Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
-Wartung, Inspektion und Dokumentation
-Sicherheitstechnische Prüfung
-Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4
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Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
-Erstellung von Betriebs-/ Prüfbücher
-Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen
-Monteureinsätze für Instandhaltungsmaßnahmen
-Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Instandsetzungsarbeiten, die nicht zusammen mit der Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden, vereinbart.
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Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:
Handbetätigte Anlagen:
-3 Drehflügeltüren; ohne FSA
-5 Drehflügeltore; ohne FSA
-1 Schiebeflügeltor; ohne FSA
-88 Faltflügeltore; ohne FSA
-23 Schwing-/ Kippflügeltore; ohne FSA
-55 Sektionaltore; ohne FSA
-4 Drehkreuze
Insgesamt 179 handbetätigte Anlagen.
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Kraftbetätigte Anlagen:
-39 Drehflügeltüren; ohne FSA
-19 Schiebeflügeltore; ohne FSA
-2 Faltflügeltore; ohne FSA
-16 Rolltore; ohne FSA
-68 Sektionaltore; ohne FSA
-6 Schrankenanlagen
Insgesamt 150 kraftbetätigte Anlagen.
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Dem AN werden die in dem Leistungsverzeichnis und der/den Arbeitskarte/n beschriebenen Leistungen übertragen. Die Wartung und Instandsetzung erfolgt termin- und fachgerecht sowie mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.
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Die Wartung ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit durchzuführen (Montag - Donnerstag: 8 - 16 Uhr; Freitag: 8 - 13 Uhr)
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Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung und Prüfung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte / Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung und Prüfung nicht erhöhen.
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Die Instandsetzung erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.
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Der AN führt bis zu einer Wertgrenze von 3.000 € (netto) alle notwendigen Instandsetzungen durch.
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Instandsetzungsmaßnahmen umfassen bspw. die Lieferung entsprechender Klein- / Ersatzteile, deren Austausch und Entsorgung, pro Anlage und Wartung:
-Alle Instandsetzungsmaßnahmen bis zum Nettowert von insgesamt 30 € sind mit den angebotenen Einheitspreisen für Wartung abgegolten.
-Alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert von 30 - 100 € hat der AN ebenfalls mit der Prüfung und Wartung, ohne Rücksprache mit der AG durchzuführen, diese zusätzliche Leistungen werden dann gesondert, zum Nachweis vergütet.
-Alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert von 100 - 300 € hat der AN, erst nach Zustimmung der AG, mit der Prüfung und Wartung durchzuführen, diese zusätzliche Leistungen werden dann gesondert, zum Nachweis vergütet.
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Für alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert über 300 € hat der AN der AG innerhalb von 2 Wochen ein Angebot vorzulegen und in angemessener Frist (max. 6 Wochen nach Anforderung der AG) auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag auf Basis der o. g. Ausschreibung zu schließen. Dafür hat der AN der AG vorab ein Angebot in Textform zu unterbreiten. Dafür gelten z. B. die im Leistungsverzeichnis vereinbarten Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschalen. Für auszutauschende Ersatzteile hat der AN in seinen Angeboten (auf Anforderung der AG) u. a. auch die Teilebezeichnung, den Hersteller und die Artikelnummer des Herstellers anzugeben. Für die Ausführung von Bauleistungen (Instandsetzungsmaßnahmen) gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) sowie die entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Auf Übertragung dieser Leistungen hat der AN kein Rechtsanspruch.
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Für alle darüber hinaus gehenden Instandsetzungsarbeiten für die die Priorität (gemäß Prioritäten der Bestandsliste) 1 und 2 festgelegt wurde, hat der AN innerhalb von 12 Werktagen der AG ein Angebot (in Textform) vorzulegen.
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Der AN ist auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen (Montag - Donnerstag: 8 - 16 Uhr; Freitag: 8 - 13 Uhr). Reaktionszeit; innerhalb von max. 24 Stunden (Die Reaktionszeit bezeichnet die Zeitspanne, in der nach Meldung eines Notfalles, einer Störung, einer Nutzeranforderung oder dergleichen beim Personal des AN, mit der Störungs- bzw. Schadensbehebung am Ort des Notfalls, der Störungsbeseitigung am Ort der Störung bzw. mit der Umsetzung der Nutzeranforderung begonnen wird.)
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Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Alle relevanten Gesetze, Vorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung nach vorheriger Zustimmung der AG an Nachunternehmer übertragen.
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Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Reinigungs-, Dicht-, Schmier- und Korrosionsschutzmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern) und Schutzausrüstungen etc. sowie allen sonstigen nicht explizit genannten Hilfsmittel und -stoffe, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten.
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Der AN hat die ausgeführten Leistungen in dem Leistungsverzeichnis und der/den Arbeitskarte/n und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis zu dokumentieren.
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Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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Die Ausführungsorte sind die folgenden 21 Dienstliegenschaften in Brandenburg:
-THW OV Wittenberge, Lenzener Str. 13, 19322 Cumlosen
-THW OV Rathenow, Semliner Straße 130, 14712 Rathenow
-BWZ Plessow, Plessower Hauptstr. 17, Werder / H. 14542
-Schulungsstätte Lehnin, Belziger Chaussee 10, 14797 Lehnin
-Forststützpunkt Brück (ZMobStp), Beelitzer Str. 35, 14822 Brück
-THW GS und OV Potsdam, Heinrich-Zille-Straße 2, 14532 Stahnsdorf
-HZA PD, M.-Ebell-Straße 11, 16816 Neuruppin
-THW OV Gransee, Hellberger Str. 13, 16792 Badingen
-BPOL-Standort Blumberg, Neuer Schwanebecker Weg 3, 16356 Ahrensfelde
-THW Ortsverband Seelow, An der Wendestelle 1, 15306 Seelow
-ZFA FFO, Kopernikusstraße 24-28, 15236 Frankfurt (Oder) --Sicherheitsüberprüfung Ü1 zwingend erforderlich (siehe III.2.2: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags)---
-Bundespolizei FFO, Kopernikusstraße 71-75, 15236 Frankfurt (Oder)
-Bundespolizei FFO, Posener Hof 9, 15230 Frankfurt (Oder)
-BMWi Heidesee, Ring 58, 15754 Heidesee
-THW OV Cottbus, Burger Chaussee 11, 03044 Cottbus
-Zoll Cottbus, Drachhausener Straße 72, 03044 Cottbus
-Zoll, BImA, GvA-Kaserne (Haus 14), Karl-Liebknecht-Straße 36, 03046 Cottbus
-Zoll, BImA, GvA-Kaserne (Haus 8, 9, 11, Garagen), Karl-Liebknecht-Straße 36, 03046 Cottbus
-JKI, Stahrnsdorfer Damm 81, 14532 Kleinmachnow
-Umweltbundesamt Meßstation, Zur alten Fischerhütte 1, 16775 Stechlin / Neuglobsow
-BADV, Heinrich-Herz-Straße 2, 03044 Cottbus