Open-House-Verträge für diverse Wirkstoffe bis 30.09.2025.
Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen.
Auftragsbekanntmachung (2023-08-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AOK Bremen/Bremerhaven
Postanschrift: Bürgermeister - Smidt - Straße 95
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: AOK Bremen/Bremerhaven, Ansprechpartner Andre Wilks
E-Mail: ff00408@hb.aok.de📧
Region: Deutschland🏙️
URL: www.aok.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK68GU/documents🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Open-House-Verträge 2023
2023-08-07-HB-DRA-Open House
Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Kurze Beschreibung:
“Open-House-Verträge für diverse Wirkstoffe bis 30.09.2025.
Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V...”
Kurze Beschreibung
Open-House-Verträge für diverse Wirkstoffe bis 30.09.2025.
Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Botulinumtoxin Typ A, ATC-Code: M03AX21
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über verschiedene Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über verschiedene Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V über den genannten Wirkstoff angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2023, Vertragsende ist der 30.09.2025. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich.
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Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Calcipotriol+Betamethason, ATC-Code: D05AX22
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Colistimethat-Natrium, ATC-Code: J01XB01
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Diltiazem, ATC-Code: C08DB01
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Eculizumab, ATC-Code: L04AA25
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Fluorouracil, ATC-Code: D11AF05
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Folsäure, ATC-Code: B03BB01
Titel
Los-Identifikationsnummer: 7
8️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Immunglobuline, normal human, zur extravasalen Anwendung, ATC-Code: J06BA01
Titel
Los-Identifikationsnummer: 8
9️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Nilotinib, ATC-Code: L01EA03
Titel
Los-Identifikationsnummer: 9
1️⃣0️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Paracetamol, ATC-Code: N02BE01
Titel
Los-Identifikationsnummer: 10
1️⃣1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Sapropterin, ATC-Code: A16AX07
Titel
Los-Identifikationsnummer: 11
1️⃣2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Tacrolimus, ATC-Code: L04AD02
Titel
Los-Identifikationsnummer: 12
1️⃣3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Trientin, ATC-Code: A16AX12
Titel
Los-Identifikationsnummer: 13
1️⃣4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Vedolizumab, ATC-Code: L04AA33
Titel
Los-Identifikationsnummer: 14
1️⃣5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Zidovudin, ATC-Code: J05AF01
Titel
Los-Identifikationsnummer: 15
1️⃣6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Zidovudin-Lamivudin-Abacavir, ATC-Code: J05AR04
Titel
Los-Identifikationsnummer: 16
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(1) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
(2) Eigenerklärung zu Russlandsanktionen
(3) Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Gewerberegister oder im...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(1) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
(2) Eigenerklärung zu Russlandsanktionen
(3) Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Gewerberegister oder im Handelsregister (Auszug aus dem Register) oder in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, nicht älter als 2 Jahre vom Tag der Angebotsabgabe gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein
vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis des Bieters über eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe. Wird eine Kopie des Versicherungsvertrages als Nachweis eingereicht und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis des Bieters über eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe. Wird eine Kopie des Versicherungsvertrages als Nachweis eingereicht und beinhaltet der Vertrag eine Befristung sowie eine automatische Verlängerungsklausel, ist zusätzlich nachzuweisen, dass die Versicherung nicht gekündigt wurde. Kann der Bieter keinen solchen Nachweis erbringen, hat der Bieter zu erklären, dass er innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe
abschließen und den Nachweis vorlegen wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), für die Arzneimittel der ausgeschriebenen Wirkstoffe, die der pharmazeutische Unternehmer im Zeitpunkt der Angebotsabgabe ein Vertrieb hat; dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller
angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben:
a) Name/Bezeichnung des Arzneimittels,
b) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehr-Bringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung),
c) Darreichungsform,
d) Wirkstoff/-kombination,
e) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a) bis e) erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil
der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
(2) Eigenerklärung zu eigenen und fremden Lieferkapazitäten.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d.§ 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d.§ 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 99
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-31
17:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-22
16:00 📅
“1) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie...”
1) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (20014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden.
2) Die unter IV.1.3) angegebene Zahl ist nicht als Höchstzahl zu verstehen. Sie dient fiktiv dazu, einen Wert des Pflichtfeldes auszufüllen.
3) Interessierte pharmazeutische Unternehmen können über die unter I.1) genannte E-Mailadresse die Rabattvereinbarung anfordern. Die sonstigen Teilnahmeunterlagen können auf der Internetseite
www.dtvp.de heruntergeladen werden. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten bzw. herunterzuladenden Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Vorlage der unter Ziffer III.1.1) - III. 1.3) genannten Nachweise/Unterzeichnung der geforderten Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
4) Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2023. Vertragsende ist der 30.09.2025. Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 31.07.2025 jederzeit möglichen Angebotsabgabe (Vertragsbeitritt) ist es zu verstehen, dass der Termin in Ziffer IV.2.7) am 22.09.2023 (Bedingung für die Öffnung der zeitlich erst möglichen Angebote) zeitlich vor der in Ziffer IV.2.2) festgelegten Angebotsfrist (Frist für die zeitlich letztmögliche Angebotsabgabe) liegt.
5) Die AOK Bremen/Bremerhaven behält sich vor, während der Vertragslaufzeit der Open-House-Verträge, exklusive Rabattvereinbarungen über den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination im Wege des offenen Verfahrens abzuschließen. Sollte die AOK Bremen/Bremerhaven während der Vertragslaufzeit einen solchen exklusiven Zuschlag erteilen, ruhen die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der AOK Bremen/Bremerhaven nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen
Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK68GU
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar sind.
Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB):
§ 134 GWB:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2, §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..".
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Quelle: OJS 2023/S 154-491786 (2023-08-07)