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Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 46 Abs. 3 Nrn. 1, 2, 3, 6, 8, 9 und 10 VgV einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die nachfolgend aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte sind gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 und 6 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben:
- die/der Projektleiter*in
Für den Bewerber/das Unternehmen und die/den Projektleiter*in sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Es werden alle Referenz über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, die in den letzten 6 Jahren (Leistungsbeginn nach dem 01.01.2017) erbracht wurden und die geforderten Mindeststandards erfüllen.
Zu den Referenzprojekten sind auf dem Projektdatenblatt folgende Angaben zu machen:
- Kurzbezeichnung
- Auftraggeber mit Namen und Anschrift
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Größenordnung
- erbrachte Leistungsphasen
- Rechnungswert (Honorar in EUR einschl. Umsatzsteuer)
Der Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den vergangenen 3 Jahren sowie die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten der Fachrichtung Objektplanung in den vergangenen 3 Jahren ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Der Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung er verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV).
Der Bewerber hat die Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) und anzugeben, welche Teile des Auftrags er als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu nennen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 10, 36 VgV).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1.) Der Bewerber und der Projektleiter müssen jeweils eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) im Bereich Architektur/Hochbau oder eine vergleichbare Berufszulassung sowie eine Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in derselben Fachrichtung nach Studienabschluss nachweisen.
2.) Sowohl der Bewerber/das Unternehmen als auch der Projektleiter müssen mindestens 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (Leistungsphasen 3-8 gem. § 34 HOAI) für den Neubau, die Erweiterung oder Sanierung einer Kindertagesstätte oder eines vergleichbaren Gebäudes mit mindestens Honorarzone III vorweisen. Aktueller Leistungsstand der Referenz: mindestens Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) begonnen.
3.) Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten 3 Jahren (2020-2022) muss mindestens 3 Beschäftigte betragen.
4.) Die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten der Fachrichtung Objektplanung/Objektüberwachung in den letzten 3 Jahren (2020-2022) muss mindestens 1 Beschäftigte/r betragen.
5.) Für die Ausführung des Auftrags sind EDV-Schnittstellen zum Datenaustausch von CAD-Zeichnungen(mindestens DXF und DWG) und Leistungsverzeichnissen (mindestens GAEB 1990) erforderlich.