Beschreibung der Beschaffung
Die hier ausgeschriebene Leistung ist im Leistungsumfang beschrieben (Anlage A-01). Er orientiert sich an den Leistungsphasen der HOAI und umfasst die Leistungsstufen 1-6 bzw. 7 des Projekts. Die HOAI wird nicht Vertragsbestandteil. Grundsätzlich besteht der Leistungsgegenstand aus der In-nenraumplanung inkl. Planung der Ausstellungsgestaltung, Ausstellungsgrafik, Licht- und Medien-planung sowie die Planung von Interaktiva.
Das Projekt
-Kostenobergrenze (Anlage A-02)
-Die Projektsprache in Wort und Schrift ist Deutsch.
-Die Grundlage der inhaltlichen Weiterentwicklung ist das Grobkonzept (Anlage A-04), das vom AG zur Verfügung gestellt wird. Die im Grobkonzept skizzierten Ideen sollen in enger Abstimmung mit dem AG weiterentwickelt werden. Für diese Weiterentwicklung sollen nach einem halbtägigen Auftakt-Workshop drei wöchentlich stattfindenden Korrekturgänge eingeplant werden. Ziel der Freigabe ist ein ausgearbeitetes Feinkonzept, das als Grundlage für die Ausstellungsgestaltung dient.
Zeitschiene:
Projektleitung (2.1.3) über die gesamte Laufzeit bis zum 30.6.2025
Beauftragung voraussichtlich in KW 32 in 2023
Die Eröffnung in KW 10 2024 muss sichergestellt werden. Die Planung und Durch-führung der Eröffnungsveranstaltung übernimmt der AG.
Bewerbung und Durchführung eines Begleitprogramms der Ausstellung übernimmt ebenfalls der AG und müssen vom AN nicht einkalkuliert werden.
Wanderbarkeit
-Die Wanderbarkeit soll in Planung und Bau als zentraler Punkt mitgedacht und umgesetzt werden.
-Die Wanderausstellung muss unabhängig an verschiedenen Standorten als eigene Einheit funktioniert. Dies umfasst ein eigenes Beleuchtungskonzept. Eine Netzwerkanbindung darf nicht vorausgesetzt werden.
-Die Wahl der verwendeten Materialien und Konstruktionen müssen gewährleisten, dass die Ausstellung mindestens fünf Mal auf- und abgebaut werden kann. Eine Nutzungsfrequenz von 80.000 Besuchern jährlich muss eingeplant werden.
-Die Ausstellung muss in Einzelteile zerlegbar sein, die möglichst wiederverwendbar sein sollen. Dies gewährleistet eine möglichst nachhaltige Nachnutzung, sollte sich zum Pro-jektende niemand zur Übernahme der Ausstellung finden.
-Transport- und Packmaße müssen so ausgerichtet sein, dass sich die Ausstellung in einem Sprinter von Standort zu Standort transportieren lässt.
-Die Ausstellung muss so geplant und gebaut werden, dass sie innerhalb von drei Werktagen durch zwei Arbeitskräfte ab- und aufgebaut werden kann.
Die Aufgaben des Projektleitenden AN
-Unmittelbar nach Beauftragung hat innerhalb von 10 Werktagen ein virtuelles Kick-Off-Treffen mit allen Projektbeteiligten stattzufinden, um Vereinbarungen über den Workflow zu treffen:
Konsens über Ziele und Rahmen des Projektes finden
Rollenverteilung und Ansprechpartner:innen klären (u.a. Stellvertreterregelun-gen)
Ausführungszeiten vereinbaren (die Kernarbeitszeiten der Mitarbeiter:innen des AG von Mo-Fr von 9:00 bis 15:00 Uhr sind dabei zu berücksichtigen)
Kommunikationsformen regeln (Art, Regelmäßigkeit und Beteiligung an Mee-tings online/telefonisch und vor Ort)
Protokollführung AN
Mögliche Arbeitszeiten in der Ausstellung abklären
- Innerhalb von zehn Werktage nach Beauftragung ist ein konkreter Budget- und Zeitplan durch den AN dem AG vorzulegen. Dieser wird abgestimmt und ggf. nach Prüfung des AG´s und Korrekturlauf durch den AN freigegeben.
-Zusätzlich soll innerhalb von 10 Werktagen nach Beauftragung ein halbtägiger Auftakt-Workshop vor Ort bei dem AG stattfinden, um die Grundlagen und Inhalte für die weitere Konzeption abzustimmen. An diesem Workshop werden neben dem AG auch Vertretende der Metropolregion (Projektförderer) teilnehmen.
-Die Projektleitung beinhaltet die federführende Begleitung des Projekts über seine gesamte Laufzeit bis zum 30.6.2025. Dies beinhaltet auch die Kostenüberwachung (Kostenober-grenze: Anlage A-02). Der AN ist verpflichtet, die Planung so auszurichten, dass die Leis-tungen innerhalb dieser Kostenobergrenze realisiert werden.
-Nach inhaltlicher Konzeption, Planung, Gestaltung, Bauüberwachung (beschrieben im Leistungsumfang, Anlage A-01) wird im Rahmen der Objektbetreuung (LPH 9) die Betreu-ung der Ausstellung erwartet.
Diese umfasst folgende Aufgaben:
Begutachtung und Feststellung der verschlissenen und neu zu produzierenden Bau-teile
Herstellung der Produktionsdaten für die Individualisierung der Ausstellung pas-send zum nächsten Standort (zwei Grafikflächen)
Anfertigung eines Stellplans für den nächsten Ausstellungsort
Abstimmung der technischen Gegebenheiten, des Anliefertermins (später des Ab-bautermins) und sonstiger Gegebenheiten vor Ort des neuen Standorts
Betreuung während der Laufzeit am jeweiligen Standort. Das beinhaltet das zur Verfügung stehen als Ansprechpartner (für den AG und den Ausstellungsort) sowie das Einleiten und Abnehmen von Reparaturen und von Mängelbeseitigungen. Stö-rungsmeldungen erfolgen durch AG oder Ausstellungsort und ihre Behebungen sind innerhalb von 3 Werktagen einzuleiten. Eventuell entstehende Mehrkosten bei der Mängelbehebung seitens Produzenten sind mit dem AG abzustimmen und von die-sem freizugeben.
-Die Koordination aller Neuproduktion sowie die Koordination der Ab- und Aufbauten werden ebenfalls als Leistung des AN festgelegt.
-Zum Projektende findet sich entweder ein Dritter, der die Ausstellung übernimmt, sonst muss sie in ihre Einzelteile zerlegt und ggf. teilweise entsorgt werden. Die Organisation und Koordination dieser Vorgänge obliegen dem AN.