Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Referenzen nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV und Projektbeteiligte nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV:
Vorstellung von 2 Referenzprojekten des Bieters über die Koordination/ Durchführung oder anderweitige Betreuung von ähnlichen Leistungen im Öffentlichkeitsbereich. Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der Leistungen, Honorar, Budget, Anschrift, Ansprechpartner gemäß objektiver Kriterien unter II.2.9 in der Bekanntmachung.
Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:
a) die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Subunternehmerleistungen sein,
b) die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein,
c) Referenzen von Projektmitarbeitern, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden,
d) die Leistungen müssen abgeschlossen sein oder seit mind. 2 Jahren fortlaufend durchgeführt werden, der Abschluss darf max. 3 Jahre zurückliegen,
e) beim Referenzprojekt muss es sich um Leistungen der Öffentlichkeitsarbeit handeln.
f) es muss ein Projekt von vergleichbarer Komplexität mit der zu vergebenden Leistung sein (d. h. Projekt mit dem Einsatz verschiedener Medien, Aktivierung bzw. Beteiligung von Betroffenen).
- Mitarbeiterstruktur nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV:
Im Mittel der letzten 3 Jahre sind mind. 4 Beschäftigte mit Hochschulabschluss beschäftigt. Davon sind mind. 50 % der Beschäftigten seit mind. 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt oder leiten dieses. Wenigstens sollen aber 2 Beschäftigte seit mind. 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sein oder dieses leiten. Der/die Hauptbearbeiter/in sowie auch der/die stellvertretende Bearbeiter/in verfügt über mehr als 3 Jahre Berufserfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit nach Universitäts- bzw. Fachhochschulabschluss. Nachweis der Berufserfahrung jeweils durch 1 persönliche Referenz. Das Kriterium wird nur gewertet, wenn die vorgesehenen Projektmitarbeiter (Hauptbearbeiter, stellvertretende Bearbeiter) über eine abgeschlossene einschlägige Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung (z.B. Kommunikationswissenschaften, Stadtplanung oder vergleichbar) oder langjährige Berufserfahrung (min. 5 Jahre) in der Öffentlichkeitsarbeit verfügen.
Der/die Hauptbearbeiter/in oder der/die stellvertretende Bearbeiter/in verfügen insgesamt über Erfahrungen in der
- Öffentlichkeitsarbeit in der Stadtentwicklung (z. B. Stadtteil-, Geschäftsstraßen-, Quartiersmanagement oder vergleichbar)
- in der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen für lokale Akteursgruppen
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Hauptbearbeiter, den stellvertretenden Bearbeiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.