Dienstleistungen im Bereich Videoproduktion für den Bereich Internet und Soziale Medien („Videoproduktion“)

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die Produktion entsprechender Bewegtbildinhalte im Bereich Internet und im Bereich der Sozialen Medien mit einer Film- und Videoproduktionsfirma.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-08-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Film- und Videofilmherstellung
Referenznummer: 14022#00003#0013
Kurze Beschreibung:
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die Produktion entsprechender Bewegtbildinhalte im Bereich Internet und im Bereich der Sozialen Medien mit einer Film- und Videoproduktionsfirma.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Film- und Videofilmherstellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Postanschrift: Dorotheenstraße 84
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesregierung.de 🌏
E-Mail: vergabe@bpa.bund.de 📧
Fax: +49 30-18102722111 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=533651 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=533651 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-18 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-23 📅
Datum des Beginns: 2023-11-25 📅
Datum des Endes: 2025-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 161-510610
ABl. S-Ausgabe: 161

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer produziert Videocontent entlang der gesamten technischen Wertschöpfungskette in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht, den Rahmenvertrag nach Ablauf der Vertragsdauer zwei Mal um ein weiteres Jahr zu verlängern (Option). Eine Verpflichtung, diese Option auszuüben, besteht nicht.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=533651&criteriaId=31931
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=533651&criteriaId=31930
Technische und berufliche Fähigkeiten: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=533651&criteriaId=31932

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.bundesregierung.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=533651 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:
- Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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- Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
-- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt,
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-- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2023/S 161-510610 (2023-08-18)