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Sicherheitsdienstleistungen sowie Fahrausweisprüfungen in den verkehrstechnischen Anlagen und Verkehrsmitteln der BVG (U-Bahn, Tram, Omnibus, Fähre). Einsatz von multifunktional ausgebildeten Einsatzkräften, die sowohl im Sicherheitsdienst für die Einhaltung der Sicherheit und Ordnung in den verkehrstechnischen Anlagen und Fahrzeugen der Berliner Verkehrsbetriebe, als auch im Prüfdienst zur Überprüfung von Fahrausweisen der Fahrgäste, inklusive der Erhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) im gesamten BVG-Liniennetz einzusetzen sind. Die BVG erwartet im Rahmen der Angebote ein Konzept für eine flächendeckende Leistungserbringung nach den vorgegebenen Rahmenbedingungen über 24 Stunden pro Tag an 7 Tagen in der Woche in den verkehrstechnischen Anlagen und Verkehrsmitteln der BVG: U-Bahn, Straßenbahn, Omnibus und Fähre. Das BVG-Liniennetz umfasst insgesamt 10 U-Bahnlinien verteilt über 173 U-Bahnhöfe, 22 Straßenbahnlinien, 149 Omnibuslinien und 6 Fährlinien. Die Zahl der Fahrgastfahrten liegt derzeit bei ca. 1 050 000 000 pro Jahr. Davon entfallen auf die einzelnen Betriebszweige U-Bahn ca. 500 000 000 , Straßenbahn ca. 170 000 000 und Omnibus ca. Es ist geplant, den Zuschlag bis Anfang Dezember 2010 zu erteilen. Leistungsbeginn (Beginn der Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen und Fahrausweisprüfungen) soll nach bisheriger Zeitplanung der 1.2.2011 sein. Vor Leistungsbeginn müssen alle Mitarbeiter des Auftragnehmers, die für den Auftrag eingesetzt werden, eine ca. 8-wöchige Schulung beim Auftraggeber absolvieren. Für den Fall, dass der Leistungsbeginn nach dem 1.2.2011 liegt, verkürzt sich die Leistungszeit entsprechend, d. h. um die Zeit, die seit dem 1.2.2011 vergangen ist. Die feste Vertragslaufzeit (ohne Optionsausübung) endet in jedem Fall unabhängig vom Leistungsbeginn zum 31.8.2014.