Dienstleistungen von Spielkasinos

Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt

Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Bekanntmachung des Ministeriums des Innern des Landes Sachsen-Anhalt über die öffentliche Ausschreibung der Veräußerung der Geschäftsanteile an der Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH; Einladung zur Teilnahme an einem Interessenbekundungsverfahren mit ggf. anschließendem Bieterverhandlungsverfahren. Die Landesregierung Sachsen-Anhalts strebt an, sämtliche Geschäftsanteile an der Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH unter Fortgeltung der erteilten Zulassungen gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 des Spielbankgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SpielbG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.8.2004 (GVBl. LSA S. 544), zuletzt geändert durch Art. 2 und 3 des Gesetzes vom 18.12.2007 (GVBl. LSA S. Die Veräußerung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Landesregierung (§ 2 Abs. 10 Satz 4 SpielbG LSA). Das Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt als Spielbankaufsichtsbehörde lädt hiermit zur Teilnahme an einem Interessenbekundungsverfahren zum Erwerb von Landesanteilen an der Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH ein (Ausschreibungsverfahren nach § 2 Abs. 10 Satz 5 SpielbG LSA). Interessenten können zu den sich anschließenden Verkaufsverhandlungen in einem sogenannten Bieterverhandlungsverfahren zugelassen werden, wenn sie die ordnungsrechtlichen Voraussetzungen des Spielbankgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erfüllen, insbesondere wenn die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages und des Spielbankgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt dem Betrieb einer Spielbank durch den Interessenten nicht entgegenstehen sowie durch den Betrieb der Spielbank durch den Interessenten - im Falle des Erwerbs der Anteile- weder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet noch sonstige öffentliche Belange beeinträchtigt werden. Nach Überprüfung der von den Interessenten eingereichten Unterlagen und erfolgreicher Zulassung zum Bieterverhandlungsverfahren erhalten die ausgewählten Interessenten nach Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung einen Verfahrensbrief, der das anschließende Bieterverhandlungsverfahren erläutert sowie ein detailliertes Informationsmemorandum zur Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH. Das Bieterverhandlungsverfahren wird vom Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt durchgeführt. Das Interessenbekundungsverfahren und das anschließende Bieterverhandlungsverfahren sind weder Vergabeverfahren nach §§ 97 ff. GWB noch folgen sie den Vorgaben eines formalen Vergabeverfahrens im Sinne der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18.6.1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge. Sie richten sich nach dem Spielbankgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, insbesondere nach dessen § 2. Nach § 2 Abs. 10 Satz 4 SpielbG LSA erfolgt die Zustimmung zum Wechsel des Gesellschafters bei Gesellschaften, deren Anteile ganz oder teilweise dem Land gehören, durch die Landesregierung. Die Zustimmung kann nach § 2 Abs. 10 Satz 3 SpielbG LSA erteilt werden, wenn: — durch den Betrieb der Spielbank weder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet noch sonstige öffentliche Belange beeinträchtigt werden, — der Zulassungsinhaber, dessen Gesellschafter und die sonst verantwortlichen Personen Gewähr für den ordnungsgemäßen Betrieb der Spielbank bieten, insbesondere die jeweils verantwortlichen Personen die erforderliche Zuverlässigkeit bieten, und — bei einer weitgehenden Abschöpfung der Spielbankerträge ein wirtschaftlicher Betrieb der Spielbank gewährleistet ist. Gegenstand des Verfahrens, Rechtsgrundlagen: Das Land Sachsen-Anhalt hält, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, sämtliche Geschäftsanteile an der Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH. Aufgrund des derzeit geltenden Spielbankgesetzes dürfen in Sachsen-Anhalt Spielbankunternehmer nur Gesellschaften in einer Rechtsform des Privatrechts sein, deren sämtliche Anteile unmittelbar dem Land gehören. Das Land kann die Geschäftsanteile unter Fortgeltung der erteilten Zulassungen ganz oder zum Teil veräußern. Die Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH ist daher das einzige Unternehmen, das über Zulassungen zum Betrieb von öffentlichen Spielbanken in Sachsen-Anhalt verfügt. Die Gesellschaft betreibt derzeit Spielbanken für Tisch- und Automatenspiel in Magdeburg und Halle. Seit September 2006 betreibt die Gesellschaft das Automatenspiel in Wernigerode als Zweigstelle der Spielbank Halle. Die Zulassungen der Spielbanken in Magdeburg und Halle haben jeweils eine Laufzeit bis zum 30.4.2009; die Spielbank in Wernigerode bis zum 28.9.2016. Das Verfahren zur Neuerteilung aller Zulassungen mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren ist eingeleitet. Die Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH erzielte im Geschäftsjahr 2007 einen Bruttospielertrag i.H.v. 6 800 000 EUR und beschäftigte 77 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Tronceinnahmen beliefen sich auf ca. Die Landesregierung beabsichtigt, neue rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die es einem Spielbankbetreiber gestatten, öffentliche Spielbanken im ordnungsrechtlichen Rahmen wirtschaftlich zu betreiben. Sie hat dazu am 10. Februar 2009 den Entwurf einer Novelle des Spielbankgesetzes ins Landesparlament eingebracht. Anforderungen an eine Interessenbekundung: Die Interessenbekundungen haben die nachfolgenden Informationen zu beinhalten, für die jeweils vollständige und aussagekräftige Unterlagen vorzulegen sind: 1. Name, Rechtsform, Anschrift des Interessenten, Ansprechpartner für das Verfahren, hinzugezogene Berater; 2. a) Kurze Darstellung des Unternehmens (u. a. Geschäftsfelder, Unternehmensphilosophie), b) Umfassende Informationen zur rechtlichen Struktur, einschließlich Name/Identität der Anteilseigner, zu anderen Beteiligungen des Interessenten, insbesondere die Beteiligung an Glücksspielunternehmen, c) Aktuelle Handelsregisterauszüge, d) Satzungen oder Gesellschaftsverträge des Interessenten, e) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren; 3. Erklärung, dass der Interessent auf eigene Rechnung und nicht im Auftrag eines Dritten handelt; 4. Darstellung relevanter Erfahrungen und Kompetenzen des Interessenten, insbesondere: a) des Betriebs von Spielbanken oder der Beteiligung an Spielbankgesellschaften, b) Darstellung von Beteiligungen im Glücksspielmarkt in den letzten 5 Jahren; 5. Offenlegung in- oder ausländischer Erlaubnisse, Zulassungen, Konzessionen o.ä. im Bereich des Glücksspiels sowie von unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Glücksspielunternehmen; 6. Offenlegung solcher Beteiligungen und Aktivitäten des Interessenten und seiner Gesellschafter, die einen Interessenkonflikt zu einer Beteiligung an der Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH darstellen können; 7. Darstellung der Finanzkraft und der Bonität des Interessenten, insbesondere die Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre des Interessenten sowie andere Informationen, die für die Einschätzung der finanziellen Situation des Interessenten relevant sein können, z.B. Bankauskunft/Bankerklärung, Auskunft von Wirtschaftsinformationsdiensten; 8. Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherungsträger; 9. Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs.1 Gewerbeordnung; der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein; 10. Schilderung des beruflichen Werdeganges in Form eines tabellarischen Lebenslaufes des Interessenten oder seiner gesetzlichen Vertreter und der zur Vertretung oder Geschäftsführung der Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH vorgesehenen Personen; 11. Einwilligung des Interessenten, seines gesetzlichen Vertreters oder der zur Vertretung oder Geschäftsführung der Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH vorgesehenen Personen zur Einholung weiterer Auskünfte bei Dritten, insbesondere bei öffentlichen Stellen zur Überprüfung der uneingeschränkten Zuverlässigkeit; 12. Erklärung, dass ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz) für den Interessenten, seine gesetzlichen Vertreter und der zur Vertretung oder Geschäftsführung der Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH vorgesehenen Personen beantragt wurde; 13. Erklärung über anhängige oder abgeschlossene strafrechtliche Ermittlungsverfahren des Interessenten bzw. seiner vertretungsberechtigten Organe und der zur Vertretung oder Geschäftsführung der Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH vorgesehenen Personen; 14. Kurze Darstellung der Unternehmensziele, des Interesses am Erwerb der Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH, zur Einordnung dieser Gesellschaft in die Strategie des Interessenten sowie der Überlegungen zum Spielangebot für den Fall; 15. Vorstellungen über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung des Betriebs der Spielbanken und der sonstigen öffentlichen Belange (Sicherheitskonzept) hinsichtlich: a) Informations-, Einwirkungs- und Kontrollbefugnissen der zuständigen Behörden, b) Eingangskontrolle, Überwachung des Spielablaufs (Videoüberwachung), Verhinderung von Geldwäsche, Erteilung und Einhaltung von Spielverboten, Überwachung der Spielberechtigung, Sicherstellung des Verbots der Vergabe von Krediten oder Darlehen an Spielteilnehmer, c) Spielgerätesicherheit, insbesondere zum Schutz vor Manipulationen, d) Auswahl von zuverlässigem und fachkundigem Personal; 16. Vorstellungen zum Sozialkonzept nach § 6 des Staatvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland; 17. Vorstellungen zur Öffentlichkeitsarbeit und der Werbung einschließlich des geplanten Werbeetats; 18. Erklärung der Übernahme der Kosten für die Überprüfung von Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen durch von der Spielbankaufsichtsbehörde beigezogene Gutachter oder Sachverständige; 19. Unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung. Hinsichtlich der Nrn. 15 bis 17 wird eine Konkretisierung im weiteren Verfahren (Bieterverhandlungsverfahren) erwartet. Das bezüglich der Nr. 19 zu verwendende Muster der Vertraulichkeitserklärung kann bei der in der Bekanntmachung genannten Kontaktstelle (siehe auch Hinweis in Nr. VI.3 der Bekanntmachung) abgefordert werden. Die Gewährleistung eines wirtschaftlichen Betriebes der Spielbank durch den Interessenten ist Gegenstand des Prüfverfahrens nach § 2 Abs. 10 Satz 4 Spielbankgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2009-04-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2009-02-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2009-02-10 Auftragsbekanntmachung
2009-02-13 Ergänzende Angaben
2010-01-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2009-02-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Spielkasinos
Volltext:
“Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Bekanntmachung des Ministeriums des Innern des Landes Sachsen-Anhalt über die öffentliche Ausschreibung der...”    Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Sachsen-Anhalt 🏙️
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungsauftrag
Verordnung: Europäische Gemeinschaften
Originalsprache: Deutsch 🗣️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Vergabekriterien
Nicht definiert
Angebotsart: Gesamtangebot
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontakt
Internetadresse: www.mi.sachsen-anhalt.de 🌏

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2009-02-13 📅
Empfangsdatum: 2009-02-10 📅
Absendedatum: 2009-02-10 📅
Einreichungsfrist: 2009-04-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer (Legacy): 44215-2009
ABl. S-Ausgabe: 30/2009

Objekt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Spielkasinos 📦
Quelle: OJS 2009/S 030-044215 (2009-02-10)
Ergänzende Angaben (2009-02-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: gluecksspiel@mi.sachsen-anhalt.de 📧

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2009-02-17 📅
Empfangsdatum: 2009-02-13 📅
Absendedatum: 2009-02-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer (Legacy): 45957-2009
ABl. S-Ausgabe: 32/2009
Verweist auf Bekanntmachung: 44215-2009
Quelle: OJS 2009/S 032-045957 (2009-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2010-01-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Vergebene Aufträge

Verfahren
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2010-02-03 📅
Empfangsdatum: 2010-01-21 📅
Absendedatum: 2010-01-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer (Legacy): 32234-2010
ABl. S-Ausgabe: 23/2010

Objekt
Zuschlagsdetails
Erteilter Auftrag: Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, an den der Auftrag vergeben wurde: Daretodream Holdings Limited, Michalakopoulou 12, P.C., 1065 Nicosia, ZYPERN/CYPRUS.
Quelle: OJS 2010/S 023-032234 (2010-01-21)