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Fachliche Begleitung der Durchführung des Vorhabens „Nachhaltige Stadtentwicklung“. Das Vorhaben nachhaltige Stadtentwicklung zielt darauf ab, gegenwärtig 23 benachteiligte Städte und Stadtgebiete in Sachsen in der Gebietskulisse der industrialisierungsbedingten Stadterweiterungen aus der Zeit zwischen 1870 und 1948, die besonders von Schrumpfung, Perforation und Migration betroffen sind, auf der Grundlage eines integrierten, gebietsbezogenen Handlungskonzepts in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung und Anpassung an die demografische Schrumpfung nachhaltig zu fördern und damit die Gesamtstadt bzw. die Region zu unterstützen. Zugleich gilt es, die Städte als Zentren der wirtschaftlichen Entwicklung, Innovation, der Bildung und Ausbildung und der Bürgergesellschaft zu stärken. Grundlage der Förderung ist die VwV Stadtentwicklung vom 20.5.2008. — Begleitende Evaluierung, — Erfassung und Bewertung von Indikatoren, — in Abstimmung mit dem Auftraggeber sind die bereits benannten Indikatoren zu erfassen und zu bewerten, — die Indikatoren sollen Aussagen ermöglichen zu dem Programmfortschritt insgesamt, den regionalen Effekten der Förderung, neue Ansiedlungsaktivitäten sowie der Effizienz einzelner Maßnahmen, — Darstellung der Bewertungsergebnisse, — Unterstützung des Fondsbewirtschafters hinsichtlich der Darstellung und Bewertung des finanziellen Ablaufs, des physischen Vollzugs und der Analyse der Wirkungsindikatoren, — Erstellung der Zwischenevaluierung, — Beratung und Information von Fondsbewirtschafter, Bewilligungsstelle(n) und Antragstellern zu programmspezifischen Fragestellungen mit dem Ziel einer Optimierung der Strategien und Praktiken des Fördermitteleinsatzes, einer Forcierung des Mittelabflusses sowie einer Mitwirkung bei der Programmabrechnung, — Übernahme der Moderation für ein Netzwerk zwischen den 23 Programmstädten mit dem Ziel eines vertieften Erfahrungsaustausches, — Außendarstellung des Programms (z.B. Internet), — Fertigung eines ausführlichen Abschlussberichts einschließlich einer Kurzfassung. Die Konsequenzen aus der begleitenden Evaluierung für die weitere praxisgerechte Umsetzung der Prioritätsachse im Speziellen und die EU-Strukturfondsförderung im Allgemeinen sind sowohl in Bezug auf den EFRE-Fondsbewirtschafter (Staatsministerium des Innern), die zwischengeschalteten Stellen (Landesdirektionen) und den Endbegünstigten (Kommunen) darzustellen.