Diffraktometer

TUMint.Energy Research GmbH

Lieferung eines Röntgendiffraktometers

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-10-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-10-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Diffraktionsgeräte
Referenznummer: V074
Kurze Beschreibung: Lieferung eines Röntgendiffraktometers
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diffraktionsgeräte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: TUMint.Energy Research GmbH
Postanschrift: Lichtenbergstraße 4
Postleitzahl: 85748
Postort: Garching
Kontakt
Internetadresse: https://www.tumint-energy.de/ 🌏
E-Mail: schmidt@tumint-energy.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P63J1/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P63J1 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-19 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 205-644911
ABl. S-Ausgabe: 205
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P63J1

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung und der Aufbau eines Röntgendiffraktometers zur Hochdurchsatzpulverdiffraktion, hochauflösenden Dünnschichtstudien, in-situ-Messungen (Hochtemperatur) und operando-Messungen (Zyklisierung von Batteriematerialien).
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 500 000 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: TUMint.Energy Research GmbH Lichtenbergstraße 4 85748 Garching

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-11-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Robert Schmidt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P63J1/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2023/S 205-644911 (2023-10-19)