Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Vergabe ist die Pilotierung einer digitalbasierten Haftraumtelefonie und weiterer digitaler Services im nordrheinwestfälischen Justizvollzug.
Im Einzelnen ergibt sich folgendes Raum- und Funktionskonzept.
In einem Konzept ist angebotsseitig darzulegen:
a. Haftraumtelefonie
Die Haftraumtelefonie gilt es primär zu etablieren und sie bedingt zudem lediglich, die Bereitstellung einer Steuerungsbox sowie eines Telefonhörers ohne weitere Visualisierungsmöglichkeiten in Form eines Bildschirms.
b. Infoterminals
Infoterminals befinden sich frei zugänglich auf den Fluren der Hafthäuser bereits schon jetzt in den Justizvollzugsanstalten Herford, Castrop-Rauxel und Bochum (in der Justizvollzugsanstalt Hövelhof soll noch in dieser Woche ein Terminal in Betrieb genommen werden), und bieten zum jetzigen Zeitpunkt folgende Lösungen:
-Aktueller Lohnschein
-Aktueller Kontoauszug
-Kontoauszug mit offenen Buchungen
-Haftkostenbeiträge
-Freistellertage nach § 32 JStrVollzG NRW
Diese digitalen Angebote des Infoterminals sollen mit dem neuen System um weitere Nutzungen, wie bspw. auf den elektronischen Einkauf und die elektronische Stellung von Urlaubsanträgen und Besuchsanträgen, erweitert werden. Hier gilt es im Besonderen eine technische Lösung zu auszuarbeiten, die mit der jetzt schon vorhandenen Software kollaborieren kann.
c. Sozialräume
Die Sozialräume bieten die Möglichkeit eine rechtskonformere Ausgestaltung der Gefangenentelefonie gegenüber der Flurtelefonie oder der Telefonie in den Büros der Bediensteten der Justizvollzugsanstalt zu ermöglichen. Deshalb sollten es Teil der Erprobung sein, die Haftraumtelefonie auf diesen Bereich auszuweiten. Unter Aufsicht zugängliche Sozialräume, bieten zudem den Vorteil den Inhaftierten die Videotelefonie und weitere digitale Angebote ermöglichen zu können.
d. Übersicht der Angebote
Die Bereitstellung einer allgemeinen Infrastrukturplattform für digitale Services böte den Vorteil, die technischen Angebote den räumlichen Möglich- bzw. Zulässigkeiten anzupassen. So würde die Plattform auf dem Haftraum lediglich die Haftraumtelefonie, in speziell ausgewiesenen Sozialräumen neben der Telefonie noch Angebote wie bspw. E-Learning und unmittelbar im Haftbereich auf dem Flur eine Terminallösung zum Beispiel für das elektronische Antragswesen bereitstellen und die Zugriffsmöglichkeiten zentral steuern.
Diese Idee hätte das Potential, entsprechend den jeweiligen Sicherheitserfordernissen agil reagieren und den Inhaftierten in Folge dessen ein großes Angebot an digitalen Möglichkeiten zur Verfügung stellen zu können, was den Bediensteten die Arbeit erleichtert, um mehr Zeit und Raum für Behandlungsmaßnahmen zur Verfügung zu haben.
In einem Konzept ist angebotsseitig darzulegen:
Die technische Infrastrukturplattform für digitale Services muss den folgenden Funktionsumfang aufweisen:
-Die Provider unabhängige Nutzung des Telefons. Hier muss es der jeweiligen Behörde möglich sein, eigene bzw. bereits verfügbare Anbieter über die Plattform nutzen zu können.
-Ein digitales Verwaltungsverfahren zum Ausbau des elektronischen. Antragswesens inklusive einer Übersetzungsfunktion.
-E-Mailing inklusive Sicherheits-/ und Rollenkonzept zur Überwachung des E-Malverkehrs sowie einer Übersetzungsfunktion. Die Möglichkeit an anpassbare Personengruppen (bspw. den gesamten Sozialdienst oder den gesamten Abteilungsdienst) E-Mails zu versenden muss gegeben sein.
-Historisierung der E-Mails und der Antworten. Der Gefangene muss einzelne Eintragungen löschen/bei sich ausblenden können. Der Verlauf muss dabei für die Bediensteten erhalten bleiben.
-Videokontakt.
-Standard-Office-Paket (Open Office ist zulässig).
-persönliche Datenablage.
-Kalenderfunktion.
-Wecker.
-Einkaufsshop.
-Anstaltsinformationsportal.
-Möglichkeit einer nachträglichen Implementierung von digitalen Bildungsplattformen.
-Virtueller Desktop-PC (Windows), der nach jedem Zugriff wieder in seinen Ursprungszustand versetzt wird, sodass Speicherungen dort nicht möglich sind.
-Möglichkeit zum Ausdruck von Dokumenten.
Die vorgenannten Anwendungsbereiche, insbesondere die Videotelefonie, müssen den gängigen IT-Standards genügen.
Der Funktionsumfang für die Bediensteten der Justizvollzugsanstalten
In einem Konzept ist angebotsseitig darzulegen:
Auf jeder Haftabteilung, die über Digitale Services verfügt, muss es eine zentrale Steuereinheit geben, die durch die Bediensteten über eine Weboberfläche zu bedienen ist. Eine gesonderte Hardware ist nicht akzeptabel. Diese Oberfläche soll für den Abteilungsbediensteten im Wesentlichen folgenden Funktionsumfang aufweisen:
-Übersicht aller Geräte und deren Aktivitäten.
-Vollständige Kontrolle über die Haftraumtelefonie und der digitalen Services der Inhaftierten.
-Anlegen von verschiedenen Gruppen mit denselben Berechtigungen.
-Individualzuweisung von Berechtigungen für einzelne Personen. Die jeweilige Individualzuweisung soll Gruppenberechtigung ganz oder teilweise überschreiben bzw. ergänzen können.
-Festlegung von Sperrzeiträumen, in denen einzelne oder alle Module des Haftraummediengeräts nicht oder nur teilweise genutzt werden können.
-Sperrungen von einzelnen Modulen mit einem zeitlichen Verfallsdatum (bspw. erlasse Disziplinarmaßnahmen, die einen Fernsehentzug von zwei Wochen vorsehen)
-Festlegung von Zeiträumen, in denen bspw. der Fernseher nur mit reduzierter Lautstärke eingeschaltet werden kann; die Lautstärke soll individuell anpassbar sein
-Auswertung des Nutzerverhaltens der Geräte.
-Elektronische Detektion von Manipulationsversuchen an der Hard-/ und Software
-Akustische und optische Überwachungsmöglichkeit der (Video-)Telefonie durch ein Zuschalten. Die sofortige Unterbrechung der (Video-)Telefonie muss jederzeit möglich sein.
-Individualisierbarkeit aller Workflows (Antragswesen, E-Mailing pp.) im System.
-Individualisierbarer Zugriff der Inhaftierten.
Weitere Informationen bitte ich den Anlagen zu entnehmen