Dienstleistungskonzessionsvertrag nach § 105 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GWB mit einem Firmenfitnessanbieter über die Bereitstellung eines Programms zur Gesundheitsförderung in Form eines Firmenfitnessangebots für die Beschäftigten des Freistaats Thüringen

Freistaat Thüringen vertreten durch die Thüringer Staatskanzlei

Gegenstand der Konzession ist die Bereitstellung eines Programms zur Gesundheitsförderung in Form eines Firmenfitnessangebots, das den Beschäftigten einen Zugang zu einem Angebot an Sport-, Fitness- und Gesundheitsleistungen ermöglicht. Leistungsangebot: Das Leistungsangebot umfasst den Zugang zu stationären, digitalen sowie ergänzenden Inhouse-Angeboten, das den unterschiedlichen Bedürfnissen, Fitnesslevels sowie Lebenssituationen der Beschäftigten gerecht wird. Mindestanforderung an das Leistungsangebot ist die Bereitstellung stationärer Angebote, digitaler Angebote und Inhouse-Angebote. Stationäre Angebote sind Sport-, Fitness- und/oder Gesundheitsleistungen, an denen Beschäftigte mindestens eine stationäre Angebotskategorie in Thüringen nutzen können. Bei digitalen Angeboten handelt es sich um ortsunabhängig nutzbare Sport-, Fitness- und/oder Gesundheitsleistungen in Form von Online-Kursen, Live-Kursen, On-Demand-Angeboten und/ oder digitalen Trainingsprogrammen, die in deutscher Sprache angeboten werden. Inhouse-Angebote sind Sport- sowie Fitness- und/oder Gesundheitsleistungen, die in Behörden und Einrichtungen des Freistaats Thüringen durchgeführt werden. Räumliche Abdeckung: Den Beschäftigten des Freistaats Thüringen muss ein möglichst wohnort- oder arbeitsortnaher Zugang zu stationären Sport-, Fitness- und Gesundheitsangeboten im gesamten Freistaat Thüringen ermöglicht werden. Mindestanforderung an die räumliche Abdeckung ist, dass in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt des Freistaats Thüringen mindestens ein stationärer Verbundpartner zur Verfügung steht. Bereitstellung von digitalen Lösungen (App und Online-Portal): Den teilnehmenden Beschäftigten sowie den zuständigen Stellen der teilnehmenden Behörden und Einrichtungen des Freistaats Thüringen ist eine funktionale und nutzerfreundliche digitale Abwicklung der Nutzung und Verwaltung des Firmenfitnessangebots zu ermöglichen. Mindestanforderung ist die Bereitstellung einer App für die teilnehmenden Beschäftigten sowie eines webbasierten Online-Portals zur administrativen Abwicklung für die zuständigen Stellen der teilnehmenden Behörden und Einrichtungen des Freistaats Thüringen. Reporting: Es ist eine datenschutzkonforme und aussagekräftige Grundlage zur Bewertung der Inanspruchnahme und Akzeptanz des Firmenfitnessangebots bereitzustellen. Mindestanforderung ist die Bereitstellung anonymisierter Auswertungen zur Nutzung des Firmenfitnessangebots in elektronischer Form. Kostenneutralität und Preisgestaltung: Den Beschäftigten des Freistaats Thüringen ist ein transparenter und kostengünstiger Zugang zum Firmenfitnessangebot zu ermöglichen. Mindestanforderung ist, dass das Firmenfitnessangebot für den Freistaat Thüringen kostenneutral ausgestaltet ist. Die Finanzierung der Leistungen erfolgt ausschließlich durch die teilnehmenden Beschäftigten auf Grundlage von Individualverträgen zwischen dem Konzessionsnehmer und den teilnehmenden Beschäftigten. Der Abschluss und die Verwaltung der Individualverträge müssen vollständig digital erfolgen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Beschäftigte des Freistaats Thüringen. Kommunikations- und Marketingmaßnahmen: Die Beschäftigten des Freistaats Thüringen sind über das Firmenfitnessangebot zu informieren sowie dessen Einführung und nachhaltige Nutzung durch geeignete Kommunikations- und Marketingmaßnahmen zu unterstützen. Mindestanforderung ist die Bereitstellung von Kommunikations- und Marketingmaßnahmen zur Einführung und Bewerbung des Firmenfitnessangebots. Der Konzessionsnehmer hat Kommunikations- und Marketingmaßnahmen bereitzustellen, die geeignet sind, das Angebot zielgruppengerecht zu kommunizieren sowie dessen Einführung und nachhaltige Nutzung zu unterstützen. Dies sind Maßnahmen zur strukturierten Einführung des Firmenfitnessangebots (Roll-out) sowie zur fortlaufenden Information, Kommunikation und Aktivierung der Beschäftigten einschließlich der Bereitstellung von Informations- und Kommunikationsmitteln.

Deadline

Deadline 2026-09-11

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-08-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-08-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungskonzessionsvertrag nach § 105 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GWB mit einem Firmenfitnessanbieter über die Bereitstellung eines Programms zur Gesundheitsförderung in Form eines Firmenfitnessangebots für die Beschäftigten des Freistaats Thüringen
Referenznummer: 5090-AGr4_EF-3292/5
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Konzession ist die Bereitstellung eines Programms zur Gesundheitsförderung in Form eines Firmenfitnessangebots, das den Beschäftigten einen Zugang zu einem Angebot an Sport-, Fitness- und Gesundheitsleistungen ermöglicht. Leistungsangebot: Das Leistungsangebot umfasst den Zugang zu stationären, digitalen sowie ergänzenden Inhouse-Angeboten, das den unterschiedlichen Bedürfnissen, Fitnesslevels sowie Lebenssituationen der Beschäftigten gerecht wird. Mindestanforderung an das Leistungsangebot ist die Bereitstellung stationärer Angebote, digitaler Angebote und Inhouse-Angebote. Stationäre Angebote sind Sport-, Fitness- und/oder Gesundheitsleistungen, an denen Beschäftigte mindestens eine stationäre Angebotskategorie in Thüringen nutzen können. Bei digitalen Angeboten handelt es sich um ortsunabhängig nutzbare Sport-, Fitness- und/oder Gesundheitsleistungen in Form von Online-Kursen, Live-Kursen, On-Demand-Angeboten und/ oder digitalen Trainingsprogrammen, die in deutscher Sprache angeboten werden. Inhouse-Angebote sind Sport- sowie Fitness- und/oder Gesundheitsleistungen, die in Behörden und Einrichtungen des Freistaats Thüringen durchgeführt werden. Räumliche Abdeckung: Den Beschäftigten des Freistaats Thüringen muss ein möglichst wohnort- oder arbeitsortnaher Zugang zu stationären Sport-, Fitness- und Gesundheitsangeboten im gesamten Freistaat Thüringen ermöglicht werden. Mindestanforderung an die räumliche Abdeckung ist, dass in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt des Freistaats Thüringen mindestens ein stationärer Verbundpartner zur Verfügung steht. Bereitstellung von digitalen Lösungen (App und Online-Portal): Den teilnehmenden Beschäftigten sowie den zuständigen Stellen der teilnehmenden Behörden und Einrichtungen des Freistaats Thüringen ist eine funktionale und nutzerfreundliche digitale Abwicklung der Nutzung und Verwaltung des Firmenfitnessangebots zu ermöglichen. Mindestanforderung ist die Bereitstellung einer App für die teilnehmenden Beschäftigten sowie eines webbasierten Online-Portals zur administrativen Abwicklung für die zuständigen Stellen der teilnehmenden Behörden und Einrichtungen des Freistaats Thüringen. Reporting: Es ist eine datenschutzkonforme und aussagekräftige Grundlage zur Bewertung der Inanspruchnahme und Akzeptanz des Firmenfitnessangebots bereitzustellen. Mindestanforderung ist die Bereitstellung anonymisierter Auswertungen zur Nutzung des Firmenfitnessangebots in elektronischer Form. Kostenneutralität und Preisgestaltung: Den Beschäftigten des Freistaats Thüringen ist ein transparenter und kostengünstiger Zugang zum Firmenfitnessangebot zu ermöglichen. Mindestanforderung ist, dass das Firmenfitnessangebot für den Freistaat Thüringen kostenneutral ausgestaltet ist. Die Finanzierung der Leistungen erfolgt ausschließlich durch die teilnehmenden Beschäftigten auf Grundlage von Individualverträgen zwischen dem Konzessionsnehmer und den teilnehmenden Beschäftigten. Der Abschluss und die Verwaltung der Individualverträge müssen vollständig digital erfolgen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Beschäftigte des Freistaats Thüringen. Kommunikations- und Marketingmaßnahmen: Die Beschäftigten des Freistaats Thüringen sind über das Firmenfitnessangebot zu informieren sowie dessen Einführung und nachhaltige Nutzung durch geeignete Kommunikations- und Marketingmaßnahmen zu unterstützen. Mindestanforderung ist die Bereitstellung von Kommunikations- und Marketingmaßnahmen zur Einführung und Bewerbung des Firmenfitnessangebots. Der Konzessionsnehmer hat Kommunikations- und Marketingmaßnahmen bereitzustellen, die geeignet sind, das Angebot zielgruppengerecht zu kommunizieren sowie dessen Einführung und nachhaltige Nutzung zu unterstützen. Dies sind Maßnahmen zur strukturierten Einführung des Firmenfitnessangebots (Roll-out) sowie zur fortlaufenden Information, Kommunikation und Aktivierung der Beschäftigten einschließlich der Bereitstellung von Informations- und Kommunikationsmitteln.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Sportbezogene Dienstleistungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 5090-AGr4_EF-3292/5
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Hinweis gemäß § 9 Abs. 3 Konzessionsvergabeverordnung: Die zur Nutzung der e-Vergabe- Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe- Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e- VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dauer: 2 Jahre
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit des Rahmenvertrags zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Firmenfitnessanbieter beträgt zunächst zwei Jahre und verlängert sich einmalig automatisch um weitere zwei Jahre, sofern der Freistaat Thüringen nicht widerspricht.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Räumliche Abdeckung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Preis
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsangebot
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kommunikations- und Marketingmaßnahmen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bereitstellung digitaler Lösungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reporting
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/23/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-11 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung kann das TLVwA die Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen (ausgenommen sind leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung anhand der Zuschlagskriterien betreffen) nachzureichen oder zu vervollständigen. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, Ihre Erreichbarkeit vom Ablauf der Angebotsfrist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist zu gewährleisten. Ein Anspruch auf Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, besteht allerdings nicht.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bieter müssen im Rahmen der Angebotseinreichung angeben, ob sie im Handelsregister eingetragen sind. Anzugeben sind: Rechtsform, Registergericht, Registernummer. Bei ausländischer Rechtsform / Registereintragung sind die registerführende Stelle, Registerbezeichnung und Registernummer anzugeben (siehe Formblatt „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“).
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Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Angebot ist zu erklären, wie hoch der Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren war und wie hoch der Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, in den letzten drei abgeschlossenen Jahren war. Mit dem Angebot ist die Bonität des Unternehmens zu erklären (siehe Formblatt „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“). Der Nachweis kann auch durch Einreichen des Nachweises einer gültigen Präqualifizierung erbracht werden.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot eine geeignete Referenz der letzten vier Kalenderjahre in Bezug zur gegenständlichen Leistung durch den Bieter anzugeben (siehe Formblatt „Referenz“). Es sind folgende Angaben zu machen: - Beschreibung der ausgeführten Leistungen, - Angabe des öffentlichen Auftraggebers, - Größe des öffentlichen Auftraggebers (Beschäftigten-Anzahl), - Zeitraum der Leistungserbringung, - Angabe der zuständigen Kontaktstelle des öffentlichen Auftraggebers mit Anschrift und Kontaktdaten. Der Nachweis kann auch durch Einreichen des Nachweises einer gültigen Präqualifizierung erbracht werden.
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Ausschlussgrund:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß §§ 123, 124 GWB: - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) sowie § 08f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Mit dem Angebot ist mittels Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (siehe Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“). Das TLVwA fordert für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung von Eigenerklärungen aus dem Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“ einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt ab. Der Bieter hat zudem mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vorzulegen (siehe Formblatt „Angaben zur Firma und Firmenprofil"). Er verpflichtet sich, bei der Ausführung des Vertrages im Inland seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern i.S.d. § 22 MiLoG mindestens das nach dem MiLoG vorgeschriebene Mindestentgelt zu zahlen. Es werden Bieter ausgeschlossen, die die Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und § 22 Abs. 2 LkSG erfüllen.
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Von jedem Bieter ist eine Eigenerklärung Russland- Sanktionen abzugeben (Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 16 der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates v. 23.10.2025). Mit dem Angebot ist daher zu erklären, ob die am Auftrag beteiligten Personen zu dem ausgeschlossenen Personenkreis gehören. Dazu ist vom Bieter das Formblatt „Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen“ zu verwenden.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Freistaat Thüringen vertreten durch die Thüringer Staatskanzlei
Nationale Registrierungsnummer: 16900201-0001-31
Postanschrift: Regierungsstraße 73
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Thüringer Landesverwaltungsamt - Abteilungsgruppe 4 Zentrale Fördermittelbehörde
E-Mail: vergabestelleagr4@tlvwa.thueringen.de 📧
Telefon: 000 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Art des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffer fungiert als ein Auftraggeber
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=880579 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=880579 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 214, Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder an der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 150-546856 (2026-08-05)