Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung (Erläuterung)
In einem offenen Verfahren wurde der Anbieter Infas GmbH für die Panel Befragungsstudie gewonnen. Der initiale Auftrag beinhaltet die Kontaktierung von ca. 190.000 zufällig ausgewählter Personen in Deutschland mit dem Ziel, dass sich ca. 30.000 Teilnehmende im RKI Panel als wiederkontaktierungsbereit registrieren.
Die Änderung beinhaltet eine Aufstockung der zu kontaktierenden Personen im Raum Berlin, um weitere 12.600 Personen mit dem Ziel, dass sich ca. 2.100 von diesen im RKI Panel als wiederkontaktierungsbereit registrieren. Es werden die gleichen Leistungsbestandteile wie im initialen Auftrag gefordert, mit der Änderung, dass die Leistung des Auftragnehmers auf weitere 12.600 zu kontaktierenden Personen spezifisch aus dem Raum Berlin ausgeweitet werden soll. Der Nachfolgeauftrag beträgt ca. 5% des ursprünglichen Auftrags.
Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für das RKI verbunden:
- Das geplante Rekrutierungsvorhaben (Kontaktierung von ca. 190.000 zufällig ausgewählter Personen in Deutschland mit dem Ziel, dass sich ca. 30.000 Teilnehmende im RKI-Panel als wiederkontaktierungsbereit registrieren) wird nach einem hoch standardisierten Verfahren durchgeführt. In einem mehrwöchigen Prozess wurden Vereinbarungen und Regelungen mit dem Dienstleister bzgl. Prozesssteuerung, Datenschutz, IT-Sicherheit, Monitoring und technischen Umsetzungsmöglichkeiten definiert, implementiert und erfolgreich getestet.
- Ein Wechsel des Auftragnehmers würde bedeuten, dass erneute umfangreiche Vorbereitungen und Abstimmungen stattfinden müssten. Dies wäre nur durch einen erheblichen zeitlichen, sowie einen zusätzlichen finanziellen Aufwand möglich.
-Der bereits durchgeführte Testprozess mit dem aktuellen Dienstleister trägt dazu bei, das Risiko von Problemen oder Ausfällen zu minimieren. Ein Anbieterwechsel könnte unvorhergesehene Herausforderungen mit sich bringen und die Wahrscheinlichkeit von Unregelmäßigkeiten erhöhen.
Aus Gründen der Kontinuität und Stabilität ist es wichtig, den bestehenden Auftragnehmer für die Integration der Berlin-Stichprobe in die Rekrutierungsstudie zu nutzen. Nur so ist ein reibungsloser Betrieb und vor allem auch ein (technisch) einheitlich standardisierter Ablauf zu gewährleisten.
Daher erfolgt die Vergabe gemäß § 132, Satz2, Nr.2 GWB.
Außerdem konnte das RKI diesen neuen Bedarf nicht vorher wissen. Das Land Berlin ist mit dem Bedarf erst an das RKI angetreten als die ursprüngliche Ausschreibung bereits stattgefunden hat. Das Land Berlin konnte noch keine verbindlichen Aussagen hinsichtlich ihres zur Verfügung stehenden Budgets (und damit zur anvisierten Stichprobengröße) geben. Da die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die das RKI nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert erfolgt die Vergabe auch unter § 132, Satz2, Nr.3 GWB
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