Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: DLZ Ostkreuz Grundwasserreinigungsanlage 2023-2028
2306
Produkte/Dienstleistungen: Behandlung oder Sanierung von Grundwasserverschmutzung📦
Kurze Beschreibung:
“Errichtung und Betrieb hydraulische Grundwassersanierung Phase I DLZ Ostkreuz, 2023 bis 2028”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betrieb einer Wasseraufbereitungsanlage📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schreiberhauer Straße 10317 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Errichtung und Betrieb hydraulische Grundwassersanierung Phase I DLZ Ostkreuz, 08/2023 bis 07/2028” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-08-01 📅
Datum des Endes: 2028-07-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Sanierungsbetrieb wird über einen Zeitraum von maximal fünf Jahren ausgeschrieben. Die Mindestlaufzeit der GWRA (Betriebsphase I) umfasst den Zeitraum...”
Beschreibung der Optionen
Der Sanierungsbetrieb wird über einen Zeitraum von maximal fünf Jahren ausgeschrieben. Die Mindestlaufzeit der GWRA (Betriebsphase I) umfasst den Zeitraum August 2023 - Juli 2025. Dem Auftraggeber wird ein unbedingtes Kündigungsrecht nach Ablauf der Mindestlauzeit von zwei Jahren sowie anschließend während der Betriebsphase II von August 2025 - Juli 2028 ein jährliches Kündigungsrecht gewährt.
Sofern zu den genannten Kündigungsfristen keine Kündigung seitens des AG erfolgt, wird die Grundwasserreinigungsanlage bis zur maximalen Dauer von fünf Jahren betrieben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-05
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-09-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-07-05
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“ISAC GmbH
Ingenieurbüro für Standortentwicklung,
Altlastensanierung und Umweltconsulting GmbH
Lützowstraße 102-104
10785 Berlin”
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYURQ89
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (d.h. innerhalb von 10 Kalendertagen) gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in de Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Im Übrigen wird auf die Fristen des § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Danach endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder
im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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Quelle: OJS 2023/S 084-255387 (2023-04-26)