Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
I. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie zur Tariftreue nach § 3 HmbVgG und Eintragung im Handelsregister/ vergleichbaren Register.
2. Ggf. Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung
Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben.
3. Eigenerklärung zu den Vorschriften betreffend RUS-Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige /Unternehmen/Lieferanten
II. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Umsatz des Unternehmens
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren
- insgesamt und
- im Bereich der angebotenen Leistungen.
Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz des Bieters im Bereich der angebotenen Leistungen von jeweils 200.000,00 EUR netto in den letzten drei Geschäftsjahren.
Ausnahmen bestehen für Unternehmensneugründungen. Diese haben ihre vorhandenen Umsätze, d.h. seit ihrer Gründung bis zur Abgabe des Angebotes, einzureichen.
Die SRH behält sich bei allen Umsatzangaben vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
III. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
1. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegen-stand vergleichbare frühere Aufträge der letzten 3 Jahre vor Angebotsabgabe mit Angaben zu:
- Gegenstand des Auftrags
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Auftraggeber
- Vergleichbarkeit (mit Angabe der Anzahl an verarbeiteten Schreiben)
Vergleichbar sind nur Referenzaufträge, bei denen nachfolgende Merkmale vorliegen:
• Los 1: Massenverarbeitung (Zusammenführung, Druck und Versand) von mind. 250.000 Schrei-ben
• Los 2: Verarbeitung von personenbezogenen Schreiben, wie Entgeltabrechnungen, Lohn-steuerbescheide
Ausnahmen bestehen für Unternehmensneugründungen: Diese haben ihre bisherigen vergleichbaren Aufträge anzugeben.
2. Nachweis zu Umweltmanagementmaßnahmen (z.B. Nachweis über ein Umweltmanagementsystem z.B. Zertifizierung nach ISO 14001 oder vergleichbar)
3. Eigenerklärung zum Nachweis über technisch-organisatorische Maßnahmen gemäß der Daten-schutzgrundverordnung (DSGVO) zur Verarbeitung personenbezogener Daten (siehe Anlage)
4. Ggf. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
- Ggf. Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die auf Nachunternehmer übertragen werden sollen (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz) sowie
- Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfü-gung stehenden Ressourcen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung).
Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.