Wir machen darauf aufmerksam, dass für die erste Stufe des Verfahrens, den Teilnahmewettbewerb, ausschließlich die abrufbaren Unterlagen (Leistungsbeschreibung sowie die Liste AAV-Ausschreibungsunterlagen - Teilnahmewettbewerb) relevant sind. Soweit in der Leistungsbeschreibung Anlagen (Pläne, Gutachten etc.) genannt sind, werden diese erst in der zweiten Stufe des Verfahrens, der Aufforderung zur Angebotsabgabe, bereitgestellt, da sie für den Teilnahmewettbewerb noch nicht relevant sind.