Dienstleistungsvertrag über das Lektorat und den Druck von Drucksachen sowie den Druck von Plenarprotokollen der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg
Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet Lektorat, Druck, Verarbeitung und Lieferung von Druckerzeugnissen der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Erstellung einer Vielzahl von Druckstücken erfordert eine vertrauensvolle Leistungsbeziehung mit laufender enger Abstimmung bei kurzfristigen Terminsetzungen und überwiegend engen oder streng verbindlichen Lieferfristen. Von den bietenden Unternehmen wird die Bereitschaft erwartet, flexibel mit Terminvorgaben und Vorlagentypen (insbesondere MS-Office Dateien, PDF-Dateien und zu einem sehr kleinen Teil auch Papiervorlagen) umzugehen. Eine Schlüsselfunktion kommt dabei dem Lektorat und der abschließenden Textbearbeitung zu. Es wird erwartet, dass Umbruch und Korrekturlesungen eigenverantwortlich von dem beauftragten Unternehmen in gleichbleibend einwandfreier Qualität ohne Kundenbefassung erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-17.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Dienstleistungsvertrag über das Lektorat und den Druck von Drucksachen sowie den Druck von Plenarprotokollen der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt...”
Titel
Dienstleistungsvertrag über das Lektorat und den Druck von Drucksachen sowie den Druck von Plenarprotokollen der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg
2023000157
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung📦
Kurze Beschreibung:
“Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet Lektorat, Druck, Verarbeitung und Lieferung von Druckerzeugnissen der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt...”
Kurze Beschreibung
Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet Lektorat, Druck, Verarbeitung und Lieferung von Druckerzeugnissen der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Erstellung einer Vielzahl von Druckstücken erfordert eine vertrauensvolle Leistungsbeziehung mit laufender enger Abstimmung bei kurzfristigen Terminsetzungen und überwiegend engen oder streng verbindlichen Lieferfristen. Von den bietenden Unternehmen wird die Bereitschaft erwartet, flexibel mit Terminvorgaben und Vorlagentypen (insbesondere MS-Office Dateien, PDF-Dateien und zu einem sehr kleinen Teil auch Papiervorlagen) umzugehen. Eine Schlüsselfunktion kommt dabei dem Lektorat und der abschließenden Textbearbeitung zu. Es wird erwartet, dass Umbruch und Korrekturlesungen eigenverantwortlich von dem beauftragten Unternehmen in gleichbleibend einwandfreier Qualität ohne Kundenbefassung erfolgen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 700 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Druckgewerbes📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Schriftsatz📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Dienstleistungsvertrag für das Lektorat und den Druck von Drucksachen sowie den Druck von Plenarprotokollen der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 700 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Datum des Endes: 2025-11-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: optional bis zum 30.11.2027
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zur Eignung, Nachweis über eine abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung, Eigenerklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket der Europäischen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung zur Eignung, Nachweis über eine abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung, Eigenerklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket der Europäischen Union
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur Bereitstellung eines Dateiübertragungsverfahrens mittels DSGVO-konformen Webportals, Konzept für die Durchführung der Leistung, Arbeitsproben 1-3”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zur Bereitstellung eines Dateiübertragungsverfahrens mittels DSGVO-konformen Webportals, Konzept für die Durchführung der Leistung, Arbeitsproben 1-3
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-25
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-25
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231690📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 40427923080 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf An-trag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf An-trag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2023/S 160-507096 (2023-08-17)