Die Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) wurde mit dem Errichtungsgesetz BITBW (BITBWG) als Nachfolgeorganisation des Informatikzentrums Landesverwaltung Baden-Württemberg (IZLBW) 2015 gegründet. Sie ist die zentrale Dienstleisterin für Informationstechnologie (IT) in der Landesverwaltung von Baden-Württemberg und beschäftigt derzeit etwa eintausend Mitarbeitende. Die Landesoberbehörde BITBW betreut ein breites Produktportfolio, welches zu einem großen Teil in ihrem Servicekatalog abgebildet ist. Zu diesem Portfolio gehört der sichere Betrieb, die Pflege sowie die Weiterentwicklung der IT des Landes. Interne Kunden der BITBW sind insbesondere die Ressorts (Ministerien) und deren nachgeordnete Dienststellen. Mit dieser Ausschreibung soll die Funktion eines / einer externen Datenschutzbeauftragten für die Behörde BITBW besetzt werden. Personenbezogene Daten sind als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein hohes Gut, das von Unternehmen und Behörden angemessen geschützt werden muss. Die BITBW trifft als Dienstleisterin für moderne Informationstechnologie (IT) in der Landesverwaltung von Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung im Rahmen des Datenschutzes und der Datensicherheit. Zu diesem Zweck beabsichtigt die BITBW das Datenschutzmanagement weiter auf- und auszubauen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungsdienste
Referenznummer: BIT14-0230-490
Kurze Beschreibung:
Die Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) wurde mit dem Errichtungsgesetz BITBW (BITBWG) als Nachfolgeorganisation des Informatikzentrums Landesverwaltung Baden-Württemberg (IZLBW) 2015 gegründet. Sie ist die zentrale Dienstleisterin für Informationstechnologie (IT) in der Landesverwaltung von Baden-Württemberg und beschäftigt derzeit etwa eintausend Mitarbeitende. Die Landesoberbehörde BITBW betreut ein breites Produktportfolio, welches zu einem großen Teil in ihrem Servicekatalog abgebildet ist. Zu diesem Portfolio gehört der sichere Betrieb, die Pflege sowie die Weiterentwicklung der IT des Landes. Interne Kunden der BITBW sind insbesondere die Ressorts (Ministerien) und deren nachgeordnete Dienststellen.
Mit dieser Ausschreibung soll die Funktion eines / einer externen Datenschutzbeauftragten für die Behörde BITBW besetzt werden.
Personenbezogene Daten sind als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein hohes Gut, das von Unternehmen und Behörden angemessen geschützt werden
muss. Die BITBW trifft als Dienstleisterin für moderne Informationstechnologie
(IT) in der Landesverwaltung von Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung im Rahmen des Datenschutzes und der Datensicherheit. Zu diesem Zweck beabsichtigt die BITBW das Datenschutzmanagement weiter auf- und auszubauen.
Die Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) wurde mit dem Errichtungsgesetz BITBW (BITBWG) als Nachfolgeorganisation des Informatikzentrums Landesverwaltung Baden-Württemberg (IZLBW) 2015 gegründet. Sie ist die zentrale Dienstleisterin für Informationstechnologie (IT) in der Landesverwaltung von Baden-Württemberg und beschäftigt derzeit etwa eintausend Mitarbeitende. Die Landesoberbehörde BITBW betreut ein breites Produktportfolio, welches zu einem großen Teil in ihrem Servicekatalog abgebildet ist. Zu diesem Portfolio gehört der sichere Betrieb, die Pflege sowie die Weiterentwicklung der IT des Landes. Interne Kunden der BITBW sind insbesondere die Ressorts (Ministerien) und deren nachgeordnete Dienststellen.
Mit dieser Ausschreibung soll die Funktion eines / einer externen Datenschutzbeauftragten für die Behörde BITBW besetzt werden.
Personenbezogene Daten sind als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein hohes Gut, das von Unternehmen und Behörden angemessen geschützt werden
muss. Die BITBW trifft als Dienstleisterin für moderne Informationstechnologie
(IT) in der Landesverwaltung von Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung im Rahmen des Datenschutzes und der Datensicherheit. Zu diesem Zweck beabsichtigt die BITBW das Datenschutzmanagement weiter auf- und auszubauen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratungsdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen der Verwaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) wurde mit dem Errichtungsgesetz BITBW (BITBWG) als Nachfolgeorganisation des Informatikzentrums Landesverwaltung Baden-Württemberg (IZLBW) 2015 gegründet. Sie ist die zentrale Dienstleisterin für Informationstechnologie (IT) in der Landesverwaltung von Baden-Württemberg und beschäftigt derzeit etwa eintausend Mitarbeitende. Die Landesoberbehörde BITBW betreut ein breites Produktportfolio, welches zu einem großen Teil in ihrem Servicekatalog abgebildet ist. Zu diesem Portfolio gehört der sichere Betrieb, die Pflege sowie die Weiterentwicklung der IT des Landes. Interne Kunden der BITBW sind insbesondere die Ressorts (Ministerien) und deren nachgeordnete Dienststellen.
Die Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) wurde mit dem Errichtungsgesetz BITBW (BITBWG) als Nachfolgeorganisation des Informatikzentrums Landesverwaltung Baden-Württemberg (IZLBW) 2015 gegründet. Sie ist die zentrale Dienstleisterin für Informationstechnologie (IT) in der Landesverwaltung von Baden-Württemberg und beschäftigt derzeit etwa eintausend Mitarbeitende. Die Landesoberbehörde BITBW betreut ein breites Produktportfolio, welches zu einem großen Teil in ihrem Servicekatalog abgebildet ist. Zu diesem Portfolio gehört der sichere Betrieb, die Pflege sowie die Weiterentwicklung der IT des Landes. Interne Kunden der BITBW sind insbesondere die Ressorts (Ministerien) und deren nachgeordnete Dienststellen.
Mit dieser Ausschreibung soll die Funktion eines / einer externen Datenschutzbeauftragten für die Behörde BITBW besetzt werden.
Personenbezogene Daten sind als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein hohes Gut, das von Unternehmen und Behörden angemessen geschützt werden
muss. Die BITBW trifft als Dienstleisterin für moderne Informationstechnologie
(IT) in der Landesverwaltung von Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung im Rahmen des Datenschutzes und der Datensicherheit. Zu diesem Zweck beabsichtigt die BITBW das Datenschutzmanagement weiter auf- und auszubauen.
Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wurde, so genau wie möglich, umschrieben. Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar.
Dieser gibt nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Zeitraum für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden.
Dieser gibt nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Zeitraum für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden.
Es wird von folgenden Auftragsmengen pro Vertragsjahr ausgegangen:
Auftragsmenge pro Los und Vertragsjahr: 200 PT
Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Personentage dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern.
Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Personentage dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftragnehmerin behält sich vor, den Vertrag dreimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für die optionalen Verlängerungszeiträume gilt selbiges.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftragnehmerin behält sich vor, den Vertrag dreimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für die optionalen Verlängerungszeiträume gilt selbiges.
Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes.
Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
Dauer: 60 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: IT Baden-Württemberg Krailenshalden Str. 44 70469 Stuttgart
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Aktueller Nachweis (nicht älter als 1 Jahr), dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. (A)
Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
- Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen. (A)
- Eigenerklärung, dass keine Verstöße der in § 124 GWB aufgezählten fakultativen Ausschlussgründe vorliegen. (A)
- Eigenerklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. § 124 GWB vorliegen (A)
Wir erklären, dass es sich bei dem Bieter nicht um
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt.
Des Weiteren wird bestätigt, dass das Vorgenannte auch nicht auf Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder Unternehmen deren Leistung zur Vertragserfüllung in Anspruch genommen wird, zutrifft. Dies gilt, soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder Unternehmen deren Leistung zur Vertragserfüllung in Anspruch genommen wird, entfallen. (A)
Des Weiteren wird bestätigt, dass das Vorgenannte auch nicht auf Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder Unternehmen deren Leistung zur Vertragserfüllung in Anspruch genommen wird, zutrifft. Dies gilt, soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder Unternehmen deren Leistung zur Vertragserfüllung in Anspruch genommen wird, entfallen. (A)
- Angabe, von Name und Hauptsitz seines Unternehmens. (A)
- Angabe, ob der Bieter gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission (EU-Empfehlung 2003/361) zur Gruppe der Kleinstunternehmen, kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) gehört. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Aktueller Nachweis (nicht älter als ein Jahr) einer einer im Rahmen und Umfang marktüblichen Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU. Entweder eine aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft oder eine Kopie der Police. (A)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Aktueller Nachweis (nicht älter als ein Jahr) einer einer im Rahmen und Umfang marktüblichen Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU. Entweder eine aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft oder eine Kopie der Police. (A)
- Eigenerklärung, dass die Versicherung bei Angebotsabgabe nicht gekündigt ist und für den Leistungszeitraum ein Versicherungsschutz bestehen bleibt.
(A)
- Eigenerklärung, ob beabsichtigt wird Unterauftragnehmer einzusetzen. (A)
- Eigenerklärung, dass über das Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. (A)
- Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. A)
- Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen wird. (A)
- Eigenerklärung, dass keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen haben, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen. (A)
- Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. (A)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter die Tariftreue- und Mindestentgeltbestimmungen nach dem Landestariftreue- und Mindestentgeltgesetz einhält, vgl. Anlage 8 zum Vertrag - Verpflichtungserklärung Mindestentgelt und ggf. Anlage 9 zum Vertrag - Verpflichtungserklärung Mindestentgelt Unterauftragnehmer. (A)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung, dass der Bieter die Tariftreue- und Mindestentgeltbestimmungen nach dem Landestariftreue- und Mindestentgeltgesetz einhält, vgl. Anlage 8 zum Vertrag - Verpflichtungserklärung Mindestentgelt und ggf. Anlage 9 zum Vertrag - Verpflichtungserklärung Mindestentgelt Unterauftragnehmer. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter die Anforderungen aus Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung vollständig erbringen…
… kann und für die erbrachten Dienstleistungen das Muster Leistungsnachweise verwenden wird. (A)
… können und für die erbrachten Dienstleistungen das Muster Leistungsnachweise verwenden werden. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. die von ihm angebotenen Personen im Falle einer Zuschlagserteilung mit der Anlage 11 zum Vertrag - Einwilligung Zuverlässigkeitsüberprüfung einverstanden sind, die Anlage ausfüllen und zeitnah vor der Leistungserbringung der BITBW übergeben wird. (A)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. die von ihm angebotenen Personen im Falle einer Zuschlagserteilung mit der Anlage 11 zum Vertrag - Einwilligung Zuverlässigkeitsüberprüfung einverstanden sind, die Anlage ausfüllen und zeitnah vor der Leistungserbringung der BITBW übergeben wird. (A)
- Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Allgemeinen Angaben und dem Angebotsblatt Unternehmen. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Eigenerklärung, dass der Auftraggeberin immer die aktuelle Ansprechperson für die Vertragsabwicklung bekanntgegeben wird. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter in der Lage ist, die Leistung im beschriebenen Umfang erbringen zu können. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter seid mindestens 4 Jahren Beratungsleistungen im Bereich Datenschutz erbringt. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter nur Mitarbeitende einsetzen wird, die mit der Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung einverstanden sind. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter über mindestens zwei Mitarbeitende verfügt, die über eine Befähigung als Datenschutzauditor*in oder als Datenschutzbeauftragte*r besitzen und fundierte DS-GVO Kenntnisse haben. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter über drei Mitarbeitende mit den entsprechenden Qualifikationen des Consultants verfügt. (A)
- Nachweis von 3 Projektreferenzen der letzten 2 Jahre (10/2021 - 09/2023), die der Bieter als verantwortliches Unternehmen im Bereich Datenschutz erbracht hat.
Jede Referenz muss in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein und es müssen mindestens 80 Personentage vorliegen. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter seine Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen entsprechend ihrer zu erledigenden Aufgaben eingearbeitet und wiederkehrend geschult hat. Die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen durchlaufen einen Überprüfungsprozess vor Aufnahme ihrer Tätigkeit. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter seine Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen entsprechend ihrer zu erledigenden Aufgaben eingearbeitet und wiederkehrend geschult hat. Die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen durchlaufen einen Überprüfungsprozess vor Aufnahme ihrer Tätigkeit. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter gewährleistet, dass auch bei Fernzugriff auf Daten und Systeme der BITBW bzw. mobilem Arbeiten die physische, soziale und Umgebungssicherheit sichergestellt wird und seine Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen dahingehend regelmäßig geschult werden (Awareness). (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter gewährleistet, dass auch bei Fernzugriff auf Daten und Systeme der BITBW bzw. mobilem Arbeiten die physische, soziale und Umgebungssicherheit sichergestellt wird und seine Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen dahingehend regelmäßig geschult werden (Awareness). (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter seine Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen auf die Einhaltung der für die…
… Tätigkeit geltenden gesetzlichen Regelungen unterrichtet und verpflichtet. (A)
… zu erbringende Dienstleistung relevanten Regelungen der BITBW verpflichtet. (A)
- Die für die zu erbringende Dienstleistung relevanten Unterauftragnehmer müssen im Hinblick auf die von ihnen erbrachten Services sämtliche relevan-ten Anforderungen und Sicherheitsanforderungen erfüllen wie der Bieter. Dies erstreckt sich auch auf die Einhaltung von Regelungen, sowie die Prüf-rechte durch und Berichte an die BITBW.
- Die für die zu erbringende Dienstleistung relevanten Unterauftragnehmer müssen im Hinblick auf die von ihnen erbrachten Services sämtliche relevan-ten Anforderungen und Sicherheitsanforderungen erfüllen wie der Bieter. Dies erstreckt sich auch auf die Einhaltung von Regelungen, sowie die Prüf-rechte durch und Berichte an die BITBW.
Eigenerklärung, dass die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen vom Bieter mit den Unterauftragnehmern getroffen bzw. werden mit den Unterauftragnehmern getroffen sind. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen der Leistungserbringung berücksichtigt: (A)
- Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG), des Landes (LDSG BW) und DS-GVO
- Eigenerklärung, dass der Bieter mit Zuschlag im Bedarfsfall die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO) bezüglich im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten mit der Auftraggeberin geschlossen wird. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter (inklusive etwaiger Unterauftragsnehmer) keine personenbezogenen Daten (inkl. Diagnose- oder Telemetriedaten) für eigene Zwecke verarbeiten. (A)
- Wird eine Drittlandübermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bieter nicht ausgeschlossen, sind die Anforderungen des Kapitels V der DS-GVO zu berücksichtigten und nachfolgendes mit Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen: (A)
- Angabe unter welchen Bedingungen des Kapitels V der DS-GVO die Drittlandübermittlung erfolgen soll. Falls sich der Bieter auf die neuen Standarddatenschutzklauseln* stützt, Übermittlung des Musters der Kommission, welches für den Abschluss verwendet werden soll, inklusive:
- Angabe unter welchen Bedingungen des Kapitels V der DS-GVO die Drittlandübermittlung erfolgen soll. Falls sich der Bieter auf die neuen Standarddatenschutzklauseln* stützt, Übermittlung des Musters der Kommission, welches für den Abschluss verwendet werden soll, inklusive:
o Angabe, welche personenbezogenen Daten inkl. Diagnose-/Telemetrie-/Metadaten in welches Drittland übermittelt werden sollen (Kategorien personenbezogener Daten nebst Arten der personenbezogenen Daten, Zweck).
o Angabe der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nebst Sitz, Funktion und welche personenbezogene Daten diese verarbeiten.
o Angabe der vertraglichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die ergriffen werden, um eine datenschutzkonforme Drittlandübermittlung und Verarbeitung zu gewährleisten (z. B. Pseudonymisierung, ausreichende Verschlüsselung).
o Die durch den Bieter durchgeführte Drittlandübermittlungs-Folgenabschätzung (Transfer Impact Assessment).
o Angabe, wie die Auftraggeberin bei Zugriffen oder Anträgen auf Offenlegung an den Auftragsverarbeiter (oder einen seiner Unterauftragsverarbeiter), durch Behörden eines Drittlandes auf personenbezogene Daten, unterrichtet wird (Informationskanal, z. B. per E-Mail). (A)
o Angabe, wie die Auftraggeberin bei Zugriffen oder Anträgen auf Offenlegung an den Auftragsverarbeiter (oder einen seiner Unterauftragsverarbeiter), durch Behörden eines Drittlandes auf personenbezogene Daten, unterrichtet wird (Informationskanal, z. B. per E-Mail). (A)
- Weitere Anforderungen ergeben sich aus dem Angebotsblatt Unternehmen sowie den Allgemeinen Angaben. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-11-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:05
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Datenschutz
Referenznummer: BIT14-0230-490
Kurze Beschreibung:
Mit dieser Ausschreibung war die Funktion eines / einer externen Datenschutzbeauftragten für die Behörde BITBW zu besetzen. Personenbezogene Daten sind als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein hohes Gut, das von Unternehmen und Behörden angemessen geschützt werden muss. Die BITBW trifft als Dienstleisterin für moderne Informationstechnologie (IT) in der Landesverwaltung von Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung im Rahmen des Datenschutzes und der Datensicherheit.
Mit dieser Ausschreibung war die Funktion eines / einer externen Datenschutzbeauftragten für die Behörde BITBW zu besetzen. Personenbezogene Daten sind als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein hohes Gut, das von Unternehmen und Behörden angemessen geschützt werden muss. Die BITBW trifft als Dienstleisterin für moderne Informationstechnologie (IT) in der Landesverwaltung von Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung im Rahmen des Datenschutzes und der Datensicherheit.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratungsdienste📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1 EUR (framework approximate) 💰
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 1 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: BIT14-0230-490
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postleitzahl: 70469
Stadt: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Dauer: 2 Jahre
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Auftragnehmerin behält sich vor, den Vertrag dreimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt.
Die Auftragnehmerin behält sich vor, den Vertrag dreimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-02-13 📅
Titel: 1
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 10
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 EUR 💰
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0.10 EUR 💰
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BearingPoint GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 55490
Postleitzahl: 70174
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: max.froesch@bearingpoint.com📧
Telefon: +49 711 21574 359📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT-Baden-Württemberg (BITBW)
Nationale Registrierungsnummer: 08-A8017-58
Postanschrift: Burgenlandstraße 33
Postleitzahl: 70469
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bitbw.bwl.de📧
Telefon: +49 711891040📞
URL: http://www.bitbw.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 634323-2023
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYAYMAT
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 0721926-8730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 135 Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird auf die Frist von 30 Kalendertagen verwiesen.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 152-523010 (2025-08-08)