Beschreibung der Beschaffung
Der auszuschreibende Gegenstand der Vergabe setzt sich aus umweltplanerischen Gutachten und Fachbeiträgen zusammen:
a) Umweltverträglichkeitsuntersuchung
Es ist für das gesamte Untersuchungsgebiet mit einer Größe von ca. 140ha eine genehmigungsfähige Umweltverträglichkeitsuntersuchung zu erstellen. Bei der Erarbeitung der Umweltverträglichkeitsuntersuchung gemäß UVPG sind die Vorgaben folgender „Leitfäden“ zu berücksichtigen sowie dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Rechtsprechung in Abstimmung mit dem Auftraggeber ggf. für die projektspezifischen Belange zu modifizieren:
Merkblatt für Umweltverträglichkeitsstudien in der Straßenplanung, Ausgabe 2001 (MUVS 2001) und Musterkarten für Umweltverträglichkeitsstudien im Straßenbau, Ausgabe 1995
b) FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen
Bei der Erarbeitung der Verträglichkeitsstudie sind die Vorgaben folgender „Leitfäden“ sowie dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Rechtsprechung in Abstimmung mit dem Auftraggeber ggf. für die projektspezifischen Belange zu modifizieren:
Bundesfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP) - Ausgabe 2004 - und Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im Bundesfernstraßenbau (Musterkarten FFH-VP) - Ausgabe 2004.
FFH-Managementpläne für die FFH- und VS-Gebiete Donau und Donau-auen zwischen Straubing und Vilshofen und Isarmündung liegen bei der Regierung von Niederbayern voraussichtlich Anfang 2023 vor und sind zu beachten.
c) Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung
Bei der Erarbeitung der artenschutzrechtlichen Untersuchung sind die Vor-gaben folgender „Leitfäden“ zu berücksichtigen sowie dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Rechtsprechung in Abstimmung mit dem Auftraggeber ggf. für die projektspezifischen Belange zu modifizieren:
Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) nach §§ 44 und 45 BNatSchG ist nach dem Leitfaden der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren "Hin-weise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung" (Fassung mit Stand 08/2018).
Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
Anlage 1: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP) Mustervorlage
Anlage 2: Ablaufschema zur Prüfung des Artenschutzes
Anlage 3: Mustervorlage Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Arten-spektrums
sowie der Internet-Arbeitshilfe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) bei der Vorhabenzulassung
zu erstellen.
d) Landschaftspflegerischer Begleitplan im Sinne der Eingriffsregelung nach §§ 18 bis 20 BNatSchG
Bei der Erarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans sind die Vor-gaben folgender „Leitfäden“ sowie dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Rechtsprechung in Abstimmung mit dem Auftraggeber ggf. für die projektspezifischen Belange zu modifizieren:
Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP) Ausgabe 2011.
Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von Landschaftspflegerischen Begleitplänen im Straßenbau (Musterkarten LBP 2011).
Kostenberechnung für die Landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen
Mitwirken bei der Erstellung Grunderwerbsplan, Grunderwerbsverzeichnis, Bauwerksverzeichnis Kompensationsmaßnahmen
Bei der Durchführung der Eingriffsregelung sind die gültigen gesetzlichen Regelungen über die naturschutzrechtliche Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft anzuwenden.
e) Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
(Vereinbarkeit mit Belangen des Gewässerschutzes nach WHG und BayWG)
f) Die umweltplanerischen Inhalte sind zur Übernahme in den Erläuterungs-bericht der Planfeststellungsunterlagen aufzubereiten.
g) Es ist eine sehr intensive fachlich-inhaltliche Abstimmung, z. B. Inhalte Texte Planungsbeiträge, Auswirkungsprognosen, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz, multifunktionale Maßnahmenplanung, integrierter LBP, Kartographie, Pläne durchzuführen, um die Zusammenführung der Einzelgutachten und Fach-beiträge zu einer gemeinsamen genehmigungsfähigen Unterlage zu gewährleisten.