Dienstleistungsauftrag für eine Geschäftsstelle zur Evaluation der Ausgestaltung der Gemeinschaftsaufgabe Forschungsbauten und Großgeräte an Hochschulen nach AV-FGH durch eine unabhängige Evaluationskommission
Bund und Länder wirken seit 2007 bei der Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten zusammen. Ziel dieser Gemeinschaftsaufgabe ist es, die investiven Voraussetzungen der deutschen Hochschulen für eine erfolgreiche Teilnahme am nationalen und internationalen Wettbewerb in der Forschung zu verbessern. Zu den förderfähigen Investitionsvorhaben zählen Forschungsbauten sowie Großgeräte. Die gemeinsame Förderung von Forschungsbauten und Großgeräten durch Bund und Länder soll durch eine unabhängige Evaluationskommission evaluiert werden, deren Vorsitz mit Frau Prof. Dr. Felser (Berufung erfolgte mit Schreiben der Vorsitzenden der GWK) bereits feststeht. Die bis zu neun weiteren Mitglieder der Kommission werden der GWK zur Beschlussfassung in der kommenden Sitzung am 10.07.2026 vorgelegt werden. Aufgabe der Evaluationskommission wird es sein, eine übergreifende, vorrangig qualitative Bewertung der Gemeinschaftsaufgabe zu erarbeiten. Zur Koordinierung, Administration sowie Unterstützung der Evaluationskommission soll ein Dienstleistungsauftrag für eine Geschäftsstelle europaweit ausgeschrieben werden. Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle gehören insbesondere die Aufbereitung der von den an der Gemeinschaftsaufgabe beteiligten Akteuren zur Verfügung gestellten Daten, das Verfassen von Textentwürfen, die Abschlussredaktion des Evaluierungsberichts sowie die Organisation und Durchführung der Kommissionssitzungen und etwaiger Vor-Ort-Begehungen der Evaluationskommission. Auch soll eine Befragung von Antragstellern für Großgeräte auf der Grundlage der Antragstellungen mit dem Schwerpunkt auf den Zeitraum der AV-FGH durchgeführt werden (rd. 2.700 Anträge seit 2019).
Auftragsbekanntmachung (2026-07-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungsauftrag für eine Geschäftsstelle zur Evaluation der Ausgestaltung der Gemeinschaftsaufgabe Forschungsbauten und Großgeräte an Hochschulen nach AV-FGH durch eine unabhängige Evaluationskommission
Referenznummer: 04513-4/2(2026)
Kurze Beschreibung:
Bund und Länder wirken seit 2007 bei der Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten zusammen. Ziel dieser Gemeinschaftsaufgabe ist es, die investiven Voraussetzungen der deutschen Hochschulen für eine erfolgreiche Teilnahme am nationalen und internationalen Wettbewerb in der Forschung zu verbessern. Zu den förderfähigen Investitionsvorhaben zählen Forschungsbauten sowie Großgeräte.
Die gemeinsame Förderung von Forschungsbauten und Großgeräten durch Bund und Länder soll durch eine unabhängige Evaluationskommission evaluiert werden, deren Vorsitz mit Frau Prof. Dr. Felser (Berufung erfolgte mit Schreiben der Vorsitzenden der GWK) bereits feststeht. Die bis zu neun weiteren Mitglieder der Kommission werden der GWK zur Beschlussfassung in der kommenden Sitzung am 10.07.2026 vorgelegt werden. Aufgabe der Evaluationskommission wird es sein, eine übergreifende, vorrangig qualitative Bewertung der Gemeinschaftsaufgabe zu erarbeiten.
Zur Koordinierung, Administration sowie Unterstützung der Evaluationskommission soll ein Dienstleistungsauftrag für eine Geschäftsstelle europaweit ausgeschrieben werden. Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle gehören insbesondere die Aufbereitung der von den an der Gemeinschaftsaufgabe beteiligten Akteuren zur Verfügung gestellten Daten, das Verfassen von Textentwürfen, die Abschlussredaktion des Evaluierungsberichts sowie die Organisation und Durchführung der Kommissionssitzungen und etwaiger Vor-Ort-Begehungen der Evaluationskommission. Auch soll eine Befragung von Antragstellern für Großgeräte auf der Grundlage der Antragstellungen mit dem Schwerpunkt auf den Zeitraum der AV-FGH durchgeführt werden (rd. 2.700 Anträge seit 2019).
Bund und Länder wirken seit 2007 bei der Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten zusammen. Ziel dieser Gemeinschaftsaufgabe ist es, die investiven Voraussetzungen der deutschen Hochschulen für eine erfolgreiche Teilnahme am nationalen und internationalen Wettbewerb in der Forschung zu verbessern. Zu den förderfähigen Investitionsvorhaben zählen Forschungsbauten sowie Großgeräte.
Die gemeinsame Förderung von Forschungsbauten und Großgeräten durch Bund und Länder soll durch eine unabhängige Evaluationskommission evaluiert werden, deren Vorsitz mit Frau Prof. Dr. Felser (Berufung erfolgte mit Schreiben der Vorsitzenden der GWK) bereits feststeht. Die bis zu neun weiteren Mitglieder der Kommission werden der GWK zur Beschlussfassung in der kommenden Sitzung am 10.07.2026 vorgelegt werden. Aufgabe der Evaluationskommission wird es sein, eine übergreifende, vorrangig qualitative Bewertung der Gemeinschaftsaufgabe zu erarbeiten.
Zur Koordinierung, Administration sowie Unterstützung der Evaluationskommission soll ein Dienstleistungsauftrag für eine Geschäftsstelle europaweit ausgeschrieben werden. Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle gehören insbesondere die Aufbereitung der von den an der Gemeinschaftsaufgabe beteiligten Akteuren zur Verfügung gestellten Daten, das Verfassen von Textentwürfen, die Abschlussredaktion des Evaluierungsberichts sowie die Organisation und Durchführung der Kommissionssitzungen und etwaiger Vor-Ort-Begehungen der Evaluationskommission. Auch soll eine Befragung von Antragstellern für Großgeräte auf der Grundlage der Antragstellungen mit dem Schwerpunkt auf den Zeitraum der AV-FGH durchgeführt werden (rd. 2.700 Anträge seit 2019).
Bund und Länder wirken seit 2007 bei der Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten zusammen. Ziel dieser Gemeinschaftsaufgabe ist es, die investiven Voraussetzungen der deutschen Hochschulen für eine erfolgreiche Teilnahme am nationalen und internationalen Wettbewerb in der Forschung zu verbessern. Zu den förderfähigen Investitionsvorhaben zählen Forschungsbauten sowie Großgeräte.
Die gemeinsame Förderung von Forschungsbauten und Großgeräten durch Bund und Länder soll durch eine unabhängige Evaluationskommission evaluiert werden, deren Vorsitz mit Frau Prof. Dr. Felser (Berufung erfolgte mit Schreiben der Vorsitzenden der GWK) bereits feststeht. Die bis zu neun weiteren Mitglieder der Kommission werden der GWK zur Beschlussfassung in der kommenden Sitzung am 10.07.2026 vorgelegt werden. Aufgabe der Evaluationskommission wird es sein, eine übergreifende, vorrangig qualitative Bewertung der Gemeinschaftsaufgabe zu erarbeiten.
Zur Koordinierung, Administration sowie Unterstützung der Evaluationskommission soll ein Dienstleistungsauftrag für eine Geschäftsstelle europaweit ausgeschrieben werden. Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle gehören insbesondere die Aufbereitung der von den an der Gemeinschaftsaufgabe beteiligten Akteuren zur Verfügung gestellten Daten, das Verfassen von Textentwürfen, die Abschlussredaktion des Evaluierungsberichts sowie die Organisation und Durchführung der Kommissionssitzungen und etwaiger Vor-Ort-Begehungen der Evaluationskommission. Auch soll eine Befragung von Antragstellern für Großgeräte auf der Grundlage der Antragstellungen mit dem Schwerpunkt auf den Zeitraum der AV-FGH durchgeführt werden (rd. 2.700 Anträge seit 2019).
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung
Bund und Länder wirken seit 2007 bei der Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten zusammen. Ziel dieser Gemeinschaftsaufgabe ist es, die investiven Voraussetzungen der deutschen Hochschulen für eine erfolgreiche Teilnahme am nationalen und internationalen Wettbewerb in der Forschung zu verbessern. Zu den förderfähigen Investitionsvorhaben zählen Forschungsbauten sowie Großgeräte.
Die gemeinsame Förderung von Forschungsbauten und Großgeräten durch Bund und Länder soll durch eine unabhängige Evaluationskommission evaluiert werden, deren Vorsitz mit Frau Prof. Dr. Felser (Berufung erfolgte mit Schreiben der Vorsitzenden der GWK) bereits feststeht. Die bis zu neun weiteren Mitglieder der Kommission werden der GWK zur Beschlussfassung in der kommenden Sitzung am 10.07.2026 vorgelegt werden. Aufgabe der Evaluationskommission wird es sein, eine übergreifende, vorrangig qualitative Bewertung der Gemeinschaftsaufgabe zu erarbeiten.
Zur Koordinierung, Administration sowie Unterstützung der Evaluationskommission soll ein Dienstleistungsauftrag für eine Geschäftsstelle europaweit ausgeschrieben werden. Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle gehören insbesondere die Aufbereitung der von den an der Gemeinschaftsaufgabe beteiligten Akteuren zur Verfügung gestellten Daten, das Verfassen von Textentwürfen, die Abschlussredaktion des Evaluierungsberichts sowie die Organisation und Durchführung der Kommissionssitzungen und etwaiger Vor-Ort-Begehungen der Evaluationskommission. Auch soll eine Befragung von Antragstellern für Großgeräte auf der Grundlage der Antragstellungen mit dem Schwerpunkt auf den Zeitraum der AV-FGH durchgeführt werden (rd. 2.700 Anträge seit 2019).
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung
Postleitzahl: 53175
Stadt: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-01 📅
Datum des Endes: 2028-04-30 📅
Vergabekriterien
Kriterium:
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-24 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-24 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 19 Wochen Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 0
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-08-24 13:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-04 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist (Auszug in Kopie beizufügen) (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI).
Kriterium der Wirtschaftlichen und Finanziellen Leistungsfähigkeit § 45 VgV
Beschreibung: Es wird ein Mindestumsatz von 700.000,00 Euro pro Jahr im Schnitt der letzten drei Jahre gefordert. Dies ist nachzuweisen durch: Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1). Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Erklärung darüber, dass der Bieter spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und dem Auftraggeber entsprechende Nachweise der Versicherung nach Zuschlag unverzüglich vorlegt (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.2)
Kriterium: Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, § 46 VgV
Beschreibung: Erklärung zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 46 Abs. 2 VgV(Angabe im Bieterbogen Ziffer VIII.1).
Es wird eine Mindestmitarbeiterzahl von 4 Mitarbeitern gefordert. Dies ist nachzuweisen durch: Erklärung, aus der die Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Beschäftigtenzahl im projektrelevanten Umfeld hervorgehen (Angabe im Bieterbogen Ziffer VIII.2)
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.3). Geeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen: Mindestens zwei Jahre Erfahrung in der Übernahme einer Geschäftsstellenfunktion; Mindestens zwei Jahre Erfahrung in der organisatorischen, administrativen und verfahrensseitigen Unterstützung von interdisziplinären Evaluations-kommissionen; Mindestens zwei Jahre Erfahrung in der Evaluierung von Förderprogrammen im Hochschulbereich; Kenntnisse über die Strukturen, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Funktionsweise des deutschen Hochschulsystems - diese Anforderung ist erfüllt, wenn bei den benannten Referenzaufträgen Leistungen durch den Bieter erbracht wurden, die sich inhaltlich auf die oben benannten Bestandteile beziehen; Mindestens zwei Jahre Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den verschiedenen Akteuren im deutschen Hochschulsystem; Mindestens drei Jahre Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern, insbesondere in der Zusammenarbeit mit Ministerien - diese Anforderung ist erfüllt, wenn mindestens einer der zwei geforderten Referenzsaufträge für ein Ministerium erbracht wurde; Kenntnisse und mindestens zwei Jahre Erfahrung im deutschen Haushaltsrecht (z.B. Erfahrung mit Titelbewirtschaftung), mit der Abrechnung von Dienstreisen nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) sowie Kenntnisse im Vergaberecht und im Zuwendungsrecht.
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens zwei verschiedene Referenzen zu benennen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Angaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.4 / Qualifikationsprofil). Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind: Weitere Informationen siehe Besondere Bewerbungsbedingungen 4.4 Nr. 8.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.5 / Qualifikationsprofil). Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden: Weitere Informationen siehe Besondere Bewerbungsbedingungen 4.4 Nr. 9.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist (Auszug in Kopie beizufügen) (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI).
Kriterium der Wirtschaftlichen und Finanziellen Leistungsfähigkeit § 45 VgV
Beschreibung: Es wird ein Mindestumsatz von 700.000,00 Euro pro Jahr im Schnitt der letzten drei Jahre gefordert. Dies ist nachzuweisen durch: Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1). Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Erklärung darüber, dass der Bieter spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und dem Auftraggeber entsprechende Nachweise der Versicherung nach Zuschlag unverzüglich vorlegt (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.2)
Kriterium: Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, § 46 VgV
Beschreibung: Erklärung zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 46 Abs. 2 VgV(Angabe im Bieterbogen Ziffer VIII.1).
Es wird eine Mindestmitarbeiterzahl von 4 Mitarbeitern gefordert. Dies ist nachzuweisen durch: Erklärung, aus der die Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Beschäftigtenzahl im projektrelevanten Umfeld hervorgehen (Angabe im Bieterbogen Ziffer VIII.2)
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.3). Geeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen: Mindestens zwei Jahre Erfahrung in der Übernahme einer Geschäftsstellenfunktion; Mindestens zwei Jahre Erfahrung in der organisatorischen, administrativen und verfahrensseitigen Unterstützung von interdisziplinären Evaluations-kommissionen; Mindestens zwei Jahre Erfahrung in der Evaluierung von Förderprogrammen im Hochschulbereich; Kenntnisse über die Strukturen, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Funktionsweise des deutschen Hochschulsystems - diese Anforderung ist erfüllt, wenn bei den benannten Referenzaufträgen Leistungen durch den Bieter erbracht wurden, die sich inhaltlich auf die oben benannten Bestandteile beziehen; Mindestens zwei Jahre Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den verschiedenen Akteuren im deutschen Hochschulsystem; Mindestens drei Jahre Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern, insbesondere in der Zusammenarbeit mit Ministerien - diese Anforderung ist erfüllt, wenn mindestens einer der zwei geforderten Referenzsaufträge für ein Ministerium erbracht wurde; Kenntnisse und mindestens zwei Jahre Erfahrung im deutschen Haushaltsrecht (z.B. Erfahrung mit Titelbewirtschaftung), mit der Abrechnung von Dienstreisen nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) sowie Kenntnisse im Vergaberecht und im Zuwendungsrecht.
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens zwei verschiedene Referenzen zu benennen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Angaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.4 / Qualifikationsprofil). Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind: Weitere Informationen siehe Besondere Bewerbungsbedingungen 4.4 Nr. 8.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.5 / Qualifikationsprofil). Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden: Weitere Informationen siehe Besondere Bewerbungsbedingungen 4.4 Nr. 9.
Ausschlussgrund: Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Alle ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen Ziff V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG, § 22 LkSG und Art. 5k Sanktions-VO
Alle ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen Ziff V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG, § 22 LkSG und Art. 5k Sanktions-VO
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Nationale Registrierungsnummer: 991-00227BMFTR-14
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Verrgabestelle
E-Mail: vergabe@bmftr.bund.de📧
Telefon: 000📞
URL: www.bmftr.bund.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=876501🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=876501🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Schlichtungsstelle beim Bundesministerium fürForschung, Technologie und Raumfahrt
Nationale Registrierungsnummer: 991-00227BMFTR-14
Abteilung: Schlichtungsstelle für Nachprüfungsverfahren
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bmftr.bund.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.forschungsministerium.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postleitzahl: 53123
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantragist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesministerium für Forschung,Technologie und Raumfahrt
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantragist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesministerium für Forschung,Technologie und Raumfahrt
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 137-499979 (2026-07-16)