Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

Berliner Stadtreinigungsbetriebe

Verwertung von Flüssiggärresten (AVV-Nr. 19 06 04) aus der Vergärungsanlage der Berliner Stadtreinigung einschließlich Bereitstellung von genehmigten oder genehmigungsfähigen Zwischenlagerkapazitäten und ggf. Transport. Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts, (BSR) errichten am Standort Berlin Ruhleben, Freiheit 15/16, eine Anlage zur Behandlung von getrennt erfassten Bioabfällen auf der Basis von Verfahren der Trockenvergärung mit einer Kapazität von 60 000 to/a. Ab der Inbetriebnahme dieser Anlage (ca. III Quartal 2012) werden voraussichtlich jährlich ca. 32 000 m³ Flüssiggärreste anfallen, die einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden sollen. Die BSR strebt hierfür vorrangig eine stoffliche Verwertung in der Landwirtschaft an. Für die Gärreste werden durch die BSR bestimmte Beschaffenheitswerte der Gärreste (Bandbreite von minimalen und maximalen Qualitäten) zugesichert. Die Bandbreite von minimalen und maximalen Qualitäten wird in dem wettbewerblichen Dialog eingeführt und diskutiert werden. Der Auftragnehmer muss beim Ausbringen selbst die mögliche und zulässige Ausbringungsmenge anhand seines Nährstoff- und Humusbedarfs nach guter fachlicher Praxis gewährleisten. Aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen ist es vorgesehen, mehrere von einander unabhängige Auftragnehmer mit der Verwertung der flüssigen Gärreste zu beauftragen. Die Biogasanlage verfügt nur über begrenzte Zwischenlagermöglichkeiten, so dass die BSR und der Bewerber für die erforderliche Zwischenlagerung der vom Bewerber vorgeschlagenen Abnahmemenge und nachfolgende Verwertung Lösungsmöglichkeiten erarbeiten müssen. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmer soll/sollen die Zwischenlagerung und Verwertung der Flüssiggärreste ausführen. Der Transport von der Anfallstelle zur Zwischenlagerung kann optional vom Bewerber angeboten werden. Voraussetzungen der Lösungen, die im wettbewerblichen Dialog zu entwickeln sind, sind: — Schadlose und gesetzeskonforme Verwertung der Flüssiggärreste, — Eine Mindestabnahmemenge von 4 000 m³ pro Jahr wird vorausgesetzt, — die Flüssiggärreste müssen kontinuierlich von der Biogasanlage abgefahren werden und einer Verwertung oder Zwischenlagerung bis zur Verwertung zugeführt werden (dabei ist Teil des Dialogs auch optional der Transportweg von der Biogasanlage zum jeweiligen Zwischenlager. Stehen keine Transportkapazitäten des Bewerbers zur Verfügung werden die Flüssiggärreste durch Speditionen im Auftrag der BSR angeliefert), — nach Baurecht oder BImSchG genehmigte oder genehmigungsfähige Zwischenlagerkapazitäten müssen in der Nähe der Verwertungsflächen zur Verfügung gestellt, gepachtet oder gebaut werden. Dies geschieht über Standard-Güllelagerbecken oder –lagunen oder ähnliches mit entsprechenden Kapazitäten. Die erforderlichen technologischen Pufferkapazitäten werden mit mindestens 180 Tagen beziffert, d.h. die flüssigen Gärreste müssen mindestens ein halbes Jahr zwischengelagert werden können. Ggf. könnte eine Lösung der Zwischenlagermöglichkeit auch darin bestehen, dass der Bewerber/Auftragnehmer mit der BSR einen Pachtvertrag abschließt, — Kann ein Bewerber vorhandene Lagerkapazität für die Zwischenlagerung flüssiger Gärreste bereitstellen, ist die Möglichkeit von deren Umnutzung zu belegen. Für einen Neubau einer Zwischenlagerkapazität sind durch den Bewerber verfügbare Flächen zu benennen, die sich außerhalb von genehmigungsrelevanten Schutzzonen (z. B. für Trinkwasserschutz, Landschafts- und Naturschutz) befinden müssen, bzw. muss eine entsprechende Befreiung von deren Vorgaben durch die zuständigen Behörden in Aussicht gestellt werden. Bei Bedarf wird die BSR den Genehmigungsprozess für die Umnutzung von Güllelagerbecken bzw. für den Neubau von Zwischenlagerkapazitäten unterstützen. Es ist vorgesehen, mit mehreren Auftragnehmern langfristige Verträge abzuschließen und verschiedene Mengenlose zu vergeben. Dabei sollen aber Zwischenlagerung und Verwertung der jeweiligen Menge zusammen vergeben werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-01-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2010-12-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2010-12-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2010-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Volltext:
“Verwertung von Flüssiggärresten (AVV-Nr. 19 06 04) aus der Vergärungsanlage der Berliner Stadtreinigung einschließlich Bereitstellung von genehmigten oder...”    Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Berlin 🏙️
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungsauftrag
Verordnung: Europäische Gemeinschaften, mit GPA-Beteiligung
Originalsprache: Deutsch 🗣️

Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Angebotsart: Gesamt- oder Teilangebot
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Stadtreinigungsbetriebe
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontakt
Internetadresse: www.bsr.de 🌏

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2010-12-03 📅
Absendedatum: 2010-12-01 📅
Einreichungsfrist: 2011-01-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer (Legacy): 358899-2010
ABl. S-Ausgabe: 235/2010

Objekt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Code: Aufbereitung und Entsorgung von flüssigen Abfällen 📦
Code: Sammelbehälter 📦
Quelle: OJS 2010/S 235-358899 (2010-12-01)