Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
11. Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten fünf vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr.
Spezielle Anforderungen an die Referenzen:
Nennung von 4 Referenzen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien genügen:
- kritische Infrastruktur
- Immobilien- und/ oder Baubranche
- Großunternehmen ( >5000 Mitarbeitende)
- kommunale Unternehmen / Stadtwerke
Auf Seiten der Referenzen sollten geeignete Ansprechpartner genannt werden.
12. Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung) mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
13. Technischen Ausrüstung, die für die Ausführung der Leistung zur Verfügung steht.
Spezielle Anforderungen an die technische Ausrüstung: keine
14. Auftragsspezifische Erklärungen und Nachweise: Die Gesamtabwicklung des Vorhabens (z.B. Gespräche, Präsentationen, Korrespondenz, Verhandlungen, Schriftverkehr Workshops, Protokolle, usw.) muss in deutscher Sprache erfolgen. Das Angebot, das System selbst, die Wartung sowie die komplette Dokumentation muss in deutscher Sprache abgefasst werden. Dies gilt für die gesamte Nutzungsdauer.
15. Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.