Neuaufbau einer Stromversorgung und einer anwendungsneutralen Kommunikationskabelanlage nach EN 50173. Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen innerhalb eines Schulgebäudes im Bestand mit nachfolgendem Leistungsumfang. Aufbau von primären bzw. sekundären Übertragungsstrecken der Kommunikationskabelanlage mit einer standortspezifischen Tertiärverkabelung für den Zugang zu externen Netzen (Internet). Installation einer Primärverkabelungsstruktur aus einzelnen LWL- Glasfaserstrecken aus einem vorhandenen Serverraum zu den einzelnen Datenverteilern. Als Kabeltyp wird ein Lichtwelleiter LWL Innenkabel mit Singlemodenfasern der Klasse OS2verwendet. Die Tertiärverkabelung für Klassen-/Verwaltungsräume wird über einzelne Kupferkabelstrecken als Simplexkabel Cat.7A realisiert (4P AWG 22/1), halogenfreie Ausführung.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Digitalpakt Schulen NRW, 0199 Heinrich-Neumann-Schule Remscheid
Referenznummer: 28-26-027
Kurze Beschreibung:
“Neuaufbau einer Stromversorgung und einer anwendungsneutralen Kommunikationskabelanlage nach EN 50173.
Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen innerhalb...”
Kurze Beschreibung
Neuaufbau einer Stromversorgung und einer anwendungsneutralen Kommunikationskabelanlage nach EN 50173.
Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen innerhalb eines Schulgebäudes im Bestand mit nachfolgendem Leistungsumfang. Aufbau von primären bzw. sekundären Übertragungsstrecken der Kommunikationskabelanlage mit einer standortspezifischen Tertiärverkabelung für den Zugang zu externen Netzen (Internet).
Installation einer Primärverkabelungsstruktur aus einzelnen LWL- Glasfaserstrecken aus einem vorhandenen Serverraum zu den einzelnen Datenverteilern. Als Kabeltyp wird ein Lichtwelleiter LWL Innenkabel mit Singlemodenfasern der Klasse OS2verwendet. Die Tertiärverkabelung für Klassen-/Verwaltungsräume wird über einzelne Kupferkabelstrecken als Simplexkabel
Cat.7A realisiert (4P AWG 22/1), halogenfreie Ausführung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-06 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Berufsgenossenschaft Bescheinigung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bieterabfragen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben und Nachweis über eine Haftpflichtversicherung bzw. gleichwertiger Nachweis...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben und Nachweis über eine Haftpflichtversicherung bzw. gleichwertiger Nachweis (nicht älter als sechs Monate am Einreichungs-/Submissionstermin). Für den Nachweis ist eine Kopie oder maschinell erstellte Bestätigung ohne Unterschrift ausreichend. Die Berufshaftpflichtversicherung muss Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken. Die Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall ist anzugeben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle im zuständigen Kammerbezirk oder Registrierung bei der IHK (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Siehe Vergabeunterlagen”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Es gelten die Bedingungen der VOB/B und VOB/C in Verbindung mit den Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Remscheid und den Vertragsunterlagen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“keine”
“#Bekanntmachungs-ID: CXS0YY3YT7GHU8FG#
a) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de, Vergabemarktplatz...”
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YY3YT7GHU8FG#
a) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de, Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung und können dort kostenlos heruntergeladen werden. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich, falls nicht schon vorhanden. Ein Versand in Papierform ist nicht vorgesehen.
b) Die Einreichung der Angebote elektronisch in Textform erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Rheinland.
c) Die Stadt Remscheid übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in anderen Ausschreibungsblättern oder auf anderen Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht wurden.
d) Auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Remscheid www.remscheid.de wird hingewiesen.
e) Die Sprache ist Deutsch; dies gilt für den kompletten schriftlichen und mündlichen Geschäftsverkehr.
f) Es gelten die Vergabeunterlagen. Bedingungen des Anbieters werden ausdrücklich ausgeschlossen.
g) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
h) Sollten im Rahmen der Angebotserstellung Fragen auftreten, deren Beantwortung sich nicht aus den Vergabeunterlagen erschließt, können diese Fragen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz Rheinland gestellt werden. Weiterhin haben die Bewerber / Bieter die Stadt Remscheid auf evtl. bestehende Widersprüche in den Unterlagen unverzüglich aufmerksam zu machen. Im Interesse des Bieters sollten auftretende Fragen unverzüglich gestellt werden, damit ausreichend Zeit bleibt, die Antworten bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Hinweise und Fragen werden wegen der vorgeschriebenen Transparenz des Verfahrens in der Form beantwortet, dass alle Bewerber / Bieter die Antwort unter anonymisierter Wiedergabe des Hinweises
/ der Fragestellung bereitgestellt bekommen; die Bewerber / Bieter haben dies zu beachten, soweit Hinweise oder Fragestellungen Rückschlüsse auf ihr Konzept oder sonstige Inhalte ihres Angebotes enthalten können. Die Antworten werden zum Bestandteil der Vergabeunterlagen.
i) Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unverzüglich bei Erkennen einer Verletzung der Vergabevorschrift (§ 160 GWB). Im Fall der Mitteilung nach § 134 GWB innerhalb von 10 bzw. 15 Tagen nach Absendung der Mitteilung.
Zuständige Vergabekammer:
Vergabekammer Westfalen
Geschäftsstelle der Vergabekammer
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Aufgrund der landesweiten Neuorganisation der Vergabekammern in Nordrhein-Westfalen können sich Zuständigkeiten künftig ändern. Maßgeblich ist die jeweils geltende Zuständigkeitsordnung.
j) Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen:
27.04.2026 09:00 Uhr
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw📧
Telefon: +49 2514112735📞
Fax: +49 2514112165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.de/themen/wirtschaft-kultur-und-kommunales/vergabekammer-westfalen🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Remscheid, Fachdienst Recht und Vergabe, Abteilung Zentrale Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: 0512-31001-06
Postanschrift: Theodor-Heuss-Platz 1
Postleitzahl: 42853
Postort: Remscheid
Region: Remscheid, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zvs@remscheid.de📧
Telefon: +49 21911600📞
URL: https://www.remscheid.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unverzüglich bei Erkennen einer Verletzung der Vergabevorschrift (§ 160 GWB). Im Fall der Mitteilung nach § 134 GWB innerhalb von 10 bzw. 15 Tagen nach...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unverzüglich bei Erkennen einer Verletzung der Vergabevorschrift (§ 160 GWB). Im Fall der Mitteilung nach § 134 GWB innerhalb von 10 bzw. 15 Tagen nach Absendung der Mitteilung.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 066-232755 (2026-04-02)