Digitale Coaching- und Lernplattform ZAF

Freie und Hansestadt Hamburg - Landesbetrieb ZAF/AMD

Gegenstand der Beschaffung ist die zeitlich begrenzte Lizenzierung und Nutzung einer web-basierten, responsiven (Selbst-)Coaching und Lernplattform. Die Progressive Web-App (PWA) soll Führungskräften zu den fünf Führungsperspektiven des FLBs ein strukturiertes, eigenverantwortliches Selbstcoaching ermöglichen und kollegiale Lern und Reflexionsformate anbieten. Dazu soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 4 Jahren geschlossen werden. Der Höchstwert beträgt 150% des zu bezuschlagenden Auftragswertes.

Deadline

Deadline 2026-10-27

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-09-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-09-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Digitale Coaching- und Lernplattform ZAF
Referenznummer: DP31-202600112
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung ist die zeitlich begrenzte Lizenzierung und Nutzung einer web-basierten, responsiven (Selbst-)Coaching und Lernplattform. Die Progressive Web-App (PWA) soll Führungskräften zu den fünf Führungsperspektiven des FLBs ein strukturiertes, eigenverantwortliches Selbstcoaching ermöglichen und kollegiale Lern und Reflexionsformate anbieten. Dazu soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 4 Jahren geschlossen werden. Der Höchstwert beträgt 150% des zu bezuschlagenden Auftragswertes.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 68414d5b-ca47-4ddc-8ee9-0d2e40f6fca8
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit Software 📦
Postleitzahl: 20537
Stadt: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hamburg 🏙️
Dauer: 4 Jahre
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-27 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 65 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-09 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/6de3707d-8b54-4151-8a54-87cc0513e723/suitabilitycriteria Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ei-nes Bieters festgelegt: 5.4.2.2.1.1 Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung] Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (mehrfach für Benennung mehrerer Referenz-projekte) mit dem Angebot einzureichen. Im Wesentlichen Vergleichbar = Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) er-gebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. Das bedeutet vorliegend insbesondere, wenn die Re-ferenzleistung pro Referenzprojekt aus der Überlassung von Lizenzen für mindestens 200 Nutzer einer Webapp für ein (Selbst-)Coaching- und Lernangebot für Führungs-kräfte mit einem vergleichbaren Inhalt der ausgeschriebenen Leistung innerhalb der letzten drei Jahre (gerechnet ab zur/bis zur Angebotsfrist) besteht. Erfolgreich erbracht = bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Auftragsdurchführung (bislang) planmäßig ver-laufen und nicht vorzeitig beendet worden ist. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass das Vertragsverhältnis bereits beendet ist. Es können auch Referenzaufträge gewertet wer-den, die aktuell noch laufen. In dem Falle müssen jedoch bereits Lizenzen für mindestens 200 Nutzer überlassen worden sein. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Überprüfung / Referenzan-sprechpartner“ beschrieben. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanz-ahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Aller-dings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähig-keit eine Betrachtung von 2 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 2 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, maximal 2 vergleichbare Referen-zen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswer-tung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschrei-bung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachts-abhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpart-ner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benen-nung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprech-partner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätig-ten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Aus-führung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitäts-mängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet. 5.4.2.2.2 Weitere Anlagen / Angaben Neben den o.a. Unterlagen/Angaben werden für die Feststellung der technischen und berufli-chen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Angabe Unterauftragnehmereinsatz, Erklärung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaft ausgewertet. 5.4.2.2.3 Ergebnis technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gestellten Mindestkriterien erfüllt. Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Ham-burgisches Vergabegesetz (HmbVgG), • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Freie und Hansestadt Hamburg - Landesbetrieb ZAF/AMD
Nationale Registrierungsnummer: 6d6229f6-42d4-499d-aeac-fd1c36c6d277
Postanschrift: Normannenweg 26
Postleitzahl: 20537
Postort: Hamburg
Region: Hamburg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dataportvergabestelle@dataport.de 📧
Telefon: +49 43132950 📞
URL: https://www.hamburg.de/zafamd/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://vergabeverfahren.dataport.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/6de3707d-8b54-4151-8a54-87cc0513e723 🌏
Teilnahme-URL: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/6de3707d-8b54-4151-8a54-87cc0513e723 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke
Nationale Registrierungsnummer: 825ee8f3-cd43-4d39-83ca-0f6607503c62
Abteilung: Vergaberecht, Gebühren, Vergabekammer, Enteignungsbehörde (Abtlg. 42)
Postanschrift: Postfach 301741
Postleitzahl: 20306
Postort: Hamburg
Region: Hamburg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergaberecht, Gebühren, Vergabekammer, Enteignungsbehörde (Abtlg. 42)
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428231690 📞
Fax: +49 40427923080 📠
URL: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11725152/ 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzule-gen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieteras-sistenten der eVergabe zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg Postfach 30 17 41 20306 Hamburg Telefon: +49 40 42823-1690 Fax: +49 40 427923080 E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 186-662949 (2026-09-24)