Druckerkonzept Landkreis Limburg-Weilburg

Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Amt für Finanzen und Organisation Fachdienst IT und Digitalisierung

Rahmenvertrag für Drucker & Multifunktionssysteme für alle Einrichtungen des Landkreises Limburg-Weilburg Miete der Systeme, Dienstleistung: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme, Einweisung, Fullservice

Deadline

Deadline 2026-11-10

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-10-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-10-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Druckerkonzept Landkreis Limburg-Weilburg
Referenznummer: 94-2026
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag für Drucker & Multifunktionssysteme für alle Einrichtungen des Landkreises Limburg-Weilburg Miete der Systeme, Dienstleistung: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme, Einweisung, Fullservice
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Computer-Fachdienste 📦
Zusätzliche Art des Auftrags: Lieferleistungen
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 94-2026
Titel: Rahmenvertrag für Drucker & Multifunktionssysteme
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvertrag für Drucker & Multifunktionssysteme für alle Einrichtungen des Landkreises Limburg-Weilburg Die derzeitigen und zukünftigen Systeme sind auf ca. 74 Standorte im Landkreis Limburg-Weilburg verteilt. Der Landkreis Limburg-Weilburg betreibt derzeit ca. 507 Drucker und Multifunktionssysteme in einer konsolidierten Struktur Derzeit liegt das Seitenvolumen im Format DIN A4 bei den Druckern über alle Standorte hinweg bei den SW-Seiten bei ca. 82,5 Mio. Seiten und im Farbbereich bei ca. 12,7 Mio. Seiten in 60 Monaten. Es soll im Rahmen des nun angesetzten Konzeptionierungs- und Ausschreibungsprojektes eine Konsolidierung und Optimierung des Paper-Outputs erfolgen. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Beschaffung, Miete, Lieferung, Inbetriebnahme und den Fullservice von Druckern und Multifunktionssysteme für alle Einrichtungen des Landkreises Limburg-Weilburg.
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Drucker und Plotter 📦
Postanschrift: 74 Standorte im Landkreis Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65549
Stadt: Limbrug
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Limburg-Weilburg 🏙️
Dauer: 4 Jahre
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag wird zum 01.01.2027 geschlossen. Der Rahmenvertrag läuft bis zum 31.12.2030 mit einer einmaligen Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate, sofern innerhalb der Vertragslaufzeit hierfür eine Begründung gegeben ist. Der Fullservice-Mietvertrag läuft bis zum 31.12.2031.
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Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Das Angebot mit der höchsten Summe der Leistungspunktzahlen erhält als Bewertungspunktewert den Wert 10, die Hälfte der Summe erhält als Bewertungspunktewert den Wert 0. Alle anderen Angebote werden interpoliert nach der Formel: Bewertungspunktewert = 20 / (höchste Summe der Leistungspunkte) * (Leistungspunkte des Angebots) – 10. Negative Faktoren werden als 0 angegeben.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Stadt: Limburg

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-10 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-11-10 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zu § 123 GWB erkläre/n ich/wir: Weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist (§ 123 Abs. 3 GWB), bin/sind in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt worden; zudem wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, wegen einer Straftat nach: - § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese fi-nanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder §233a des StGB (Förderung des Menschenhandels). Mir/uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben in den vorstehenden Erklärungen - meinen/unseren Ausschluss von der Auftragserteilung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB - im Falle der Auftragserteilung eine fristlose Kündigung des Vertrages zur Folge haben können. Der Auftraggeber behält sich vor, Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung dienen, zu verlangen und einzuholen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Amt für Finanzen und Organisation Fachdienst IT und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: 020 226 54254
Postanschrift: Schiede 20
Postleitzahl: 65549
Postort: Limburg
Region: Limburg-Weilburg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: 20.50einkauf@limburg-weilburg.de 📧
Telefon: 06431296168 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E62222765 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E62222765 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 Hessisches Vergabe und Tariftreuegesetz sind bei Vergaben von von öffentlichen Aufträgen, deren geschätzter Auftragswert die Schwellenwerte nach Satz 1 erreicht oder überschreitet, die §§ 4 bis 10, 13 und 18 bis 20 HVTG anzuwenden. D.h. 1. Bei öffentlichen Aufträgen sind die Tariftreue- und Mindestlohnpflichten des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) einzuhalten. Bei Liefer- und Dienstleistungen erfolgt der Nachweis durch eine Verpflichtungserklärung. Leistungen dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten für die Dauer, in der sie an der Ausführung der Leistung mitwirken, mindestens das Entgelt zu zahlen, das in einer nach Abs. 3 erlassenen Rechtsverordnung des Landes für die Erbringung der betreffenden Leistung verbindlich vorgegeben wird. (§ 4 Abs. 1 u. 2 HVTG) Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen. Die Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt wird Vertragsbestandteil. 2. Nachunternehmer Für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen darf derselbe Leistungsgegenstand ab dem beauftragten Unternehmen maximal zweimal weitergegeben werden (Nachunternehmerkette). (2) Das beauftragte Unternehmen darf nur solche Nachunternehmen oder Verleihunternehmen einsetzen, die bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen eine Verpflichtungserklärung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 abgegeben haben. (3) Das beauftragte Unternehmen hat für alle zur Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmen oder Verleihunternehmen spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen oder Verleihunternehmen die Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers einzuholen. Hierbei sind folgende Angaben zu machen: 1. Name und Anschrift des Nachunternehmens oder Verleihunternehmens, 2. bei Bauleistungen die Präqualifikationsnummer Tarif oder bei Liefer- und Dienstleistungen die Vorlage der Verpflichtungserklärung und 3. für welche Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen ist.( § 5 HVTG) 4. Nachweise und Kontrollen Es gelten die Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten gem. §§ 18 und 20 HVTG Vertragsstrafen nach dem Hessischen Vergabe und Tariftreuegesetz: 1) Verstößt der AN schuldhaft gegen eine der folgenden Verpflichtungen, wird eine Vertragsstrafe fällig: a) die Verpflichtung zur Tariftreue und zur Zahlung des maßgeblichen Mindestentgelts nach Maßgabe des HVTG 2026 und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen, b) die Nachweis-, Kontroll- und Mitwirkungspflichten, c) die Zustimmungs- und Mitteilungspflichten sowie die Begrenzung der Nachunternehmerkette Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Verstöße seiner Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen nach dem HVTG 2026 wie für eigenes Verschulden, soweit er sich dieses nach § 278 BGB zurechnen lassen muss. (2) Die Vertragsstrafe beträgt 5 % der Netto-Abrechnungssumme des Auftrags je Verstoß. Bei mehreren Verstößen ist die Vertragsstrafe auf insgesamt 10 % der Netto-Abrechnungssumme des Auftrags begrenzt (§ 20 Abs. 1 HVTG 2026).
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151126603 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur zulässig ist, soweit der Bieter: - den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat. Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 195-695188 (2026-10-07)