen-anhalt.de🌏
Objekt Zuschlagsdetails
Erteilter Auftrag: Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, an den der Auftrag vergeben wurde BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH Katharinenstraße 19 - 20 10711 Berlin-Wilmersdorf DEUTSCHLAND
Quelle: OJS 2010/S 231-353113 (2010-11-26)