Beschreibung der Beschaffung
Dienstleistungen von Ingenieurbüros Leistung der Technischen Ausrüstung
Für die Sanierung der Gustav-Meyer-Schule und Interimsmaßnahmen in der gegenüberliegenden Jens-Nydahl-Schule sollen Planungsleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2013) Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, für zwei Objekte vergeben werden.
Der Auftrag umfasst gemäß § 53 ff HOAI, Leistungsbild Technische Ausrüstung in Verbindung mit Anlage 15 folgende Leistungsphasen:
Leistungsstufe 2 gemäß ABau:
LPH 3 Entwurfsplanung
LPH 4 Genehmigungsplanung
LPH 5 Ausführungsplanung (inkl. Schlitz- und Durchbruchsplanung Anlagengruppe 1 bis 8 -> M 1:50)
Der Auftrag beinhaltet für das Objekt Gustav-Meyer-Schule die folgenden Anlagengruppen:
Anlagengruppe 1: Abwasser, Wasser- und Gasanlagen, Honorarzone (HZ) II
Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen (WVA) Honorarzone (HZ) II
Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen (LTA), Honorarzone (HZ) II
Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen (SSA), Honorarzone (HZ) II
Anlagengruppe 5: Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen ( FMI), Honorarzone (HZ) II
Anlagengruppe 6: Förderanlagen (FÖA), Honorarzone II
Anlagengruppe 7: Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen, Honorarzone (HZ) II
Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation (GA), Honorarzone II.
Der Auftrag beinhaltet für das Objekt Jens-Nydahl-Schule die folgenden Anlagengruppen:
Anlagengruppe 1: Abwasser, Wasser- und Gasanlagen, Honorarzone (HZ) II
Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen (WVA) Honorarzone (HZ) II
Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen (LTA), Honorarzone (HZ) II
Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen (SSA), Honorarzone (HZ) II
Anlagengruppe 5: Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen ( FMI), Honorarzone (HZ) II
Folgende besondere Leistungen sollen vergeben werden:
LPH 3 - Einarbeitung in die Vorplanungsunterlagen und Objektbegehung - Pauschal
LPH 3 - Fortschreiben eines Technischen Raumbuches - Pauschal
LPH 3: Zuarbeit zur Erstellung eines ökologischen Gesamtkonzepts u.a. z.B. Aussagen zu verwendeten Materialien (Umweltverträglichkeit, Nachhaltigkeit, Recyclebarkeit) und Energieversorgung.
Es wird erwartet, dass ab der Leistungsphase 8 neben der Projektleitung auch die federführenden Bearbeiter/innen der Leistungsbereiche HLS, Fernmelde- und Elektrotechnik sowie ggf. weiterer Anlagengruppen wöchentlich an Projektbesprechungen in Berlin teilnehmen. Reisekosten werden nicht erstattet. Die Objektüberwachung vor Ort muss gewährleistet sein.
Grundlage der Beauftragung ist das beiliegende Vertragsmuster der ABau mit den Anlagen zu § 3: Spezifische Leistungspflichten, getrennt nach den Anlagengruppen 1, 4, 5, 7, 8 und den Anlagengruppen 2, 3 und 6. Weitere Vertragsbestandteile sind u. a. die Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB). Die Verfahrensabläufe gemäß ABau sind zu beachten.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen, zunächst mit der Leistungsstufe 2. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte zu beschränken.