Druck, Lagerung und Vertrieb des Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblattes und des Niedersächsischen Ministerialblattes für die Niedersächsische Staatskanzlei
Niedersächsische Staatskanzlei
Die Niedersächsische Staatskanzlei beabsichtigt den Druck, die Lagerung und den Vertrieb des Niedersäch-sischen Gesetz- und Verordnungsblattes (Nds. GVBl.) und des Niedersächsischen Ministerialblattes (Nds. MBl.) auszuschreiben.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der Leistung sind der beigefügten Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-26.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Dienstleistungen des Druckgewerbes › Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung
- • Dienstleistungen des Druckgewerbes › Druckerei- und Verteilerdienste
- • Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse › Verschiedene Druckerzeugnisse
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2023-07-26 | Auftragsbekanntmachung |
| 2023-09-25 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2023-07-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung
Referenznummer: 0084-DLG/2023-03.214
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niedersächsische Staatskanzlei
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/ 🌏
E-Mail: jacqueline.kunz@lzn.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDUFM/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDUFM 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-26 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-31 📅
Datum des Beginns: 2023-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 145-462996
ABl. S-Ausgabe: 145
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Verlängerungen:
Zusätzliche Informationen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: An die Abonennten/ Direktverkauf/Niedersächsische Staatskanzlei, Hannover
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): B) Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): A) Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 80
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDUFM/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Fax: +49 51189848199 📠
Land: Region Hannover 🏙️
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 145-462996 (2023-07-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung
Referenznummer: 0084-DLG/2023-03.214
Kurze Beschreibung:
Die Niedersächsische Staatskanzlei beabsichtigt den Druck, die Lagerung und den Vertrieb des Niedersäch-sischen Gesetz- und Verordnungsblattes (Nds. GVBl.) und des Niedersächsischen Ministerialblattes (Nds. MBl.) auszuschreiben.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der Leistung sind der beigefügten Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niedersächsische Staatskanzlei
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/ 🌏
E-Mail: jacqueline.kunz@lzn.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDUFM/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDUFM 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-26 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-31 📅
Datum des Beginns: 2023-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 145-462996
ABl. S-Ausgabe: 145
Zusätzliche Informationen
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Niedersächsische Staatskanzlei beabsichtigt den Druck, die Lagerung und den Vertrieb des Niedersäch-sischen Gesetz- und Verordnungsblattes (Nds. GVBl.) und des Niedersächsischen Ministerialblattes (Nds. MBl.) auszuschreiben.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der Leistung sind der beigefügten Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Vertrag beginnt am 1. Oktober 2023. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 3 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu höchstens 12 weiteren Monaten gem. Ziff. 2b. der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B). Der Vertrag endet zum 31. Dezember 2023, wenn er nicht vom Auftraggeber schriftlich mit einem Vorlauf von einem Monat verlängert wurde.
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Es besteht eine Preisbindung über die gesamte Vertragslaufzeit.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: An die Abonennten/ Direktverkauf/Niedersächsische Staatskanzlei, Hannover
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.
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Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) 5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
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Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "An-gaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unter-nehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflich-tungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
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Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
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Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
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Der Bieter muss mit dem Angebot ein Leistungskonzept vorlegen. Dieses fließt als Zuschlagskriterium in die Angebotswertung ein (siehe Ziffer 1.16 der Leistungsbeschreibung- Allgemeiner Teil (Teil A)).
Das Konzept muss darstellen wie die in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) dargestellten Auslastungen bewältigt werden (insbesondere auf die Herstellung, Lagerung, Vertrieb der Amtsblätter und die Abonnentenverwaltung ist einzugehen).
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Ferner ist zu erläutern, wie der Bieter sicherstellen kann, im Ausnahmefall innerhalb kürzester Zeit nach Erteilung des Druckauftrages den Druck und die Auslieferung bewirken zu können.
Detaillierte Angaben sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Sollte das Leistungskonzept bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, wird dieses nicht nachgefordert, da es sich hierbei um eine bewertungsrelevante Unterlage handelt. Das Angebot wird in diesem Fall gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit dem Angebot einzureichende Erklärungen bzw. Nachweise:
1. Angaben zur Firma und zum Firmenprofil. (Vordruck ist beigefügt)
2. ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern; Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme eines oder mehrerer Unterauftragnehmer (Nachunternehmer / Subunternehmer) vom Bieter und im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft durch das bevollmächtigte Mitglied auszufüllen. (Vordruck ist beigefügt)
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3. ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten; Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme eines oder mehrerer eignungsrelevanten/r Dritten/r vom Bieter und im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft durch das bevollmächtigte Mitglied auszufüllen (Vordruck ist beige-fügt)
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4. ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft; Dieser Vordruck ist nur im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Beteiligten auszufüllen. (Vordruck ist beigefügt)
5. Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen; Dieser Vordruck ist vom Bieter, bei Bietergemeinschaften durch das bevollmächtigte Mitglied, sowie von den Unterauftragnehmern auszufüllen. (Vordruck ist beige-fügt)
6. Eigenerklärung zur Wahrung des Datenschutzes und zur Datensicherheit; Dieser Vordruck ist vom Bieter, bei Bietergemeinschaften durch das bevollmächtigte Mitglied, sowie von den Unterauftragnehmern auszufüllen. (Vordruck ist beigefügt)
7. Konzept gem. Ziffer 1.14 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): B) Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): A) Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 80
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDUFM/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Fax: +49 51189848199 📠
Land: Region Hannover 🏙️
Referenz
Zusätzliche Informationen
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlichDienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswertvon 20.000 EUR (netto).
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Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
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Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
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Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDUFM
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
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§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 145-462996 (2023-07-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 188-589681
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 145-462996
ABl. S-Ausgabe: 188
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-25 📅
Name: Umweltdruckhaus Hannover GmbH
Postanschrift: Klusriede 23
Postort: Langenhagen
Postleitzahl: 30851
Land: Deutschland 🇩🇪
Region Hannover 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDGWB
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2023/S 188-589681 (2023-09-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 188-589681
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 145-462996
ABl. S-Ausgabe: 188
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-25 📅
Name: Umweltdruckhaus Hannover GmbH
Postanschrift: Klusriede 23
Postort: Langenhagen
Postleitzahl: 30851
Land: Deutschland 🇩🇪
Region Hannover 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDGWB
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle hat ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hingewiesen.
Mehr anzeigen
Die Bestimmungen gem. § 160 Abs. 3 GWB lauten:
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bew
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