Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg), beabsichtigt den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Durchführung der Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen der Polizei Hamburg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-13.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Durchführung der Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen der Polizei Hamburg
BIS OV 20232130025”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von medizinischem Personal📦
Kurze Beschreibung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (organisatorisch angebunden bei der Polizei...”
Kurze Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg), beabsichtigt den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Durchführung der Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen der Polizei Hamburg.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von medizinischem Personal📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung: urchführung der Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen der Polizei Hamburg
Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Untersuchung des Blutes (Laborkosten inkl. Nebenkosten wie z.B. erforderlicher Transport)” Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Es werden grundsätzlich keine Angaben zu Auftragswerten gemacht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“• Identifikationsnummer (EEA)
• Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (EEA)
• Registergericht (EEA)” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“• Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (EEA)
• Umsatzzahlen (EEA)” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“• Erklärung zu den vorhandenen personellen und technischen Mitteln (EE-A)
• Erklärung zu vergleichbaren Leistungen (EEA)
• Referenzliste über bisher...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
• Erklärung zu den vorhandenen personellen und technischen Mitteln (EE-A)
• Erklärung zu vergleichbaren Leistungen (EEA)
• Referenzliste über bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art
• Falls zutreffend: Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Unter-auftragnehmer
• Falls zutreffend: Angaben des Unterauftragnehmers zur Eignung
• Falls zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft
• Voraussetzung für die Auftragserteilung ist eine mindestens 3 Jahre bestehende Geschäftstätigkeit
• Erklärung über die fachliche Qualifikation gemäß 2.2.3 der Leistungsbeschreibung
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“• Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (EEA)
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Verfehlungen (Gesetz zum...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (EEA)
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Verfehlungen (Gesetz zum Schutz fairen Wettbewerbs) (EEA)
• Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes (EEA)
• Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (EEA)
• Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages
• Eigenerklärung „5. RUS-Sanktionspaket“
• Nachweise gemäß „Anforderungen an die Informationssicherheit bei Vergabeverfahren“ (Punkt 3.4 der Leistungsbeschreibung)
• Vorlage Datenschutzkonzept inkl. technisch organisatorische Maßnahmen im Rahmen des Datenschutzkonzeptes (TOM`s)
• Erklärung über die erforderliche Erreichbarkeit der Räumlichkeiten gemäß 2.1.1 der Leistungsbeschreibung
• Erklärung über die flexible Reaktion auf besondere Anforderungen gemäß 2.1.1 der Leistungsbeschreibung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-13
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-02-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-13
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231690📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 40427923080 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist
unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist
unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages
nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
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Quelle: OJS 2023/S 201-630721 (2023-10-13)