Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die Produktion entsprechender Bewegtbildinhalte im Bereich Internet und im Bereich der Sozialen Medien mit einer Film- und Videoproduktionsfirma.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-18.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Dienstleistungen im Bereich Videoproduktion für den Bereich Internet und Soziale Medien („Videoproduktion“)
14022#00003#0013”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Film- und Videofilmherstellung📦
Kurze Beschreibung:
“Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die Produktion entsprechender Bewegtbildinhalte im Bereich Internet und im Bereich der...”
Kurze Beschreibung
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die Produktion entsprechender Bewegtbildinhalte im Bereich Internet und im Bereich der Sozialen Medien mit einer Film- und Videoproduktionsfirma.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer produziert Videocontent entlang der gesamten technischen Wertschöpfungskette in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-11-25 📅
Datum des Endes: 2025-11-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber hat das Recht, den Rahmenvertrag nach Ablauf der Vertragsdauer zwei Mal um ein weiteres Jahr zu verlängern (Option). Eine Verpflichtung,...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftraggeber hat das Recht, den Rahmenvertrag nach Ablauf der Vertragsdauer zwei Mal um ein weiteres Jahr zu verlängern (Option). Eine Verpflichtung, diese Option auszuüben, besteht nicht.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-27
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-27
13:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:
- Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:
- Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
- Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
-- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt,
-- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2023/S 161-510610 (2023-08-18)