Die Freie Hansestadt Bremen - Statistisches Landesamt Bremen - Wahlamt - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über Druck- und Konfektionierungsleistungen inkl. Lie-ferung für die Bürgerschafts- und Beirätewahl 2027 und die Wahl der Stadtverordnetenversamm-lung der Stadt Bremerhaven. Das Statistische Landesamt Bremen ist für die Vorbereitung und Organisation von Wahlen und Ab-stimmungen in Bremen zuständig. Zusammen mit dem Magistrat der Stadt Bremerhaven werden sämtliche politischen Wahlen auf Europa-, Bundes-, Landes- und Kommunalebene sowie Volksab-stimmungen im Land Bremen durchgeführt. Die Vergabe erfolgt in 2 Teillosen (siehe Leistungsbeschreibung, Ziffer 4.1 - Losaufteilung). Ziel dieser Ausschreibung ist es, geeignete Auftragnehmer (AN) für Druck- und Konfektionsdienst-leistungen für die Bürgerschaftswahl, die am 30. Mai 2027 stattfinden wird, zu beauftragen. Weitere Informationen zum Leistungsgegenstand entnehmen Sie bitte den Ziffern 4 ff. der Leis-tungsbeschreibung
Auftragsbekanntmachung (2026-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Druck- und Konfektionierungsleistungen für die Bürgerschaftswahl 2027
Referenznummer: V0414/2026
Kurze Beschreibung:
Die Freie Hansestadt Bremen - Statistisches Landesamt Bremen - Wahlamt - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über Druck- und Konfektionierungsleistungen inkl. Lie-ferung für die Bürgerschafts- und Beirätewahl 2027 und die Wahl der Stadtverordnetenversamm-lung der Stadt Bremerhaven.
Das Statistische Landesamt Bremen ist für die Vorbereitung und Organisation von Wahlen und Ab-stimmungen in Bremen zuständig. Zusammen mit dem Magistrat der Stadt Bremerhaven werden sämtliche politischen Wahlen auf Europa-, Bundes-, Landes- und Kommunalebene sowie Volksab-stimmungen im Land Bremen durchgeführt.
Die Vergabe erfolgt in 2 Teillosen (siehe Leistungsbeschreibung, Ziffer 4.1 - Losaufteilung).
Ziel dieser Ausschreibung ist es, geeignete Auftragnehmer (AN) für Druck- und Konfektionsdienst-leistungen für die Bürgerschaftswahl, die am 30. Mai 2027 stattfinden wird, zu beauftragen.
Weitere Informationen zum Leistungsgegenstand entnehmen Sie bitte den Ziffern 4 ff. der Leis-tungsbeschreibung
Die Freie Hansestadt Bremen - Statistisches Landesamt Bremen - Wahlamt - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über Druck- und Konfektionierungsleistungen inkl. Lie-ferung für die Bürgerschafts- und Beirätewahl 2027 und die Wahl der Stadtverordnetenversamm-lung der Stadt Bremerhaven.
Das Statistische Landesamt Bremen ist für die Vorbereitung und Organisation von Wahlen und Ab-stimmungen in Bremen zuständig. Zusammen mit dem Magistrat der Stadt Bremerhaven werden sämtliche politischen Wahlen auf Europa-, Bundes-, Landes- und Kommunalebene sowie Volksab-stimmungen im Land Bremen durchgeführt.
Die Vergabe erfolgt in 2 Teillosen (siehe Leistungsbeschreibung, Ziffer 4.1 - Losaufteilung).
Ziel dieser Ausschreibung ist es, geeignete Auftragnehmer (AN) für Druck- und Konfektionsdienst-leistungen für die Bürgerschaftswahl, die am 30. Mai 2027 stattfinden wird, zu beauftragen.
Weitere Informationen zum Leistungsgegenstand entnehmen Sie bitte den Ziffern 4 ff. der Leis-tungsbeschreibung
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Druck und Lieferung von Wahlscheinen und Konfektionierung von Briefwahlunterlagen
Beschreibung der Beschaffung:
Für die anstehenden Wahlen wird ein Briefwahlaufkommen von landesweit 160.000 Wahlbriefen erwartet. Die Wahlunterlagen für alle Wahlen sollen in einem gemeinsamen Brief versendet wer-den. Der Zeitraum des Versands von Briefwahlunterlagen umfasst die Zeitspanne von 42 Tagen vor der Wahl (18. April 2027) bis 4 Tage vor der Wahl (Wahltermin ist der 30. Mai 2027). Die Unterlagen für die Stadt Bremen müssen täglich bei der Deutsche Post InHaus Services GmbH eingeliefert wer-den. Die Unterlagen für die Stadt Bremerhaven müssen täglich auch bei der Deutsche Post InHaus Services GmbH eingeliefert werden. Die Anlieferungen müssen bis 16 Uhr erfolgen.
Bei den Bedarfspositionen (Eventualpositionen) "Volksentscheid" Pkt. 4.2.1.1 und Pkt. 4.2.3.1 der Leistungsbeschreibung behält sich der AG vor, die Ausführung der nachfolgend aufgeführten Posi-tion nur bei einem entsprechenden Bedarf anzuordnen. Der Auftrag wird in diesem Fall unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass der AG die entsprechenden Leistungen -bei Bedarf- nach-träglich einseitig fordert. Die Bedarfs-/Eventualpositionen "Volksentscheid" sind verbindlich zu be-preisen und fließen mit den kalkulatorischen Mengen in die Wertungssumme ein
Sollte parallel zur Bürgerschafts- und Beirätewahl ein Volksentscheid stattfinden, muss noch ein Stimmzettel und ein Stimmzettelumschlag in den Versandumschlag kuvertiert werden. Falls der Volksentscheid landesweit stattfindet bekommen die Unionsbürger diesen Stimmzettel und Um-schlag nicht. Das Merkmal wäre dem Wahlschein zu entnehmen.
Die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Volksentscheides muss spätestens drei Monate vor dem Wahltag fallen
Alle weiteren Bestimmungen und Anforderungen an die Leistungserbringung im Rahmen des Loses 1 sind der Ziffer 4.2 ff. der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Für die anstehenden Wahlen wird ein Briefwahlaufkommen von landesweit 160.000 Wahlbriefen erwartet. Die Wahlunterlagen für alle Wahlen sollen in einem gemeinsamen Brief versendet wer-den. Der Zeitraum des Versands von Briefwahlunterlagen umfasst die Zeitspanne von 42 Tagen vor der Wahl (18. April 2027) bis 4 Tage vor der Wahl (Wahltermin ist der 30. Mai 2027). Die Unterlagen für die Stadt Bremen müssen täglich bei der Deutsche Post InHaus Services GmbH eingeliefert wer-den. Die Unterlagen für die Stadt Bremerhaven müssen täglich auch bei der Deutsche Post InHaus Services GmbH eingeliefert werden. Die Anlieferungen müssen bis 16 Uhr erfolgen.
Bei den Bedarfspositionen (Eventualpositionen) "Volksentscheid" Pkt. 4.2.1.1 und Pkt. 4.2.3.1 der Leistungsbeschreibung behält sich der AG vor, die Ausführung der nachfolgend aufgeführten Posi-tion nur bei einem entsprechenden Bedarf anzuordnen. Der Auftrag wird in diesem Fall unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass der AG die entsprechenden Leistungen -bei Bedarf- nach-träglich einseitig fordert. Die Bedarfs-/Eventualpositionen "Volksentscheid" sind verbindlich zu be-preisen und fließen mit den kalkulatorischen Mengen in die Wertungssumme ein
Sollte parallel zur Bürgerschafts- und Beirätewahl ein Volksentscheid stattfinden, muss noch ein Stimmzettel und ein Stimmzettelumschlag in den Versandumschlag kuvertiert werden. Falls der Volksentscheid landesweit stattfindet bekommen die Unionsbürger diesen Stimmzettel und Um-schlag nicht. Das Merkmal wäre dem Wahlschein zu entnehmen.
Die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Volksentscheides muss spätestens drei Monate vor dem Wahltag fallen
Alle weiteren Bestimmungen und Anforderungen an die Leistungserbringung im Rahmen des Loses 1 sind der Ziffer 4.2 ff. der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wahlformulare📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bremen, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-29 📅
Datum des Endes: 2027-05-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 2030
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Druck und Lieferung von Stimmzetteln, Kuvertierhüllen, Versandta-schen, Wegweiser und optionale Volksentscheid-Unterlagen
Beschreibung der Beschaffung:
Das Gebiet der Freien Hansestadt Bremen ist bei Bürgerschaftswahlen in 2 Wahlbereiche eingeteilt mit je einem eigenen Wahlbereichs-Stimmzettelheft. Das Gebiet der Stadt Bremen ist für die Beirätewahl in 22 Beiratsbereiche aufgeteilt. Mit dem Stimmzettelheft für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven und dem Stimmzettelheft für die EU-Bürger zur Wahl der Stadtbürgerschaft Bremen ergeben sich für die Wahlen insgesamt 26 unterschiedliche Stimmzettelhefte.
Wegen der Vielzahl der Kandidierenden ist der Stimmzettel in Heft-Form (Querformat) herzustellen. Die einzelnen Blätter der Stimmzettel sind an der langen Seite mittig zu falten und mit einer Heftung fest miteinander zu verbinden, so dass ein Heft im DIN A4 Querformat (Breite von 297 mm und einer Höhe von 210 mm) entsteht. Als Vorlage für die Stimmzettelhefte sind die Anlage 6 (Stimmzettelheft Bürgerschaft) und Anlage 7 (Stimmzettelheft Beiräte) der Leistungsbeschreibung beigefügt.
Die Stimmzettelhefte und Musterstimmzettelhefte (die nur für Schulungszwecke benötigt werden) für die Bürgerschaftswahl sind auf weißem oder weißlichem Papier zu drucken. Die Stimmzettelhefte für die EU-Bürger zur Wahl der Stadtbürgerschaft sind auf weißem oder weißlichem Papier, das mit grünem oder grünlichem Flächendruck versehen ist (mit Ausnahme des für die Anbringung des Logos vorgesehenen Feldes), zu drucken. Die Stimmzettelhefte und Musterstimmzettelhefte (ebenfalls für Schulungszwecke) für die Beirätewahl und Wahl der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven sind auf weißem oder weißlichem Papier, das mit gelbem Flächendruck versehen ist (mit Ausnahme des für die Anbringung des Logos vorgesehenen Feldes), zu drucken.
Für die Durchführung der Briefwahl werden verschiedenfarbige Versandtaschen und Kuvertierhüllen benötigt. Als Stimmzettelumschläge für die Bürgerschaftswahl werden blaue Versandtaschen benötigt, als Stimmzettelumschläge für die Wahl der Beiräte und Stadtverordnetenversammlung werden gelbe Versandtaschen benötigt. Für die Stimmzettel der
EU-Bürger für die Wahl der Stadtbürgerschaft werden grüne Versandtaschen benötigt. Für den Versand der Briefwahlunterlagen werden graue Kuvertierhüllen benötigt. Außerdem werden zur Durchführung der Briefwahl noch Wegweiser für die Briefwahl benötigt.
Für den Versand der Wahlbenachrichtigungen werden graue Kuvertierhüllen benötigt.
Um die anstehenden Wahlen gewährleisten zu können, werden sowohl für die etwa 350 Wahllokale im Land Bremen als auch für die Briefwahl:
• weiße Stimmzettelhefte für die Bürgerschaftswahl -Wahlbereich Bremen-
• grüne Stimmzettelhefte für die Wahl der Stadtbürgerschaft Bremen (EU-Bürger)
• gelbe Stimmzettelhefte für die Beirätewahl in Bremen in 22 Versionen
• weiße Stimmzettelhefte für die Bürgerschaftswahl -Wahlbereich Bremerhaven-
• gelbe Stimmzettelhefte für die Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven
benötigt.
Ein Teil der Auflage (Pos. 2. und 4 des Leistungsverzeichnisses für Los 2) der Stimmzettelhefte für die Bürgerschaftswahl ist mit dem zusätzlichen Aufdruck für die Repräsentative Wahlstatistik zu bedrucken (Anlage 8).
Außerdem werden für die Durchführung der Briefwahl weiterhin:
• blaue Versandtaschen
• gelbe Versandtaschen
• hellrosa Versandtaschen in 4 Versionen
• grüne Versandtaschen in 2 Versionen
• graue Kuvertierhüllen
• und Wegweiser für die Briefwahl in 4 Versionen
benötigt.
Für den Versand der Wahlbenachrichtigungen werden außerdem:
• graue Kuvertierhüllen
benötigt.
Sollte parallel zur Bürgerschafts- und Beirätewahl ein Volksentscheid stattfinden, muss noch ein Stimmzettel für den Volksentscheid und ein Stimmzettelumschlag produziert werden. Das Format für den Stimmzettel ist nicht gesetzlich geregelt, sondern hängt vom Gegenstand des Volksentscheides ab. Das Angebot soll für einen Stimmzettel im Format DIN A 4 erstellt werden. Der benötigte Stimmzettelumschlag muss grau sein und das Format DIN C4 aufweisen.
Alle weiteren Bestimmungen und Anforderungen an die Leistungserbringung im Rahmen des Loses 2 sind der Ziffer 4.3 ff. der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Das Gebiet der Freien Hansestadt Bremen ist bei Bürgerschaftswahlen in 2 Wahlbereiche eingeteilt mit je einem eigenen Wahlbereichs-Stimmzettelheft. Das Gebiet der Stadt Bremen ist für die Beirätewahl in 22 Beiratsbereiche aufgeteilt. Mit dem Stimmzettelheft für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven und dem Stimmzettelheft für die EU-Bürger zur Wahl der Stadtbürgerschaft Bremen ergeben sich für die Wahlen insgesamt 26 unterschiedliche Stimmzettelhefte.
Wegen der Vielzahl der Kandidierenden ist der Stimmzettel in Heft-Form (Querformat) herzustellen. Die einzelnen Blätter der Stimmzettel sind an der langen Seite mittig zu falten und mit einer Heftung fest miteinander zu verbinden, so dass ein Heft im DIN A4 Querformat (Breite von 297 mm und einer Höhe von 210 mm) entsteht. Als Vorlage für die Stimmzettelhefte sind die Anlage 6 (Stimmzettelheft Bürgerschaft) und Anlage 7 (Stimmzettelheft Beiräte) der Leistungsbeschreibung beigefügt.
Die Stimmzettelhefte und Musterstimmzettelhefte (die nur für Schulungszwecke benötigt werden) für die Bürgerschaftswahl sind auf weißem oder weißlichem Papier zu drucken. Die Stimmzettelhefte für die EU-Bürger zur Wahl der Stadtbürgerschaft sind auf weißem oder weißlichem Papier, das mit grünem oder grünlichem Flächendruck versehen ist (mit Ausnahme des für die Anbringung des Logos vorgesehenen Feldes), zu drucken. Die Stimmzettelhefte und Musterstimmzettelhefte (ebenfalls für Schulungszwecke) für die Beirätewahl und Wahl der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven sind auf weißem oder weißlichem Papier, das mit gelbem Flächendruck versehen ist (mit Ausnahme des für die Anbringung des Logos vorgesehenen Feldes), zu drucken.
Für die Durchführung der Briefwahl werden verschiedenfarbige Versandtaschen und Kuvertierhüllen benötigt. Als Stimmzettelumschläge für die Bürgerschaftswahl werden blaue Versandtaschen benötigt, als Stimmzettelumschläge für die Wahl der Beiräte und Stadtverordnetenversammlung werden gelbe Versandtaschen benötigt. Für die Stimmzettel der
EU-Bürger für die Wahl der Stadtbürgerschaft werden grüne Versandtaschen benötigt. Für den Versand der Briefwahlunterlagen werden graue Kuvertierhüllen benötigt. Außerdem werden zur Durchführung der Briefwahl noch Wegweiser für die Briefwahl benötigt.
Für den Versand der Wahlbenachrichtigungen werden graue Kuvertierhüllen benötigt.
Um die anstehenden Wahlen gewährleisten zu können, werden sowohl für die etwa 350 Wahllokale im Land Bremen als auch für die Briefwahl:
• weiße Stimmzettelhefte für die Bürgerschaftswahl -Wahlbereich Bremen-
• grüne Stimmzettelhefte für die Wahl der Stadtbürgerschaft Bremen (EU-Bürger)
• gelbe Stimmzettelhefte für die Beirätewahl in Bremen in 22 Versionen
• weiße Stimmzettelhefte für die Bürgerschaftswahl -Wahlbereich Bremerhaven-
• gelbe Stimmzettelhefte für die Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven
benötigt.
Ein Teil der Auflage (Pos. 2. und 4 des Leistungsverzeichnisses für Los 2) der Stimmzettelhefte für die Bürgerschaftswahl ist mit dem zusätzlichen Aufdruck für die Repräsentative Wahlstatistik zu bedrucken (Anlage 8).
Außerdem werden für die Durchführung der Briefwahl weiterhin:
• blaue Versandtaschen
• gelbe Versandtaschen
• hellrosa Versandtaschen in 4 Versionen
• grüne Versandtaschen in 2 Versionen
• graue Kuvertierhüllen
• und Wegweiser für die Briefwahl in 4 Versionen
benötigt.
Für den Versand der Wahlbenachrichtigungen werden außerdem:
• graue Kuvertierhüllen
benötigt.
Sollte parallel zur Bürgerschafts- und Beirätewahl ein Volksentscheid stattfinden, muss noch ein Stimmzettel für den Volksentscheid und ein Stimmzettelumschlag produziert werden. Das Format für den Stimmzettel ist nicht gesetzlich geregelt, sondern hängt vom Gegenstand des Volksentscheides ab. Das Angebot soll für einen Stimmzettel im Format DIN A 4 erstellt werden. Der benötigte Stimmzettelumschlag muss grau sein und das Format DIN C4 aufweisen.
Alle weiteren Bestimmungen und Anforderungen an die Leistungserbringung im Rahmen des Loses 2 sind der Ziffer 4.3 ff. der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Beschreibung
Postleitzahl: Bremen und Bremerhaven
Stadt: Bremen und Bremerhaven
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-14 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-14 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Immobilien Bremen
Vergabemanagement
Langenstraße 10-12
28195 Bremen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-08-14 09:30:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmens-bezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbe-zogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV).
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisanga-ben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmens-bezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbe-zogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV).
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisanga-ben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter erklärt, dass in den letzten 5 Jahren die 3 angegebenen Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, u.a. unter Angabe des Rechnungswertes (p. a.) und der Leistungsart.
Um eine Vergleichbarkeit herstellen zu können, müssen die Referenzen für Los 1 die folgenden geforderten Mindestanforderungen erfüllen:
• Mind. eine der drei Referenzen muss eine Konfektionierungsleistung von mindestens 5000 personalisierten Sendungen/Tag umfasst haben
• Mind. eine der drei Referenzen muss eine Kuvertierung von 4 Objekten in einer Sendung umfasst haben
• Mindestens eine der drei Referenzen muss die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erstellung personalisierter Druck-, Sortier-, Konfektionierungs- oder Versandunterlagen umfasst haben
Um eine Vergleichbarkeit herstellen zu können, müssen die Referenzen für Los 2 die folgenden geforderten Mindestanforderungen erfüllen:
• Mindestens eine der drei Referenzen muss eine terminkritische Leistung mit verbindlichem Produktions-, Übergabe- oder Versandtermin umfasst haben,
• Mind. eine der drei Referenzen muss eine Leistung umfassen, bei der mind. 10 verschiedene Druckerzeugnisse sortenrein zu verpacken war
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter erklärt, dass in den letzten 5 Jahren die 3 angegebenen Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, u.a. unter Angabe des Rechnungswertes (p. a.) und der Leistungsart.
Um eine Vergleichbarkeit herstellen zu können, müssen die Referenzen für Los 1 die folgenden geforderten Mindestanforderungen erfüllen:
• Mind. eine der drei Referenzen muss eine Konfektionierungsleistung von mindestens 5000 personalisierten Sendungen/Tag umfasst haben
• Mind. eine der drei Referenzen muss eine Kuvertierung von 4 Objekten in einer Sendung umfasst haben
• Mindestens eine der drei Referenzen muss die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erstellung personalisierter Druck-, Sortier-, Konfektionierungs- oder Versandunterlagen umfasst haben
Um eine Vergleichbarkeit herstellen zu können, müssen die Referenzen für Los 2 die folgenden geforderten Mindestanforderungen erfüllen:
• Mindestens eine der drei Referenzen muss eine terminkritische Leistung mit verbindlichem Produktions-, Übergabe- oder Versandtermin umfasst haben,
• Mind. eine der drei Referenzen muss eine Leistung umfassen, bei der mind. 10 verschiedene Druckerzeugnisse sortenrein zu verpacken war
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Einzureichen ist ein Nachweis, dass ihr Unternehmen über die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten verfügt.
Die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten, gegliedert nach Beschäftigungsart muss angegeben werden. Der Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Einzureichen ist ein Nachweis, dass ihr Unternehmen über die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten verfügt.
Die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten, gegliedert nach Beschäftigungsart muss angegeben werden. Der Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
Eignungskriterium: Anzahl der Führungskräfte
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Einzureichen ist ein Nachweis, über die Anzahl der beschäftigten Führungskräfte.
Die für die Leitung vorgesehenen Personen müssen benannt werden. Der Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bei dem Einsatz von Nachunternehmern werden abgrenzbare Teile des Auftrags vom AN durch Unteraufträgen an einen oder mehrere Dritte (Nachunternehmer) vergeben. Der Bieter ist verpflichtet, bereits bei Angebotsabgabe den Nachunternehmer sowie die Teile der Leistung zu benennen, die er an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt (Formblatt 233).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bei dem Einsatz von Nachunternehmern werden abgrenzbare Teile des Auftrags vom AN durch Unteraufträgen an einen oder mehrere Dritte (Nachunternehmer) vergeben. Der Bieter ist verpflichtet, bereits bei Angebotsabgabe den Nachunternehmer sowie die Teile der Leistung zu benennen, die er an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt (Formblatt 233).
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Einzureichen ist eine Bescheinigung, dass Ihr Unternehmen über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die folgende Mindestdeckungssummen abdeckt:
1.000.000 Euro Personen- und Sachschäden pro Schadensfall und Person,
1.000.000 Euro für Vermögensschäden pro Schadensfall,
250.000 Euro für Verletzungen von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten).
Eine aktuell gültige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers ist mit dem Angebot einzureichen.
oder
dass Ihr Unternehmen im Auftragsfall eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Mindestdeckungssummen abschließen wird.
Eine aktuelle Bescheinigung des Versicherungsunternehmens über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen, ist mit dem Angebot einzureichen (nicht älter als 3 Monate).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Einzureichen ist eine Bescheinigung, dass Ihr Unternehmen über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die folgende Mindestdeckungssummen abdeckt:
1.000.000 Euro Personen- und Sachschäden pro Schadensfall und Person,
1.000.000 Euro für Vermögensschäden pro Schadensfall,
250.000 Euro für Verletzungen von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten).
Eine aktuell gültige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers ist mit dem Angebot einzureichen.
oder
dass Ihr Unternehmen im Auftragsfall eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Mindestdeckungssummen abschließen wird.
Eine aktuelle Bescheinigung des Versicherungsunternehmens über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen, ist mit dem Angebot einzureichen (nicht älter als 3 Monate).
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Einzureichen sind Bescheinigungen, dass ihr Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Bescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung (von ein oder zwei Krankenkassen, bei denen die meisten Mitarbeiter/-innen versichert sind) (jeweils nicht älter als 3 Monate) sind mit dem Angebot einzureichen.
2. Einzureichen ist eine Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
ODER
Einzureichen ist eine Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen der Vergabestelle vorgelegt wird.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Einzureichen sind Bescheinigungen, dass ihr Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Bescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung (von ein oder zwei Krankenkassen, bei denen die meisten Mitarbeiter/-innen versichert sind) (jeweils nicht älter als 3 Monate) sind mit dem Angebot einzureichen.
2. Einzureichen ist eine Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
ODER
Einzureichen ist eine Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen der Vergabestelle vorgelegt wird.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1) Einzureichen ist eine Eigenerklärung zum Umsatz Ihres Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2) Einzureichen ist eine Eigenerklärung, dass das absehbare jährliche Rechnungsvolumen des Angebotes nicht mehr als 1/3 des Gesamtumsatzes des Unternehmens ausmacht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Einzureichen ist eine Eigenerklärung zum Umsatz Ihres Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2) Einzureichen ist eine Eigenerklärung, dass das absehbare jährliche Rechnungsvolumen des Angebotes nicht mehr als 1/3 des Gesamtumsatzes des Unternehmens ausmacht.
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Einzureichen ist eine Bescheinigung, dass ihr Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist. Eine aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers ist mit dem Angebot einzureichen.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Einzureichen ist ein Nachweis, dass Ihr Unternehmen (falls zutreffend) im Berufsregister eingetragen ist.
Ein Auszug aus dem Berufsregister (nicht älter als 3 Monate) ist mit dem Angebot einzureichen.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Einzureichen ist ein Nachweis, dass Ihr Unternehmen (falls zutreffend) im Handelsregister eingetragen ist.
Ein Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate) ist mit dem Angebot einzureichen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe Anlage "Anlage zur Auftragsbekanntmachung für europaweite Vergabeverfahren".
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB…
… vorliegen.
… vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
1. Rügen sind ausschließlich an den unter Beschaffer genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefor-dert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutsch-sprachigen Übersetzung einzureichen.
3. Fragen zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen:
Bewerber/Bieter können Auskünfte zum Vergabeverfahren einholen. Entsprechende Fragen und
Anforderung weiterer Informationen (Bieterfragen) sind ausschließlich in Textform über das Verga-beportal https://vergabe.bremen.de/ zu stellen, spätestens bis zum 03.08.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt eingereichte Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form allen
Bewerbern/Bietern über die Internetseite, über die auch die Ausschreibungsunterlagen zum Down-load zur Verfügung gestellt werden, bereitgestellt. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, diese Antworten bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihres Angebotes zu berücksichtigen.
Danach eingehende Fragen sind nicht mehr rechtzeitig gem. § 20 Abs. 3 VgV gestellt. Die Vergabe-stelle wird die rechtzeitig gestellten Fragen spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist be-antworten.
Telefonisch oder per Telefax eingereichte Fragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
1. Rügen sind ausschließlich an den unter Beschaffer genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefor-dert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutsch-sprachigen Übersetzung einzureichen.
3. Fragen zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen:
Bewerber/Bieter können Auskünfte zum Vergabeverfahren einholen. Entsprechende Fragen und
Anforderung weiterer Informationen (Bieterfragen) sind ausschließlich in Textform über das Verga-beportal https://vergabe.bremen.de/ zu stellen, spätestens bis zum 03.08.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt eingereichte Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form allen
Bewerbern/Bietern über die Internetseite, über die auch die Ausschreibungsunterlagen zum Down-load zur Verfügung gestellt werden, bereitgestellt. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, diese Antworten bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihres Angebotes zu berücksichtigen.
Danach eingehende Fragen sind nicht mehr rechtzeitig gem. § 20 Abs. 3 VgV gestellt. Die Vergabe-stelle wird die rechtzeitig gestellten Fragen spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist be-antworten.
Telefonisch oder per Telefax eingereichte Fragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Nationale Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postleitzahl: 28195
Postort: Bremen
Region: Bremen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de📧
Telefon: +4942136159796📞
Fax: +4942149632311 📠
URL: https://bau.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ei-nen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genannten Überprüfungs-stelle einleiten.
b) der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-nerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewer-bung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Beschaffer gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der unten ge-nannten Überprüfungsstelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei oben genanntem Beschaffer unter Angabe der oben genannten internen Kennung rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt wer-den sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ei-nen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genannten Überprüfungs-stelle einleiten.
b) der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-nerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewer-bung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Beschaffer gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der unten ge-nannten Überprüfungsstelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei oben genanntem Beschaffer unter Angabe der oben genannten internen Kennung rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt wer-den sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 132-481860 (2026-07-10)