Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend die Sprachform des generischen Maskulinums angewandt. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.
Nachweise für die Mindestkriterien:
1. Personelle Zusammensetzung
- Grabungsleitung
- Grabungstechniker
- Dokumentationsassistent
- Grabungsfacharbeiter
- Grabungsarbeiter
- Restaurator
- Archäobotaniker
- Antropologe
Für die archäologische Begleitung der Bodenarbeiten und/oder der archäologischen Grabungsarbeiten ist aufgrund möglicher zeitlicher Konflikte der Einsatz einer weiteren Mannschaft bestehend aus Grabungsleitung, Grabungstechniker, Grabungsfacharbeitern und Grabungsarbeitern einzuplanen.
2. Nachweise
a) Grabungsleitung
- Nachweis eines abgeschlossenen Studienganges (Promotion, Magister oder Master of Arts) der Archäologie, Fachrichtung Ur-, Vor- oder Frühgeschichte; Provinzialrömische Archäologie oder Archäologie des Mittelalters oder der Neuzeit.
- Nachweis von mindestens 24 Monaten Erfahrung als Grabungsleitung durch Referenzen die mindestens folgende Angaben enthalten:
Kurzbeschreibung der Grabung und Fundstelle, Grabungsort, Grabungsdauer, Auftraggeber.
- Falls die deutsche Sprache nicht die Muttersprache ist, muss ein Nachweis mittels Zertifikat C2 oder gleichwertig geführt werden.
- Die Grabungsleitung ist mit einer Referenzliste namentlich zu nennen und mitzuteilen.
b) Grabungstechniker
- Geprüfter Grabungstechniker (HTW Berlin oder Fortbildung nach Frankfurter Modell oder ein Magister/Master/Bachelor-Abschluss.
- Nachweis von mindestens 12 Monaten Erfahrung als Grabungstechniker oder Grabungsleitung in Bayern.
- Falls die deutsche Sprache nicht die Muttersprache ist, muss ein Nachweis mittels Zertifikat C2 oder gleichwertig geführt werden.
- Grabungstechniker ist namentlich zu nennen.
c) Dokumentationsassistenz
- Magister/Master/Bachelor-Abschluss.
- Nachweis von mindestens 12 Monaten Erfahrung als Grabungstechniker oder Grabungsleitung in Bayern.
- Falls die deutsche Sprache nicht die Muttersprache ist, muss ein Nachweis mittels Zertifikat C2 oder gleichwertig geführt werden.
d) Grabungsfacharbeiter
- Nachweis von mindestens 6 Monaten Grabungserfahrung bei Flächen- und Trassengrabungen.
- Falls die deutsche Sprache nicht die Muttersprache ist, muss ein Nachweis mittels Zertifikat B2 oder gleichwertig geführt werden.
e) Restaurator
- Nachweis eines abgeschlossenen Studiums im Fachgebiet archäologisches Kulturgut oder einer Ausbildung nach dem sog. „Mainzer Modell“.
- Namentliche Nennung in Referenzliste
f) Archäobotaniker
- Nachweis eines abgeschlossenen Studiums bevorzugt im Fachgebiet Biologie, Fachrichtung Botanik/Vegetationsgeschichte. oder einer Ausbildung nach dem sog. „Mainzer Modell“
- Namentliche Nennung in Referenzliste
g) Anthropologe
- Nachweis eines abgeschlossenen Studiums der Anthropologie mit Schwerpunkt Historische Anthropologie bzw. Paläoanthropologie.
- Namentliche Nennung in Referenzliste
Der AN hat das vorgesehene Personal mit entsprechender Qualifikation bereits im Zuge des Angebotes zu benennen. Von Seiten des AG wird dabei eine konstante personelle Betreuung über die Dauer der Gesamtmaßnahme vorausgesetzt. Ein Personalwechsel ist nur in Ausnahmefällen (z.B. längere Krankheit oder Ausscheiden des entsprechenden Mitarbeiters) zulässig und ist dem AG mit ausreichend Vorlauf anzuzeigen. Es ist nur Personalersatz mit gleichwertiger fachlicher Eignung zulässig. Die Neubesetzung ist vom AG freizugeben. Der AG behält sich bei stark abweichender fachlicher Qualifikation eine Ablehnung des Ersatzpersonals vor. Im Urlaub- oder Krankheitsfall ist durch den AN eine Vertretung mit entsprechender fachlicher Eignung und ausreichendem Projektwissen zu benennen.