Im Rahmen des Digitalpakts wird die Beschaffung von digitaler Messtechnik und weiteren Arbeitsgeräten für die naturwissenschaftliche Bildung gefördert. Mit diesem Vergabeverfahren werden in vier Losen bis zu vier Rahmenvereinbarungen für die zentrale Beschaffung einer bestimmten Menge von digitaler Messtechnik und weiteren Arbeitsgeräten für die naturwissenschaftliche Bildung der Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier in Rheinland-Pfalz und im Saarland ausgeschrieben. Dieses Vergabeverfahren ist die Neuausschreibung des im Los 3 aufgehobenen Vergabeverfahrens "Beschaffung von digitaler Messtechnik und weiteren Arbeitsgeräten für die naturwissenschaftliche Bildung".
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lehrmaterial
Referenznummer: Bischöfliches Generalvikariat Trier
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Digitalpakts wird die Beschaffung von digitaler Messtechnik und weiteren Arbeitsgeräten für die naturwissenschaftliche Bildung gefördert.
Mit diesem Vergabeverfahren werden in vier Losen bis zu vier Rahmenvereinbarungen für die zentrale Beschaffung einer bestimmten Menge von digitaler Messtechnik und weiteren Arbeitsgeräten für die naturwissenschaftliche Bildung der Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier in Rheinland-Pfalz und im Saarland ausgeschrieben.
Dieses Vergabeverfahren ist die Neuausschreibung des im Los 3 aufgehobenen Vergabeverfahrens "Beschaffung von digitaler Messtechnik und weiteren Arbeitsgeräten für die naturwissenschaftliche Bildung".
Im Rahmen des Digitalpakts wird die Beschaffung von digitaler Messtechnik und weiteren Arbeitsgeräten für die naturwissenschaftliche Bildung gefördert.
Mit diesem Vergabeverfahren werden in vier Losen bis zu vier Rahmenvereinbarungen für die zentrale Beschaffung einer bestimmten Menge von digitaler Messtechnik und weiteren Arbeitsgeräten für die naturwissenschaftliche Bildung der Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier in Rheinland-Pfalz und im Saarland ausgeschrieben.
Dieses Vergabeverfahren ist die Neuausschreibung des im Los 3 aufgehobenen Vergabeverfahrens "Beschaffung von digitaler Messtechnik und weiteren Arbeitsgeräten für die naturwissenschaftliche Bildung".
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Lehrmaterial📦
Zusätzlicher CPV-Code: Lehrmaterial📦 Bürobedarf📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Trier, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-09-15 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-20 📅
Datum des Beginns: 2023-11-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 181-565710
ABl. S-Ausgabe: 181
Zusätzliche Informationen
§31 Abs. 6 S. 1 VgV gestattet eine produktspezifische Ausschreibung, wenn diese durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
Die Physik-Sammlungen der angegebenen Schulen verfügen hauptsächlich über Experimente der Firmen Phywe (eher Mittelstufe nach Neueinrichtung) und Leybold (eher Oberstufe aus Altbeständen und Neuanschaffungen).
In der nahen Vergangenheit wurden Geräte des Herstellers Leybold beschafft. Über die Fördervereine wurden in den letzten Jahren Teile von CASSY angeschafft, auf die aufgebaut werden soll.
Aus pädagogischen und didaktischen Gründen müssen alle Sensoren und Messgeräte von einem Hersteller stammen und über eine Software ausgelesen und ausgewertet werden können. Nur so kann ein rituelles und häufiges Nutzen durch die Schülerinnen und Schüler gewährleistet werden. Sollten Schülerinnen und Schüler regelmäßig mit einer anderen Software arbeiten müssen, so ist zu erwarten, dass dies im normalen Schulalltag wertvolle Unterrichtszeit verbraucht und damit eine häufige Nutzung der verschiedenen Sensoren nicht erreicht werden kann.
Die Sensoren müssen über eine Software für Apple-Produkte auszulesen sein. In der Schule wurde bisher ein größerer Grundstock an iPads und MacBooks angelegt. Eine Schnurloskommunikation der digitalen Geräte mit den im Schulgebäude installierten Tafeln ist technisch aktuell nur mit Produkten des Herstellers Apple umsetzbar.
Das digitale Messwerterfassungssystem, sowie die Halterungen für Tablets müssen bis hin zu Tischklemmen und Befestigung auf das jeweilige Experiment abgestimmt sein. Nur so kann man Messwerte in der passenden Größenordnung zum Auslesen erhalten und die Sicherheit gemäß RiSU angemessen umsetzen.
In der Liste sind keine Komplettpakete aufgeführt. Bereits der in der Sammlung befindliche Gerätschaften wurden bereits abgezogen.
Eine komplette Neubeschaffung von Geräten anderer Hersteller ist unwirtschaftlich, da
- Geräte doppelt beschafft werden müssten
- erwartet wird, dass erheblicher Schulungsaufwand auf Seiten des Lehrpersonals entsteht
- erhebliche vorbereitende pädagogische und didaktische Leistungen zur Durchführung der Experimente neu erstellt werden müssten.
Gem. §31 Abs. 6 Nr. 1 VgV wird daher vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung abgewichen, da die Benennung von konkreten Produkten aus dem auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
§31 Abs. 6 S. 1 VgV gestattet eine produktspezifische Ausschreibung, wenn diese durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
Die Physik-Sammlungen der angegebenen Schulen verfügen hauptsächlich über Experimente der Firmen Phywe (eher Mittelstufe nach Neueinrichtung) und Leybold (eher Oberstufe aus Altbeständen und Neuanschaffungen).
In der nahen Vergangenheit wurden Geräte des Herstellers Leybold beschafft. Über die Fördervereine wurden in den letzten Jahren Teile von CASSY angeschafft, auf die aufgebaut werden soll.
Aus pädagogischen und didaktischen Gründen müssen alle Sensoren und Messgeräte von einem Hersteller stammen und über eine Software ausgelesen und ausgewertet werden können. Nur so kann ein rituelles und häufiges Nutzen durch die Schülerinnen und Schüler gewährleistet werden. Sollten Schülerinnen und Schüler regelmäßig mit einer anderen Software arbeiten müssen, so ist zu erwarten, dass dies im normalen Schulalltag wertvolle Unterrichtszeit verbraucht und damit eine häufige Nutzung der verschiedenen Sensoren nicht erreicht werden kann.
Die Sensoren müssen über eine Software für Apple-Produkte auszulesen sein. In der Schule wurde bisher ein größerer Grundstock an iPads und MacBooks angelegt. Eine Schnurloskommunikation der digitalen Geräte mit den im Schulgebäude installierten Tafeln ist technisch aktuell nur mit Produkten des Herstellers Apple umsetzbar.
Das digitale Messwerterfassungssystem, sowie die Halterungen für Tablets müssen bis hin zu Tischklemmen und Befestigung auf das jeweilige Experiment abgestimmt sein. Nur so kann man Messwerte in der passenden Größenordnung zum Auslesen erhalten und die Sicherheit gemäß RiSU angemessen umsetzen.
In der Liste sind keine Komplettpakete aufgeführt. Bereits der in der Sammlung befindliche Gerätschaften wurden bereits abgezogen.
Eine komplette Neubeschaffung von Geräten anderer Hersteller ist unwirtschaftlich, da
- Geräte doppelt beschafft werden müssten
- erwartet wird, dass erheblicher Schulungsaufwand auf Seiten des Lehrpersonals entsteht
- erhebliche vorbereitende pädagogische und didaktische Leistungen zur Durchführung der Experimente neu erstellt werden müssten.
Gem. §31 Abs. 6 Nr. 1 VgV wird daher vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung abgewichen, da die Benennung von konkreten Produkten aus dem auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Digitalpakts wird die Beschaffung von digitaler Messtechnik und weiteren Arbeitsgeräten für die naturwissenschaftliche Bildung gefördert.
Mit diesem Vergabeverfahren werden in vier Losen bis zu vier Rahmenvereinbarungen für die zentrale Beschaffung einer bestimmten Menge von digitaler Messtechnik und weiteren Arbeitsgeräten für die naturwissenschaftliche Bildung der Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier in Rheinland-Pfalz und im Saarland ausgeschrieben.
Mit diesem Vergabeverfahren werden in vier Losen bis zu vier Rahmenvereinbarungen für die zentrale Beschaffung einer bestimmten Menge von digitaler Messtechnik und weiteren Arbeitsgeräten für die naturwissenschaftliche Bildung der Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier in Rheinland-Pfalz und im Saarland ausgeschrieben.
Dieses Vergabeverfahren ist die Neuausschreibung des im Los 3 aufgehobenen Vergabeverfahrens "Beschaffung von digitaler Messtechnik und weiteren Arbeitsgeräten für die naturwissenschaftliche Bildung".
Geschätzter Gesamtwert: 711153.79 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Leybold
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: diverse Messgeräte des Herstellers Leybold
Zusätzliche Informationen:
§31 Abs. 6 S. 1 VgV gestattet eine produktspezifische Ausschreibung, wenn diese durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
Die Physik-Sammlungen der angegebenen Schulen verfügen hauptsächlich über Experimente der Firmen Phywe (eher Mittelstufe nach Neueinrichtung) und Leybold (eher Oberstufe aus Altbeständen und Neuanschaffungen).
In der nahen Vergangenheit wurden Geräte des Herstellers Leybold beschafft. Über die Fördervereine wurden in den letzten Jahren Teile von CASSY angeschafft, auf die aufgebaut werden soll.
Aus pädagogischen und didaktischen Gründen müssen alle Sensoren und Messgeräte von einem Hersteller stammen und über eine Software ausgelesen und ausgewertet werden können. Nur so kann ein rituelles und häufiges Nutzen durch die Schülerinnen und Schüler gewährleistet werden. Sollten Schülerinnen und Schüler regelmäßig mit einer anderen Software arbeiten müssen, so ist zu erwarten, dass dies im normalen Schulalltag wertvolle Unterrichtszeit verbraucht und damit eine häufige Nutzung der verschiedenen Sensoren nicht erreicht werden kann.
Aus pädagogischen und didaktischen Gründen müssen alle Sensoren und Messgeräte von einem Hersteller stammen und über eine Software ausgelesen und ausgewertet werden können. Nur so kann ein rituelles und häufiges Nutzen durch die Schülerinnen und Schüler gewährleistet werden. Sollten Schülerinnen und Schüler regelmäßig mit einer anderen Software arbeiten müssen, so ist zu erwarten, dass dies im normalen Schulalltag wertvolle Unterrichtszeit verbraucht und damit eine häufige Nutzung der verschiedenen Sensoren nicht erreicht werden kann.
Die Sensoren müssen über eine Software für Apple-Produkte auszulesen sein. In der Schule wurde bisher ein größerer Grundstock an iPads und MacBooks angelegt. Eine Schnurloskommunikation der digitalen Geräte mit den im Schulgebäude installierten Tafeln ist technisch aktuell nur mit Produkten des Herstellers Apple umsetzbar.
Die Sensoren müssen über eine Software für Apple-Produkte auszulesen sein. In der Schule wurde bisher ein größerer Grundstock an iPads und MacBooks angelegt. Eine Schnurloskommunikation der digitalen Geräte mit den im Schulgebäude installierten Tafeln ist technisch aktuell nur mit Produkten des Herstellers Apple umsetzbar.
Das digitale Messwerterfassungssystem, sowie die Halterungen für Tablets müssen bis hin zu Tischklemmen und Befestigung auf das jeweilige Experiment abgestimmt sein. Nur so kann man Messwerte in der passenden Größenordnung zum Auslesen erhalten und die Sicherheit gemäß RiSU angemessen umsetzen.
Das digitale Messwerterfassungssystem, sowie die Halterungen für Tablets müssen bis hin zu Tischklemmen und Befestigung auf das jeweilige Experiment abgestimmt sein. Nur so kann man Messwerte in der passenden Größenordnung zum Auslesen erhalten und die Sicherheit gemäß RiSU angemessen umsetzen.
In der Liste sind keine Komplettpakete aufgeführt. Bereits der in der Sammlung befindliche Gerätschaften wurden bereits abgezogen.
Eine komplette Neubeschaffung von Geräten anderer Hersteller ist unwirtschaftlich, da
- Geräte doppelt beschafft werden müssten
- erwartet wird, dass erheblicher Schulungsaufwand auf Seiten des Lehrpersonals entsteht
- erhebliche vorbereitende pädagogische und didaktische Leistungen zur Durchführung der Experimente neu erstellt werden müssten.
Gem. §31 Abs. 6 Nr. 1 VgV wird daher vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung abgewichen, da die Benennung von konkreten Produkten aus dem auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
Bezeichnung des Loses: Phywe
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: diverse Messgeräte des Herstellers PHYWE
Bezeichnung des Loses: Vernier
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: diverse Messgeräte des Herstellers Vernier
Bezeichnung des Loses: Stative
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
10 Stative des Herstellers König&Meyer Artikelnummer 19793 zur Ergänzung bestehender Sammlungen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bischöfliches Generalvikariat Trier Bereich 3.3.2 Kirchliche Schulen Abteilung Schule und Religionsunterricht Mustorstraße 2 54290 Trier Das Bistum Trier unterhält in Rheinland-Pfalz und im Saarland an acht Standorten 20 Schulen unterschiedlicher Schulformen.
Bischöfliches Generalvikariat Trier Bereich 3.3.2 Kirchliche Schulen Abteilung Schule und Religionsunterricht Mustorstraße 2 54290 Trier Das Bistum Trier unterhält in Rheinland-Pfalz und im Saarland an acht Standorten 20 Schulen unterschiedlicher Schulformen.
Die Lieferorte sind bei den jeweiligen Gegenständen angegeben. Der genaue Verteilungsschlüssel kann aufgrund von externen Faktoren, die nicht von dem Auftraggeber zu vertreten sind (z.B. eingetretene Beschädigungen / Verlust an Bestandsgeräten), Änderungen unterworfen werden.
Die Lieferorte sind bei den jeweiligen Gegenständen angegeben. Der genaue Verteilungsschlüssel kann aufgrund von externen Faktoren, die nicht von dem Auftraggeber zu vertreten sind (z.B. eingetretene Beschädigungen / Verlust an Bestandsgeräten), Änderungen unterworfen werden.
Grundsätzlich sind sämtliche Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier bezugsberechtigt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Unternehmensdarstellung.
Eine Unternehmensdarstellung des Bieters mit Angabe von Rechtsform, Firmenstruktur und Geschäftsfeldern
(entfällt bei Freiberuflern), die u.a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische
Ausstattung und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Bieters bezogen auf die geforderten
Leistungsbestandteile liefert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angabe von Umsatz
Angaben über die Umsätze der vergangenen 3 Geschäftsjahre des Unternehmens:
a. insgesamt
b. mit Bildungsreinrichtungen
2. Angabe KMU
Bitte geben Sie an, ob die Kriterien zu Kleinen und mittlere Unternehmen (KMU) auf Ihr Unternehmen zutreffend
sind.
3. Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern
Angabe von Steuernummer und zuständigem Finanzamt.
4. Haftpflichtversicherungsschutz
Haftpflichtversicherung über die Vertragslaufzeit mit einer Mindestdeckung i.d.H. von
1.000.000 EUR für Personen/Sachschäden
Mindeststandards:
Haftpflichtversicherung über die Vertragslaufzeit mit einer Mindestdeckung i.d.H. von
1.000.000 EUR für Personen/Sachschäden
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Qualitätssicherung
Nachweis, dass das Unternehmen über ein Qualitätsmanagementsystem verfügt:
Nachweis durch:
- Zertifikate z.B. ISO:9001, ISO:27001 und ISO:14001 (oder vergleichbar)
ODER
- Nachweis, dass der Rezertifizierungsprozess begonnen wurde und voraussichtlich vor Leistungsbeginn
abgeschlossen wird
- Darstellung des Qualitätsmanagementsystems.
Mindeststandards: Nachweis, dass das Unternehmen über ein Qualitätsmanagementsystem verfügt:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
1. Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ zum Download zur Verfügung; die Bieter werden gebeten, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit zu prüfen.
2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.
2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.
3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 04.10.2023 um 12:00 Uhr über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet.
3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 04.10.2023 um 12:00 Uhr über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet.
4. Für die Angebote sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können.
5. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden.
5. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden.
6. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren.
6. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren.
7. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Angebotsabgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.
7. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Angebotsabgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.
8. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung).
9. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
10. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YQN62P2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 181-565710 (2023-09-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bekanntgabe verg. Auftrag: Digitale Messtechnik - ehemals Los 3
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Digitalpakts wird die Beschaffung von digitaler Messtechnik und weiteren Arbeitsgeräten für die naturwissenschaftliche Bildung gefördert. Mit diesem Vergabeverfahren werden in vier Losen bis zu vier Rahmenvereinbarungen für die zentrale Beschaffung einer bestimmten Menge von digitaler Messtechnik und weiteren Arbeitsgeräten für die naturwissenschaftliche Bildung der Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier in Rheinland-Pfalz und im Saarland ausgeschrieben. Dieses Vergabeverfahren ist die Neuausschreibung des im Los 3 aufgehobenen Vergabeverfahrens "Beschaffung von digitaler Messtechnik und weiteren Arbeitsgeräten für die naturwissenschaftliche Bildung".
Im Rahmen des Digitalpakts wird die Beschaffung von digitaler Messtechnik und weiteren Arbeitsgeräten für die naturwissenschaftliche Bildung gefördert. Mit diesem Vergabeverfahren werden in vier Losen bis zu vier Rahmenvereinbarungen für die zentrale Beschaffung einer bestimmten Menge von digitaler Messtechnik und weiteren Arbeitsgeräten für die naturwissenschaftliche Bildung der Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier in Rheinland-Pfalz und im Saarland ausgeschrieben. Dieses Vergabeverfahren ist die Neuausschreibung des im Los 3 aufgehobenen Vergabeverfahrens "Beschaffung von digitaler Messtechnik und weiteren Arbeitsgeräten für die naturwissenschaftliche Bildung".
Produkte/Dienstleistungen: Lehrmaterial📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Leybold
Beschreibung der Beschaffung: Lehrmaterial für den Physik. Chemieunterricht
Art des Vertrags: Lieferungen
Postanschrift: Bischöfliches Generalvikariat Trier Bereich 3.3.2 Kirchliche Schulen
Postfach 1340
Postleitzahl: 54203
Stadt: Trier
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Trier-Saarburg
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Phywe
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Vernier
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Auftragsvergabe
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-11-09 📅
Titel: Leybold
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 80 000 EUR 💰
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: LD Didactic GmbH
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postleitzahl: 50354
Postort: Hürth
Region: Rhein-Erft-Kreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@ld-didactic.de📧
Telefon: +49 2233 604-0📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 60 000 EUR 💰
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Phywe Systeme GmbH & Co. KG
Postleitzahl: 37079
Postort: Göttingen
Region: Göttingen
🏙️
E-Mail: info@phywe.de📧
Telefon: 0551 604 - 0📞
3️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 0
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 500 EUR 💰
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Metin Yazar
Postleitzahl: 85748
Postort: Garching
Region: München, Landkreis
🏙️
E-Mail: metin@dermemi.de📧
Telefon: 08932189198📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bischöfliches Generalvikariat Trier Bereich 3.3.2 Kirchliche Schulen Abteilung Schule und Religionsunterricht
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Postfach 1340
Postleitzahl: 54203
Postort: Trier
Region: Trier, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: mail@herzog-beratung.de📧
Telefon: +491719916477📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Freizeit, Sport, Kultur und Religion
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 565710-2023
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YQNH59H
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: 55116
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +496131162234📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-27+01:00 📅
Quelle: OJS 2023/S 250-792249 (2023-12-27)