Auftraggeber dieses Vergabeverfahrens sind die Caritas Trägergesellschaft mbH (cts) für das CaritasKlinikum Saarbrücken sowie die cts Vinzentius-Krankenhaus Landau GmbH für das Vinzentius Krankenhaus Landau.
Im CaritasKlinikum Saarbrücken und Vinzentius Krankenhaus Landau ist derzeit kein digitales Entlass- und Überleitungsmanagement im Einsatz. Entsprechend hoch ist der Aufwand für die Kommunikation und den Informationsaustausch zwischen Leistungserbringern und den Leistungsempfängern/Patienten sowie zwischen den Leistungserbringern, den Pflege- oder Rehabilitationseinrichtungen vor, während und nach der Patientenbehandlung im Krankenhaus.
Gem. Fördertatbestand 2 des KHZG sind Systeme zum digitalen Entlass- und Überleitungsmanagement förderfähig und sanktionsbewährt, sodass eine Lösung eingeführt werden soll,
welches die verpflichtend zu erfüllenden Kriterien liefern kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-16.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: DIG-ÜBERLEITUNG-CTS-2023
DIG-ÜBERLEITUNG-CTS-2023
Produkte/Dienstleistungen: Medizinsoftwarepaket📦
Kurze Beschreibung:
“Auftraggeber dieses Vergabeverfahrens sind die Caritas Trägergesellschaft mbH (cts) für das CaritasKlinikum Saarbrücken sowie die cts Vinzentius-Krankenhaus...”
Kurze Beschreibung
Auftraggeber dieses Vergabeverfahrens sind die Caritas Trägergesellschaft mbH (cts) für das CaritasKlinikum Saarbrücken sowie die cts Vinzentius-Krankenhaus Landau GmbH für das Vinzentius Krankenhaus Landau.
Im CaritasKlinikum Saarbrücken und Vinzentius Krankenhaus Landau ist derzeit kein digitales Entlass- und Überleitungsmanagement im Einsatz. Entsprechend hoch ist der Aufwand für die Kommunikation und den Informationsaustausch zwischen Leistungserbringern und den Leistungsempfängern/Patienten sowie zwischen den Leistungserbringern, den Pflege- oder Rehabilitationseinrichtungen vor, während und nach der Patientenbehandlung im Krankenhaus.
Gem. Fördertatbestand 2 des KHZG sind Systeme zum digitalen Entlass- und Überleitungsmanagement förderfähig und sanktionsbewährt, sodass eine Lösung eingeführt werden soll,
welches die verpflichtend zu erfüllenden Kriterien liefern kann.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 230 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Ort der Leistung: Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken mbH (cts) Rheinstraße 2 66113 Saarbrücken, cts Vinzentius-Krankenhaus Landau GmbH Cornichonstraße 4 76829 Landau”
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Auswahl und Einführung eines digitalen Entass- und Überleitungsmanagements im Namen der Caritas...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Auswahl und Einführung eines digitalen Entass- und Überleitungsmanagements im Namen der Caritas Trägergesellschaft mbH (cts) für
das CaritasKlinikum Saarbrücken sowie die cts Vinzentius-Krankenhaus Landau GmbH für das Vinzentius-Krankenhaus Landau zu beschaffen. Eine Darstellung sämtlicher Anforderungen sind dem Abschnitt 2.2 sowie insbesondere dem Leistungsverzeichnis in Anlage I zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 230 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Nach individueller Absprache
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-18
16:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-08-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-07-19
09:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YPG6UL3
Körper überprüfen
Name:
“Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie. Geschäftsstelle: Vergabekammern des Saarlands”
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 68150104994📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
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Quelle: OJS 2023/S 118-370968 (2023-06-16)