Bereitstellung, Reinigung, Instandhaltung und Lieferung von Krankenhauswäsche, Wischmops, o Bettwäsche (Inkontinenzunterlagen, Laken und Bezüge), Bettwaren (Einziehdecken und Kopfkissen-Inlets), Patientenhemden und Schutzkittel, Baby-Bekleidung und Kinder-Schlafanzüge, Frottierwaren (Handtücher, Duschtücher, Geschirrtücher, etc.) sowie Bereichskleidung (Kasack und Hosen), Formteile (Mischgewebe),
Mangel-/Trockenwäsche, Kleinteile in Netzsäcken (Gurte, Liftertücher, etc.)
- AE Dekorationen wie (Dusch-)Vorhänge, (Über-)Gardinen,
Mitarbeiterwäsche, Service- und Controllingleistungen. Auch Organisationsleistungen und der Service des existierenden Berufskleiderausgabesystems sind wesentliche Bestandteile der textilen Vollversorgung.
Das Klinikum Osnabrück wird seit einigen Jahren durch ein externes Textilservice-Unternehmen versorgt und wird im Rahmen dieses Vergabeverfahrens die Dienstleistungspartner für die kommenden Jahre ermitteln.
Die Dienstleistung umfasst demnach die bedarfsgerechte Versorgung mit auftragnehmereigener Stationswäsche, Berufsbekleidung, Wischtextilien und sterile Operationsmäntel sowie in geringem Umfang auch die Aufbereitung und den Transport von auftraggebereigenen Textilien der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Standorte. S. Dokument "Leistungsbeschreibung".
Mit diesem Dienstleistungspartner soll voraussichtlich ab dem 1. Februar 2024 die externe Textilversorgung für die Kliniken und Funktionsbereiche des Auftraggebers beginnen.,
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-29.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungsvertrag Textile Wäscheversorgung
KOS_2023_06_29
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich der Krankenhausbettwäsche📦
Kurze Beschreibung:
“Bereitstellung, Reinigung, Instandhaltung und Lieferung von Krankenhauswäsche, Wischmops, o Bettwäsche (Inkontinenzunterlagen, Laken und Bezüge), Bettwaren...”
Kurze Beschreibung
Bereitstellung, Reinigung, Instandhaltung und Lieferung von Krankenhauswäsche, Wischmops, o Bettwäsche (Inkontinenzunterlagen, Laken und Bezüge), Bettwaren (Einziehdecken und Kopfkissen-Inlets), Patientenhemden und Schutzkittel, Baby-Bekleidung und Kinder-Schlafanzüge, Frottierwaren (Handtücher, Duschtücher, Geschirrtücher, etc.) sowie Bereichskleidung (Kasack und Hosen), Formteile (Mischgewebe),
Mangel-/Trockenwäsche, Kleinteile in Netzsäcken (Gurte, Liftertücher, etc.)
- AE Dekorationen wie (Dusch-)Vorhänge, (Über-)Gardinen,
Mitarbeiterwäsche, Service- und Controllingleistungen. Auch Organisationsleistungen und der Service des existierenden Berufskleiderausgabesystems sind wesentliche Bestandteile der textilen Vollversorgung.
Das Klinikum Osnabrück wird seit einigen Jahren durch ein externes Textilservice-Unternehmen versorgt und wird im Rahmen dieses Vergabeverfahrens die Dienstleistungspartner für die kommenden Jahre ermitteln.
Die Dienstleistung umfasst demnach die bedarfsgerechte Versorgung mit auftragnehmereigener Stationswäsche, Berufsbekleidung, Wischtextilien und sterile Operationsmäntel sowie in geringem Umfang auch die Aufbereitung und den Transport von auftraggebereigenen Textilien der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Standorte. S. Dokument "Leistungsbeschreibung".
Mit diesem Dienstleistungspartner soll voraussichtlich ab dem 1. Februar 2024 die externe Textilversorgung für die Kliniken und Funktionsbereiche des Auftraggebers beginnen.,
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen📦
Ort der Leistung: Osnabrück, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Klinikum Osnabrück GmbH Am Finkenhügel 1 49076 Osnabrück Fachklinik Möhringsburg
Rehmstraße 79 - 83
49080 Osnabrück”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Dienstleistung umfasst die Gestellung der in den Anlagen "Anforderungen an das Stationswäschesortiment", "Anforderungen an das Sortiment von...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Dienstleistung umfasst die Gestellung der in den Anlagen "Anforderungen an das Stationswäschesortiment", "Anforderungen an das Sortiment von Wischtextilien" und "Anforderungen an das Berufs- und Bereichskleidungssortiment" sowie "Anforderungen an sterile Operationsmäntel" aufgelisteten Textilien durch den Auftragnehmer, deren Wiederaufbereitung, die Ersatzbeschaffung, die Reparatur sowie die textile Logistik und Service- und Controllingleistungen. Auch Organisationsleistungen und der Service des existierenden Berufskleiderausgabesystems sind wesentliche Bestandteile der textilen Vollversorgung. Die Dienstleistung umfasst demnach die bedarfsgerechte Versorgung mit auftragnehmereigener Stationswäsche, Berufsbekleidung, Wischtextilien und sterile Operationsmäntel sowie in geringem Umfang auch die Aufbereitung und den Transport von auftraggebereigenen Textilien der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Standorte.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität: Versorgungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität: Kundendienst
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität: Versorgungssicherheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität: Nachhaltigkeit
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität: Bemusterung
Kostenkriterium (Name): Preis: Angebotsgesamtpreis gemäß Anlage "Preisblatt"
Kostenkriterium (Gewichtung): 55
Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-01 📅
Datum des Endes: 2028-01-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: S. Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-06
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-06-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 126-401522
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.1
Ort des zu ändernden Textes:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister”
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Text:
“Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass sie für die Ausführung des Auftrags grundsätzlich geeignet (leistungsfähig und fachkundig)...”
Text
Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass sie für die Ausführung des Auftrags grundsätzlich geeignet (leistungsfähig und fachkundig) sind und dass bei ihnen keine Ausschlussgründe vorliegen. Ein Bieter ist dann geeignet, wenn er mit seinem Angebot die Prognose dafür ermöglicht, dass er die ausgeschriebenen Leistungen künftig in jeder Hinsicht ordnungsgemäß erbringt. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber gemäß
§§ 122 GWB, 42 ff. VgV anhand folgender Kriterien: Der Bewerber hat einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Berufs- oder Handelsregisterauszug bzw. eine entsprechende Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft für alle
Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag eine zusätzliche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Hinblick auf die Russlandsanktionen der EU abzugeben. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- /
Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft.
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag eine zusätzliche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 22 Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz (LkSG) abzugeben. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft.
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben, dass ihm die Verpflichtungen nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) vom 1.01.2020 bekannt sind und von ihm beachtet werden; insbesondere hat er die gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG geforderten Erklärungen auf Verlangen des Auftraggebers vor Beendigung des Vergabeverfahrens abgegeben werden. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2
Ort des zu ändernden Textes:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien”
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Text:
“Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag Angaben über seinen Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro...”
Text
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag Angaben über seinen Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro Jahr) zu machen.
Darüber hinaus hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag auch Angaben über seinen Umsatz mit Wäschereileistungen für stationäre Gesundheitseinrichtungen (bspw. Krankenhäuser, Pflegeheime, Rehakliniken) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro Jahr) zu machen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall nachzuweisen:
- Personenschäden - EUR 5.000.000,00
- Sachschäden - EUR 5.000.000,00
- Vermögensschäden - EUR 500.000,00
- Bearbeitungsschäden - EUR 200.000,00
- Schlüsselverlust - EUR 50.000,00
Die fünf Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen; eine 2-fache Maximierung je Versicherungsjahr ist ausreichend. Grundsätzlich reicht die Vorlage der Versicherungspolice (Kopie) oder eine Bestätigung des Versicherers mit den obigen Angaben aus.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3
Ort des zu ändernden Textes:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien”
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Text:
“Der Bewerber hat für das Inverkehrbringen der sterilen, textilen Operationsmäntel nachzuweisen ein Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN...”
Text
Der Bewerber hat für das Inverkehrbringen der sterilen, textilen Operationsmäntel nachzuweisen ein Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 13485 "Medizinprodukte - Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen für regulatorische Zwecke (ISO 13485:2016); Deutsche Fassung EN ISO 13485:2016 + AC:2018 (+ A11:2021) für die Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, in Verbindung mit der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den "Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten" vorzulegen. Nachzuweisen ist eine gültige Zertifizierung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist. Weiterhin ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag ein Zertifikat über die Einhaltungen der Anforderungen gemäß Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts Berlin (bspw. ein RAL-Hygienezeugnis RAL-GZ 992/2 oder eine Zertifizierung nach Hygienemodul des Deutschen Textilreinigungsverbandes zum Hygienemanagement "Kontrollsystem Biokontamination von Textilien nach DIN EN 14065") vorzulegen. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft. Nachzuweisen ist ein gültiges Zertifikat zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.
Ebenfalls ist mit dem Teilnahmeantrag ein Zertifikat als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben gemäß DIN EN 14065 (bspw. ein RAL-Hygienezeugnis RAL-GZ 992/3 oder eine Zertifizierung nach Hygienemodul des Deutschen Textilreinigungsverbandes zum Hygienemanagement "Kontrollsystem Biokontamination von Textilien nach DIN EN 14065") vorzulegen. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft. Nachzuweisen ist ein gültiges Zertifikat zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag Nachweise über die Beschäftigung eines / einer geprüften Hygienebeauftragten zu erbringen. Der Bewerber muss mit dem Teilnahmeantrag mindestens drei Referenzen mit vergleichbaren Leistungen zu der mit diesem Auftrag ausgeschriebenen Leistung nachweisen. Dabei gelten hinsichtlich der Referenzaufträge folgende Mindestanforderungen: - mindestens ein Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens 700 Betten und 1600 Mitarbeitern, für das die Auftragswäsche bzw. Textile Vollversorgung durchgeführt wurde / wird
und
- mindestens ein Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens 500 Betten und 900 Mitarbeitern, für das die Auftragswäsche bzw. Textile Vollversorgung durchgeführt wurde / wird.
Hinsichtlich des dritten Referenzauftrags über die Textile Vollversorgung bestehen keine Mindestanforderungen.
Es sind somit vom Bewerber jeweils mindestens drei Referenzaufträge aus den letzten drei Jahren vorzuweisen. Das Ausführungsende des jeweiligen Referenzauftrags darf bei Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht länger als 36 Monate zurückliegen.
Die Bieter haben Vereinbarungen mit zwei für Krankenhauswäsche zugelassenen Wäschereien (Kooperationsbetriebe), die sich verpflichten im Fall der Beauftragung des Bieters, bei Betriebsausfall des Auftragnehmers die Wäscheversorgung des Auftraggebers gemäß den Vertragsunterlagen zu übernehmen oder eine Eigenerklärung des Bieters darüber, dass bei einem Betriebsausfall zwei weitere eigene Betriebsstätten zur Übernahme der Wäscheversorgung zur Verfügung stehen, beizufügen. Der Bestätigung bzw. der Erklärung ist jeweils ein Zertifikat des Kooperationspartners über die Einhaltungen der Anforderungen gemäß Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der "Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention" des Robert-Koch-Instituts Berlin sowie jeweils ein Zertifikat als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben gemäß DIN EN 140065 beizulegen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Text: 06.10.2023
Neuer Wert
Text: 01.08.2023
Andere zusätzliche Informationen
“Bis zum 01.8.2023 müssen die Teilnahmeanträge über die Plattform eingereicht werden. Das Datum 06.10.2023 bezieht sich auf die Abgabe der finalen Angebote.”
Quelle: OJS 2023/S 131-418516 (2023-07-06)
Ergänzende Angaben (2023-07-24)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4
Alter Wert
Text:
“Die Dienstleistung umfasst die Gestellung der in den Anlagen "Anforderungen an das Stationswäschesortiment", "Anforderungen an das Sortiment von...”
Text
Die Dienstleistung umfasst die Gestellung der in den Anlagen "Anforderungen an das Stationswäschesortiment", "Anforderungen an das Sortiment von Wischtextilien" und "Anforderungen an das Berufs- und Bereichskleidungssortiment" sowie "Anforderungen an sterile Operationsmäntel" aufgelisteten Textilien durch den Auftragnehmer, deren Wiederaufbereitung, die Ersatzbeschaffung, die Reparatur sowie die textile Logistik und Service- und Controllingleistungen. Auch Organisationsleistungen und der Service des existierenden Berufskleiderausgabesystems sind wesentliche Bestandteile der textilen Vollversorgung. Die Dienstleistung umfasst demnach die bedarfsgerechte Versorgung mit auftragnehmereigener Stationswäsche, Berufsbekleidung, Wischtextilien und sterile Operationsmäntel sowie in geringem Umfang auch die Aufbereitung und den Transport von auftraggebereigenen Textilien der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Standorte.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Dienstleistung umfasst die Gestellung der in den Anlagen "Anforderungen an das Stationswäschesortiment", "Anforderungen an das Sortiment von...”
Text
Die Dienstleistung umfasst die Gestellung der in den Anlagen "Anforderungen an das Stationswäschesortiment", "Anforderungen an das Sortiment von Wischtextilien" und "Anforderungen an das Berufs- und Bereichskleidungssortiment" sowie "Anforderungen an sterile Operationsmäntel" aufgelisteten Textilien durch den Auftragnehmer, deren Wiederaufbereitung, die Ersatzbeschaffung, die Reparatur sowie die textile Logistik und Service- und Controllingleistungen. Auch Organisationsleistungen und der Service des existierenden Berufskleiderausgabesystems sind wesentliche Bestandteile der textilen Vollversorgung. Die Dienstleistung umfasst demnach die bedarfsgerechte Versorgung mit auftragnehmereigener Stationswäsche, Berufsbekleidung, Wischtextilien und sterile Operationsmäntel (optional) sowie in geringem Umfang auch die Aufbereitung und den Transport von auftraggebereigenen Textilien der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Standorte.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7
Alter Wert
Text: Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Neuer Wert
Text:
“48 Monate
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Wird dieser Vertrag nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 12 Monaten zum Vertragsende gekündigt,...”
Text
48 Monate
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Wird dieser Vertrag nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 12 Monaten zum Vertragsende gekündigt, verlängert er sich einmalig um weitere 24 Monate.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.11
Alter Wert
Text: Optionen: nein
Neuer Wert
Text: Optionen: Ja.
sterile Operationsmäntel (siehe Leistungsbeschreibung).
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.1
Alter Wert
Text:
“Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass sie für die Ausführung des Auftrags grundsätzlich geeignet (leistungsfähig und fachkundig)...”
Text
Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass sie für die Ausführung des Auftrags grundsätzlich geeignet (leistungsfähig und fachkundig) sind und dass bei ihnen keine Ausschlussgründe vorliegen. Ein Bieter ist dann geeignet, wenn er mit seinem Angebot die Prognose dafür ermöglicht, dass er die ausgeschriebenen Leistungen künftig in jeder Hinsicht ordnungsgemäß erbringt. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber gemäß
§§ 122 GWB, 42 ff. VgV anhand folgender Kriterien: Der Bewerber hat einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Berufs- oder Handelsregisterauszug bzw. eine entsprechende Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft für alle
Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag eine zusätzliche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Hinblick auf die Russlandsanktionen der EU abzugeben. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- /
Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft.
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag eine zusätzliche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 22 Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz (LkSG) abzugeben. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft.
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben, dass ihm die Verpflichtungen nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) vom 1.01.2020 bekannt sind und von ihm beachtet werden; insbesondere hat er die gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG geforderten Erklärungen auf Verlangen des Auftraggebers vor Beendigung des Vergabeverfahrens abgegeben werden. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage folgende
Angaben/Unterlagen mit dem Angebot...”
Text
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage folgende
Angaben/Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
1. Nachweis eines aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Berufs- oder Handelsregisterauszug bzw. eine entsprechende Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist.
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB.
3. Eigenerklärung zu EU-Sanktionen
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
5. Eigenerklärung zu § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG)
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2
Alter Wert
Text:
“Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag Angaben über seinen Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro...”
Text
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag Angaben über seinen Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro Jahr) zu machen.
Darüber hinaus hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag auch Angaben über seinen Umsatz mit Wäschereileistungen für stationäre Gesundheitseinrichtungen (bspw. Krankenhäuser, Pflegeheime, Rehakliniken) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro Jahr) zu machen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall nachzuweisen:
- Personenschäden - EUR 5.000.000,00
- Sachschäden - EUR 5.000.000,00
- Vermögensschäden - EUR 500.000,00
- Bearbeitungsschäden - EUR 200.000,00
- Schlüsselverlust - EUR 50.000,00
Die fünf Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen; eine 2-fache Maximierung je Versicherungsjahr ist ausreichend. Grundsätzlich reicht die Vorlage der Versicherungspolice (Kopie) oder eine Bestätigung des Versicherers mit den obigen Angaben aus.
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Text:
“Der Bewerber/jedes MItglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit mit dem Angebot folgende...”
Text
Der Bewerber/jedes MItglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit mit dem Angebot folgende Angaben einzureichen:
1. Angaben über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro Jahr).
2. Angaben über dem Umsatz mit Wäschereileistungen für stationäre Gesundheitseinrichtungen (bspw. Krankenhäuser, Pflegeheime, Rehakliniken) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro Jahr).
3. Nachweis des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall:
- Personenschäden - EUR 5.000.000,00
- Sachschäden - EUR 5.000.000,00
- Vermögensschäden - EUR 500.000,00
- Bearbeitungsschäden - EUR 200.000,00
- Schlüsselverlust - EUR 50.000,00
Die fünf Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen; eine 2-fache Maximierung je Versicherungsjahr ist ausreichend. Grundsätzlich reicht die Vorlage der Versicherungspolice (Kopie) oder eine Bestätigung des Versicherers mit den obigen Angaben aus. Alternativ kann der Nachweis erbracht werden durch eine verbindliche Verpflichtungserklärung eines Haftpflichtversicherers, mit dem Bewerber im Auftragsfall eine solche Versicherung mit den oben angegebenen Deckungssummen abzuschließen.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft reicht es aus, wenn der Nachweis durch ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht wird.
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Nummer des Abschnitts: III.1.3
Alter Wert
Text:
“Der Bewerber hat für das Inverkehrbringen der sterilen, textilen Operationsmäntel nachzuweisen ein Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN...”
Text
Der Bewerber hat für das Inverkehrbringen der sterilen, textilen Operationsmäntel nachzuweisen ein Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 13485 "Medizinprodukte - Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen für regulatorische Zwecke (ISO 13485:2016); Deutsche Fassung EN ISO 13485:2016 + AC:2018 (+ A11:2021) für die Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, in Verbindung mit der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den "Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten" vorzulegen. Nachzuweisen ist eine gültige Zertifizierung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist. Weiterhin ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag ein Zertifikat über die Einhaltungen der Anforderungen gemäß Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts Berlin (bspw. ein RAL-Hygienezeugnis RAL-GZ 992/2 oder eine Zertifizierung nach Hygienemodul des Deutschen Textilreinigungsverbandes zum Hygienemanagement "Kontrollsystem Biokontamination von Textilien nach DIN EN 14065") vorzulegen. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft. Nachzuweisen ist ein gültiges Zertifikat zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.
Ebenfalls ist mit dem Teilnahmeantrag ein Zertifikat als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben gemäß DIN EN 14065 (bspw. ein RAL-Hygienezeugnis RAL-GZ 992/3 oder eine Zertifizierung nach Hygienemodul des Deutschen Textilreinigungsverbandes zum Hygienemanagement "Kontrollsystem Biokontamination von Textilien nach DIN EN 14065") vorzulegen. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft. Nachzuweisen ist ein gültiges Zertifikat zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag Nachweise über die Beschäftigung eines / einer geprüften Hygienebeauftragten zu erbringen. Der Bewerber muss mit dem Teilnahmeantrag mindestens drei Referenzen mit vergleichbaren Leistungen zu der mit diesem Auftrag ausgeschriebenen Leistung nachweisen. Dabei gelten hinsichtlich der Referenzaufträge folgende Mindestanforderungen: - mindestens ein Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens 700 Betten und 1600 Mitarbeitern, für das die Auftragswäsche bzw. Textile Vollversorgung durchgeführt wurde / wird
und
- mindestens ein Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens 500 Betten und 900 Mitarbeitern, für das die Auftragswäsche bzw. Textile Vollversorgung durchgeführt wurde / wird.
Hinsichtlich des dritten Referenzauftrags über die Textile Vollversorgung bestehen keine Mindestanforderungen.
Es sind somit vom Bewerber jeweils mindestens drei Referenzaufträge aus den letzten drei Jahren vorzuweisen. Das Ausführungsende des jeweiligen Referenzauftrags darf bei Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht länger als 36 Monate zurückliegen.
Die Bieter haben Vereinbarungen mit zwei für Krankenhauswäsche zugelassenen Wäschereien (Kooperationsbetriebe), die sich verpflichten im Fall der Beauftragung des Bieters, bei Betriebsausfall des Auftragnehmers die Wäscheversorgung des Auftraggebers gemäß den Vertragsunterlagen zu übernehmen oder eine Eigenerklärung des Bieters darüber, dass bei einem Betriebsausfall zwei weitere eigene Betriebsstätten zur Übernahme der Wäscheversorgung zur Verfügung stehen, beizufügen. Der Bestätigung bzw. der Erklärung ist jeweils ein Zertifikat des Kooperationspartners über die Einhaltungen der Anforderungen gemäß Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der "Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention" des Robert-Koch-Instituts Berlin sowie jeweils ein Zertifikat als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben gemäß DIN EN 140065 beizulegen.
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Text:
“Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen/beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Angaben/Unterlagen mit...”
Text
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen/beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Angaben/Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
1. Nachweis eines Zertifikat über die Einhaltungen der Anforderungen gemäß Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts Berlin (bspw. ein RAL-Hygienezeugnis RAL-GZ 992/2 oder eine Zertifizierung nach Hygienemodul des Deutschen Textilreinigungsverbandes zum Hygienemanagement "Kontrollsystem Biokontamination von Textilien nach DIN EN 14065"). Nachzuweisen ist ein gültiges Zertifikat zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.
2. Vorlage eines Zertifikats als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben gemäß DIN EN 14065 (bspw. ein RAL-Hygienezeugnis RAL-GZ 992/3 oder eine Zertifizierung nach Hygienemodul des Deutschen Textilreinigungsverbandes zum Hygienemanagement "Kontrollsystem Biokontamination von Textilien nach DIN EN 14065"). Nachzuweisen ist ein gültiges Zertifikat zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.
3.Nachweis über die Beschäftigung eines / einer geprüften Hygienebeauftragten.
4. Der Bewerber muss/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag mindestens drei Referenzen mit vergleichbaren Leistungen zu der mit diesem Auftrag ausgeschriebenen Leistung nachweisen. Dabei gelten hinsichtlich der Referenzaufträge folgende Mindestanforderungen:
- mindestens ein Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens 700 Betten und 1600 Mitarbeitern, für das die Auftragswäsche bzw. Textile Vollversorgung durchgeführt wurde / wird
und
- mindestens ein Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens 500 Betten und 900 Mitarbeitern, für das die Auftragswäsche bzw. Textile Vollversorgung durchgeführt wurde / wird.
Hinsichtlich des dritten Referenzauftrags über die Textile Vollversorgung bestehen keine Mindestanforderungen.
Es sind somit vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft mindestens drei Referenzaufträge aus den letzten drei Jahren vorzuweisen. Das Ausführungsende des jeweiligen Referenzauftrags darf bei Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht länger als 36 Monate zurückliegen.
5. Vorlage von Vereinbarungen mit zwei für Krankenhauswäsche zugelassenen Wäschereien (Kooperationsbetriebe), die sich verpflichten im Fall der Beauftragung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, bei Betriebsausfall des Auftragnehmers die Wäscheversorgung des Auftraggebers gemäß den Vertragsunterlagen zu übernehmen oder eine Eigenerklärung darüber, dass bei einem Betriebsausfall zwei weitere eigene Betriebsstätten zur Übernahme der Wäscheversorgung zur Verfügung stehen. Der Bestätigung bzw. der Erklärung ist jeweils ein Zertifikat des Kooperationspartners über die Einhaltungen der Anforderungen gemäß Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der "Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention" des Robert-Koch-Instituts Berlin sowie jeweils ein Zertifikat als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben gemäß DIN EN 140065 beizulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bewerber muss/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag mindestens drei Referenzen mit vergleichbaren Leistungen zu der mit diesem Auftrag ausgeschriebenen Leistung nachweisen. Dabei gelten hinsichtlich der Referenzaufträge folgende Mindestanforderungen:
- mindestens ein Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens 700 Betten und 1600 Mitarbeitern, für das die Auftragswäsche bzw. Textile Vollversorgung durchgeführt wurde / wird
und
- mindestens ein Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens 500 Betten und 900 Mitarbeitern, für das die Auftragswäsche bzw. Textile Vollversorgung durchgeführt wurde / wird.
Hinsichtlich des dritten Referenzauftrags über die Textile Vollversorgung bestehen keine Mindestanforderungen.
Es sind somit vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft mindestens drei Referenzaufträge aus den letzten drei Jahren vorzuweisen. Das Ausführungsende des jeweiligen Referenzauftrags darf bei Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht länger als 36 Monate zurückliegen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Alter Wert
Datum: 2023-08-01 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2023-08-04 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.1.2
Alter Wert
Text: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
Neuer Wert
Text: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.4
Alter Wert
Text: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Neuer Wert
Text:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bewerber/Bieter einen von ihm erkannten/erkennbaren Vergabeverstoß nicht ordnungsgemäß gegenüber dem...”
Text
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bewerber/Bieter einen von ihm erkannten/erkennbaren Vergabeverstoß nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur
Rügefrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.2
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Text:
“Nachweis der Zertifizierung über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 13485 "Medizinprodukte - Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen für...”
Text
Nachweis der Zertifizierung über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 13485 "Medizinprodukte - Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen für regulatorische Zwecke (ISO 13485:2016); Deutsche Fassung EN ISO 13485:2016 + AC:2018 (+ A11:2021) für die Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten" oder gleichwertig
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Quelle: OJS 2023/S 144-457536 (2023-07-24)