Im Rahmen der Förderung durch den Krankenhauszukunftsfonds soll die Bildgebung mitsamt der vor- und nachgelagerten Prozesse digitalisiert werden. Dafür soll ein System für die digitale Radiographie von Pathologie-Präparaten (fortan als "System" oder "Gesamtsystem" bezeichnet) beschafft werden, welche für die digitale Röntgen-Aufnahmen von makroskopischen Präparaten direkt im Pathologielabor konzipiert ist und eine optimale Rö-Bildgebung von formalin-fixierten Gewebeproben (u.a. Brustgewebeproben, intakten Mastektomien bis hin zu Knochen- und Fetalresten) ermöglicht.
Für die Aufstellung und Bedienung des Systems dürfen keine speziellen radiologischen Anforderungen notwendig sein. Das System muss ein freistehendes geschlossenes digitales Röntgengerät für Pathologie sein.
Zudem muss das System über eine benutzerfreundliche Bedienungssoftware verfügen; über Schnittstellen muss das System an das Pathologieinformationssystem NEXUS Pas.NET und das PACS/VNA für die diagnostische Abläufe eingebunden werden.
Zum Zweck der Sicherstellung der Versorgung, soll die Beschaffung neben dem Erwerb des Systems ein "Geräteparkmanagement" umfassen. Das "Geräteparkmanagement" soll jedenfalls neben der Lieferung, Aufstellung, Installation, die Möglichkeit und Berechtigung der Anbindung an das System Nexus / Pathologie sowie der weiteren anzubindenden Systeme, der Inbetriebnahme des Systems auch dessen Instandhaltung und jederzeitige Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft umfassen. Dies beinhaltet die Wartung und Reparatur des Gerätes, die Softwarepflege, sämtliche Instandhaltungsmaßnahmen sowie alle hierfür erforderlichen Ersatz- und Verschleißteile. Auch soll die Einweisung des Personals des Auftraggebers in die Geräte und Software über die Vertragslaufzeit erfasst werden. Sämtliche für die Instandhaltung, Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft und Einweisungen entstehenden Anfahrtskosten sollen ebenfalls enthalten sein.
Die Beschaffung des Geräts erfolgt im Wege des Kaufs. Daneben wird eine monatliche Pauschale für das Geräteparkmanagement ausgewiesen.
Die Gesamtlaufzeit des Vertrages für das Geräteparkmanagement beträgt 60 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme. Die Leistungen des Geräteparkmanagements verlängern sich um jeweils ein Jahr, sofern diese nicht von Auftragnehmer oder Auftraggeber drei Monate vor Vertragsende gekündigt werden.
Angestrebt werden Gerätelieferung, Aufstellung und Herstellung der Funktionsfähigkeit zum Jahresbeginn (Januar/Februar) 2024.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-07.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Digitale Radiographie
2023-012-Patho
Produkte/Dienstleistungen: Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Förderung durch den Krankenhauszukunftsfonds soll die Bildgebung mitsamt der vor- und nachgelagerten Prozesse digitalisiert werden. Dafür soll...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Förderung durch den Krankenhauszukunftsfonds soll die Bildgebung mitsamt der vor- und nachgelagerten Prozesse digitalisiert werden. Dafür soll ein System für die digitale Radiographie von Pathologie-Präparaten (fortan als "System" oder "Gesamtsystem" bezeichnet) beschafft werden, welche für die digitale Röntgen-Aufnahmen von makroskopischen Präparaten direkt im Pathologielabor konzipiert ist und eine optimale Rö-Bildgebung von formalin-fixierten Gewebeproben (u.a. Brustgewebeproben, intakten Mastektomien bis hin zu Knochen- und Fetalresten) ermöglicht.
Für die Aufstellung und Bedienung des Systems dürfen keine speziellen radiologischen Anforderungen notwendig sein. Das System muss ein freistehendes geschlossenes digitales Röntgengerät für Pathologie sein.
Zudem muss das System über eine benutzerfreundliche Bedienungssoftware verfügen; über Schnittstellen muss das System an das Pathologieinformationssystem NEXUS Pas.NET und das PACS/VNA für die diagnostische Abläufe eingebunden werden.
Zum Zweck der Sicherstellung der Versorgung, soll die Beschaffung neben dem Erwerb des Systems ein "Geräteparkmanagement" umfassen. Das "Geräteparkmanagement" soll jedenfalls neben der Lieferung, Aufstellung, Installation, die Möglichkeit und Berechtigung der Anbindung an das System Nexus / Pathologie sowie der weiteren anzubindenden Systeme, der Inbetriebnahme des Systems auch dessen Instandhaltung und jederzeitige Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft umfassen. Dies beinhaltet die Wartung und Reparatur des Gerätes, die Softwarepflege, sämtliche Instandhaltungsmaßnahmen sowie alle hierfür erforderlichen Ersatz- und Verschleißteile. Auch soll die Einweisung des Personals des Auftraggebers in die Geräte und Software über die Vertragslaufzeit erfasst werden. Sämtliche für die Instandhaltung, Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft und Einweisungen entstehenden Anfahrtskosten sollen ebenfalls enthalten sein.
Die Beschaffung des Geräts erfolgt im Wege des Kaufs. Daneben wird eine monatliche Pauschale für das Geräteparkmanagement ausgewiesen.
Die Gesamtlaufzeit des Vertrages für das Geräteparkmanagement beträgt 60 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme. Die Leistungen des Geräteparkmanagements verlängern sich um jeweils ein Jahr, sofern diese nicht von Auftragnehmer oder Auftraggeber drei Monate vor Vertragsende gekündigt werden.
Angestrebt werden Gerätelieferung, Aufstellung und Herstellung der Funktionsfähigkeit zum Jahresbeginn (Januar/Februar) 2024.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Röntgengeräte📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Röntgendiagnosesystem📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung und Ausstattung für Diagnostik und Röntgendiagnostik📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Röntgengeräten📦
Ort der Leistung: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Bremserstr. 79 67063 Ludwigshafen”
Beschreibung der Beschaffung: s.o.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Qualität (Details siehe Vergabeunterlagen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name): Preis und Kosten über die Laufzeit (Details siehe Vergabeunterlagen)
Kostenkriterium (Gewichtung): 60
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Jeweils Verlängerung um 12 Monate, sofern keine Kündigung erfolgt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird um Vorlage eines Handelsregisterauszuges gebeten. Dieser darf nicht früher als 3 Monate...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird um Vorlage eines Handelsregisterauszuges gebeten. Dieser darf nicht früher als 3 Monate vor dem Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung ausgestellt sein.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärungen nach §§ 123,124 GWB;
- Unternehmensbeschreibung und Darstellung der Unternehmensstruktur;
- Erklärung zur Einholung einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärungen nach §§ 123,124 GWB;
- Unternehmensbeschreibung und Darstellung der Unternehmensstruktur;
- Erklärung zur Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft;
- Nachweis entsprechender Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung;
- Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der Jahre 2020-2022, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Sofern der Jahresabschluss für 2022 noch nicht vorliegt, ist eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) auf den 31.12.2022 vorzulegen;
- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Aktuelle Bonitäts-/Bankerklärung.
Die konkreten Anforderungen sind im "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Bestandteil der Vergabeunterlagen) dargelegt.
“- Versicherungsumfang:
Personenschäden: mind. 10 Mio. EUR, Sachschäden: mind. 2 Mio. EUR, Vermögensschäden: 500.000 EUR
Für mindestens jeweils 2...”
- Versicherungsumfang:
Personenschäden: mind. 10 Mio. EUR, Sachschäden: mind. 2 Mio. EUR, Vermögensschäden: 500.000 EUR
Für mindestens jeweils 2 Schadensfälle pro Kalenderjahr
(2-fache Maximierung der Versicherungssumme; d.h. mindestens 25 Mio. EUR / Kalenderjahr)
- Der Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags 1 muss durchschnittlich mindestens 400.000 EUR betragen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist;
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind;
- Erklärung zum Lieferkettenmanagement und Lieferkettenüberwachungssystem (§ 46 Abs. 3 Nr. 4 VgV);
- Angabe, welche Kapazitäten anderer Unternehmen er in Hinblick auf diesen Auftrag für die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt ("Eignungsleihe");
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt;
- Zur Überprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden Nachweise von Referenzprojekten erbeten (siehe Mindeststandards).
Die konkreten Anforderungen sind im "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Bestandteil der Vergabeunterlagen) dargelegt.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“- Referenzen:
Der Bewerber weist dem Auftraggeber mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren (2020 bis 2022) unter Angabe des Vertragsbeginns,...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
- Referenzen:
Der Bewerber weist dem Auftraggeber mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren (2020 bis 2022) unter Angabe des Vertragsbeginns, des Leistungsvolumens und einer Kontaktperson beim Referenzgeber nach. Die Referenzaufträge müssen in Bezug auf folgende Kriterien mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein:
a) Echtbetrieb des in Betracht kommenden Gerätetyps (identischer Gerätetyp in vergleichbarer Ausstattung, Konfiguration und vergleichbarer Verwendung) in einem Krankenhaus oder einem medizinischen Labor innerhalb oder außerhalb der EU.
Hinweis: Weltweite Referenzen sind ausreichend.
b) Leistung beinhaltet neben der Gerätestellung einen "Versorgungsvertrag", welcher die Leistungen Service, Wartung und Reparatur umfasst.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen sind.
Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich an solche Dritte weitergeben werden, die er beabsichtigen, als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-08
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-09-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht...”
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen.
Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten beider Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMY44U
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung - Geschäftsstelle -”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen.
In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen.
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB:
(1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 154-487726 (2023-08-07)