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Sanierung Bühnen Köln, Offenbachplatz. Leistungen der Lichtplanung (Lichtplanungs- und Beratungsleistungen) gemäß HOAI §§ 51 ff. Siehe II.1.1 sowie: Entsprechend Beschluss des Rats der Stadt Köln sollen die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude der Bühnen Köln am Offenbachplatz - Opernhaus aus dem Jahr 1957 mit ca. 1 300 Plätzen und Schauspielhaus aus dem Jahr 1962 mit ca. 650 Plätzen – ggf. unter Einbeziehung der Sanierung der Opernterrassen (1957/58) generalsaniert werden. Ziel der Baumaßnahme ist eine Behebung bauphysikalischer, akustischer und konstruktiver Schwachpunkte in der vorhandenen Substanz, die Beseitigung infrastruktureller und sicherheitstechnischer Defizite sowie eine Optimierung der betrieblichen und künstlerischen Abläufe. Weiterhin soll die Raumakustik in den Bühnen- und Zuschauerräumen optimiert und die gesamte Bühnentechnik erneuert werden. Gegenstand der Baumaßnahme ist zudem eine nachträgliche Unterbauung des Kantinenhofs sowie des Betriebshofs und eine neue gemeinsame Anlieferung für beide Theater im Bereich des Betriebshofs an der Krebsgasse. Die Baumaßnahme umfasst insgesamt neben zwei bis vier Spielstätten (Oper und Schauspiel und ggf. Kinder-/Kammeroper und Studiobühne) u.a. die für den Betrieb der Spielstätten notwendigen künstlerischen, kaufmännischen und technischen Funktionsbereiche, Proberäume für die drei Sparten Musik-, Sprechtheater und Tanz, Künstlergarderoben sowie Betriebs- und Aufenthaltsräume für die technischen Abteilungen. Sie verlangt die Integration komplexer Funktionsanforderungen aus den Bereichen Bühne, Zuschauerhaus, Magazine, Foyers, Garderoben, Ateliers, Büros sowie Kantine für ca. 650 Mitarbeiter der Spielstätten. Die Maßnahmen für die Kinderoper und Studiobühne sowie der Umgang mit dem Bauteil Operterrassen sollen nochmals vertieft untersucht werden. Sofern im Ergebnis der derzeitigen Konkretisierungsplanung eine andere Nutzung der Opernterrassen als für Bühnenzwecke erfolgen soll, wird diese nicht Bestandteil der Aufgabenstellung für die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen zur Lichtplanung. Der Bruttorauminhalt der bestehenden Gebäude beträgt ca. 234 000 cbm, davon entfallen ca. 167 500 cbm auf das Opernhaus, ca. 57 500 cbm auf das Schauspielhaus und ca. 9 000 cbm auf die Opernterrassen. Die vorab skizzierten Planungen erfordern im Opernhaus wie auch im Schauspielhaus sowohl innerhalb als auch außerhalb der bestehenden Raum- und Tragwerkstrukturen teilweise massive Veränderungen. Die Gebäude müssen im Zuge der Generalsanierung voraussichtlich überwiegend bis auf den Rohbau zurückgebaut werden. Die Fassaden sollen unter Beachtung der denkmalpflegerischen Prämissen mit verbessertem Wärmeschutz ausgebildet, die Haustechnik nach dem neuesten Stand der Technik und den geltenden Vorschriften durch eine neue, sehr energieeffiziente Gebäudetechnik ersetzt werden. Die Erweiterungsbaumaßnahmen (ober- und unterirdisch) haben eine Größenordnung von mind. rd. 43 000 cbm und optional bis zu rd. Für die Bauausführung ist eine losweise und eine gewerkeweise Vergabe vorgesehen. Die Baumaßnahmen werden ggf. teilweise bei laufendem Betrieb erfolgen. Die Bauphase erfolgt ggf. im 2-Schicht-Betrieb (Früh- und Spätschicht). Die geplante Baumaßnahme zeichnet sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Kulturbau und andienende Werkstatträume (z.B. Bühnenschlosserei und -schreinerei, Kostümabteilung, Maske, Requisite und Rüstkammer); 2. Bauen im Bestand, insbesondere Generalsanierung und Ausführungen in denkmalgeschützter Substanz, sowie Kombination von Alt- und Neubausubstanz (Erweiterungsbauten); 3. Größenordnung (je nach Ratsbeschluss): von rd. 268 000 cbm bis 298 500 cbm BRI. Die möglichen Kosten liegen entsprechend Ratsbeschluss bei Realisierung aller Erweiterungsmaßnahmen bei ca. Die vorgesehene Vergabe betrifft folgende Baumaßnahmen: Sanierung von Opern- und Schauspielhaus einschließlich Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie optional Sanierung der Opernterrassen. Ausgeschrieben sind Planungsleistungen im Leistungsbild Lichtplanung gemäß HOAI § 51 ff., umfassend Tages- und Kunstlichtplanung, sowie die Projektierung von Lichtmanagementsystemen für künstliche Beleuchtungsanlagen einschließlich ggf. erforderlicher Systementwicklung. Die Aufgabenstellung innerhalb des Projektes besteht darin, in enger Abstimmung mit den anderen fachlichen Beteiligten, insbesondere mit den Architekten/Restaurierungsplanern und Freiraumplanern sowie den Fachplanern für die Theaterplanung, für die Raumakustik sowie Technische Gebäudeausrüstung (Schnittstelle Elektroplanung), die Tages- und Kunstlichtnutzung für den Innen- und Außenbereich sowie die Lichtakzentuierungen zu entwickeln und zu planen und bei der Ausarbeitung von lichttechnischen Details beratend tätig zu sein. Der individuelle Charakter des Ensembles mit den denkmalgeschützten Gebäuden soll unterstrichen und der Ort als Zentrum der Bühnen Köln angemessen illuminiert werden. Für den Außenraum, die Häuser selbst, die Zu- und Übergänge sowie Innenräume ist ein Lichtkonzept zu entwickeln, das die Architektursprache und die Attraktivität und Anziehungskraft der Spielstätten wirkungsvoll unterstützt und erhöht. Vorhandene denkmalgeschützte Leuchten in den öffentlich zugänglichen denkmalgeschützten Bereichen sollen in enger Abstimmung mit dem Restaurierungsplaner unter Berücksichtigung geltender technischer Vorgaben und Regeln im Original weiter verwendet werden. Die Lichtplanung ist auf die vielfältigen spezifischen (betrieblich und künstlerisch) Nutzungen der Häuser abzustimmen. Die geltenden Normen und Richtlinien an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen sind einzuhalten. Die Anforderungen an die energieeffiziente Bauweise und technische Qualität sind in den “Energieleitlinien der Stadt Köln” verbindlich beschrieben und bei der Planung einzuhalten. Im Ergebnis der Baumaßnahmen sollen ein architektonisch hochwertiges Gebäudeensemble und technisch optimale Anlagen zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen künstlerisch hervorragenden sowie wirtschaftlichen und ressourcenschonenden Betrieb ermöglichen. Die Beleuchtung soll den unterschiedlichen Sehaufgaben optimal gerecht werden. Es soll eine anspruchsvolle Lichtarchitektur im Innen- und Außenbereich entstehen, Erscheinungsbild und Aufenthaltsqualität des Offenbachplatzes als wichtiger innerstädtischer Platz und als bedeutender Bestandteil der Kulturdiagonale sollen deutlich verbessert sein. Die beabsichtigte Vergabe umfasst die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 teilweise sowie alle Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 gem. HOAI § 53. Die Leistungen der LPH 1 und 2 sind in Ergänzung bereits vorliegender Ausarbeitungen zu erbringen. Außerdem sollen folgende Besondere Leistungen gem. Anlage 2.11 HOAI vergeben werden: — Leistungsphase 1: Systemanalyse (Klären der möglichen Systeme nach Nutzen, Aufwand, Wirtschaftlichkeit, Durchführbarkeit und Umweltverträglichkeit), — Leistungsphase 2: Festlegung von projektbezogenen Lichtsteuerungsabläufen hinsichtlich der Projektierung von Lichtmanagementsystemen, — Leistungsphase 3: Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches als Beitrag zu den Leistungen des Objektplaners und dessen Fortschreibung; Fixierung der Tageslichtsysteme durch genaue Berechnung der lichttechnischen Kennziffern; Wartungs- und Betriebskostenberechnungen, — Leistungsphase 8: Einweisen von Bedienpersonal; Überwachung der Ausführung und Programmierung des Lichtmanagementsystems; Prüfung der Werkstattzeichnungen und Montagezeichnungen. Ziff. Eine losweise Vergabe der Planungsleistungen ist aufgrund der Komplexität der Bauaufgabe nicht beabsichtigt. Bewerbungen eines wirtschaftlich mit dem Projektsteuerer verflochtenen Büros sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss der/des Bewerber/s vom Verfahren. Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Maßnahmenbeginn/Beauftragung der Fachplanungsleistungen: voraussichtlich im Anfang 2011; 2.