Auftragsbekanntmachung (2026-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Diesel 2026-2027
Referenznummer: 2026-33
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag für die Beschaffung von Dieselkraftstoff für den Zeitraum vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2027”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Dieselkraftstoff (EN 590)📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag für die Beschaffung von Dieselkraftstoff für den Zeitraum vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2027”
Ort der Leistung: Goslar🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2027-06-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-02 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-02 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 38
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Eignung;
Erklärung Russlandsanktionen;
Erklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Eigenerklärung zur Eignung
Erklärung Russlandsanktionen
Erklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen Lüneburg
Nationale Registrierungsnummer: b8cb9715-df4a-4a9d-9436-088a307b5008
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-3306📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 085-302607 (2026-04-30)