Rahmenvereinbarung über die Durchführung(en) der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen (Krematoriumsleichenschau) ab dem 1. Juli 2024 – ausgehend von der Verordnung zur Änderung der Bestattungsverordnung vom 21. April 2022, Gl-Nr. 2127-1-1-G – bezogen auf den Reg.-Bez. Oberfranken. – Die Gesamtleistung wird in insgesamt sieben Vergabeverfahren aufgeteilt: Az. 0270.ZV-12-23-16 (Reg.-Bez. Oberbayern; 2 Lose), Az. 0270.ZV-13-23-03 (Reg.-Bez. Niederbayern; 4 Lose), Az. 0270.ZV-14-23-03 (Reg.-Bez. Oberpfalz; 3 Lose), Az. 0270.ZV-15-23-02 (Reg.-Bez. Oberfranken; 4 Lose), Az. 0270.ZV-16-23-01 (Reg.-Bez. Mittelfranken; 2 Lose), Az. 0270.ZV-17-23-01 (Reg.-Bez. Unterfranken; 3 Lose) und Az. 0270.ZV-18-23-15 (Reg.-Bez. Schwaben; 5 Lose). Die Losaufteilung innerhalb dieses Vergabeverfahrens (Az. 0270.ZV-15-23-02 , Reg.-Bez. Oberfranken) gestaltet sich wie folgt: - Los 1: Krematorium Coburg (Stadt Coburg), Glockenberg 27, 96419 Coburg; - Los 2: Krematorium Bayreuth (Bestattungsinstitut Gotha GmbH), Saaser Berg 15, 95447 Bayreuth; - Los 3: Krematorium Selb (Krematorium Selb Oberfranken GbR), Krematoriumstraße 4, 95100 Selb; - Los 4: Krematorium Hof (Bestattungsinstitut Gotha GmbH), Plauener Straße 7, 95028 Hof.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-14.
Auftragsbekanntmachung (2023-09-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von medizinischem Personal
Referenznummer: 0270.ZV-15-23-02
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Durchführung(en) der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen (Krematoriumsleichenschau) ab dem 1. Juli 2024 – ausgehend von der Verordnung zur Änderung der Bestattungsverordnung vom 21. April 2022, Gl-Nr. 2127-1-1-G – bezogen auf den Reg.-Bez. Oberfranken. – Die Gesamtleistung wird in insgesamt sieben Vergabeverfahren aufgeteilt: Az. 0270.ZV-12-23-16 (Reg.-Bez. Oberbayern; 2 Lose), Az. 0270.ZV-13-23-03 (Reg.-Bez. Niederbayern; 4 Lose), Az. 0270.ZV-14-23-03 (Reg.-Bez. Oberpfalz; 3 Lose), Az. 0270.ZV-15-23-02 (Reg.-Bez. Oberfranken; 4 Lose), Az. 0270.ZV-16-23-01 (Reg.-Bez. Mittelfranken; 2 Lose), Az. 0270.ZV-17-23-01 (Reg.-Bez. Unterfranken; 3 Lose) und Az. 0270.ZV-18-23-15 (Reg.-Bez. Schwaben; 5 Lose). Die Losaufteilung innerhalb dieses Vergabeverfahrens (Az. 0270.ZV-15-23-02 , Reg.-Bez. Oberfranken) gestaltet sich wie folgt:
- Los 1: Krematorium Coburg (Stadt Coburg), Glockenberg 27, 96419 Coburg;
- Los 2: Krematorium Bayreuth (Bestattungsinstitut Gotha GmbH), Saaser Berg 15, 95447 Bayreuth;
- Los 3: Krematorium Selb (Krematorium Selb Oberfranken GbR), Krematoriumstraße 4, 95100 Selb;
- Los 4: Krematorium Hof (Bestattungsinstitut Gotha GmbH), Plauener Straße 7, 95028 Hof.
Rahmenvereinbarung über die Durchführung(en) der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen (Krematoriumsleichenschau) ab dem 1. Juli 2024 – ausgehend von der Verordnung zur Änderung der Bestattungsverordnung vom 21. April 2022, Gl-Nr. 2127-1-1-G – bezogen auf den Reg.-Bez. Oberfranken. – Die Gesamtleistung wird in insgesamt sieben Vergabeverfahren aufgeteilt: Az. 0270.ZV-12-23-16 (Reg.-Bez. Oberbayern; 2 Lose), Az. 0270.ZV-13-23-03 (Reg.-Bez. Niederbayern; 4 Lose), Az. 0270.ZV-14-23-03 (Reg.-Bez. Oberpfalz; 3 Lose), Az. 0270.ZV-15-23-02 (Reg.-Bez. Oberfranken; 4 Lose), Az. 0270.ZV-16-23-01 (Reg.-Bez. Mittelfranken; 2 Lose), Az. 0270.ZV-17-23-01 (Reg.-Bez. Unterfranken; 3 Lose) und Az. 0270.ZV-18-23-15 (Reg.-Bez. Schwaben; 5 Lose). Die Losaufteilung innerhalb dieses Vergabeverfahrens (Az. 0270.ZV-15-23-02 , Reg.-Bez. Oberfranken) gestaltet sich wie folgt:
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-09-14 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-19 📅
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 180-564618
ABl. S-Ausgabe: 180
Zusätzliche Informationen
Bezogen auf die Ziffer II.2.5) ("Zuschlagskriterien") darf unter anderem auf das Dokument "Kriterienkatalog Leistung" (bzw. "Kriterienkatalog zur Feststellung und Bewertung der Leistung") verwiesen werden. Die weitergehenden Details bezogen auf die (Prüfung und) Wertung der Angebote lassen sich selbiger Darstellung entnehmen; dies gilt gleichsam für die jeweiligen Anforderungen an die - drei (3) - konzeptionellen Ausgestaltungen ("Projektorganisation", "Personaleinsatz" und "Personalqualifikation(en)") bzw. deren Bewertung. Die jeweiligen Mindestanforderungen an die konzeptionellen Darstellungen (unter anderem die (Gesamt-)Vorgabe betreffend einen Mindesterfüllungsgrad von 40 % (200 von 500 (max.) Punkten) wie auch die jeweilige spezifische Mindestpunktzahl (2 von 5 (max.) Wertungspunkten)) sind besonders zu beachten. Gestützt auf § 58 Abs. 2 S. 3 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) findet bezogen auf die Gesamtleistung "Rahmenvereinbarung über die Durchführung(en) der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen (Krematoriumsleichenschau)" ein reiner Leistungswettbewerb statt. Konkret: Die Gebühr i.H.v. 100,00 € für die jeweilige Durchführung der zweiten (ärztlichen) Leichenschau einschließlich der zugehörigen (Neben-)Leistungen folgt (zukünftig) unmittelbar aus der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz), vergleiche hierzu auch die Ziffer 2.5 ("Vergütung") innerhalb der Leistungsbeschreibung.
Bezogen auf die Ziffer II.2.5) ("Zuschlagskriterien") darf unter anderem auf das Dokument "Kriterienkatalog Leistung" (bzw. "Kriterienkatalog zur Feststellung und Bewertung der Leistung") verwiesen werden. Die weitergehenden Details bezogen auf die (Prüfung und) Wertung der Angebote lassen sich selbiger Darstellung entnehmen; dies gilt gleichsam für die jeweiligen Anforderungen an die - drei (3) - konzeptionellen Ausgestaltungen ("Projektorganisation", "Personaleinsatz" und "Personalqualifikation(en)") bzw. deren Bewertung. Die jeweiligen Mindestanforderungen an die konzeptionellen Darstellungen (unter anderem die (Gesamt-)Vorgabe betreffend einen Mindesterfüllungsgrad von 40 % (200 von 500 (max.) Punkten) wie auch die jeweilige spezifische Mindestpunktzahl (2 von 5 (max.) Wertungspunkten)) sind besonders zu beachten. Gestützt auf § 58 Abs. 2 S. 3 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) findet bezogen auf die Gesamtleistung "Rahmenvereinbarung über die Durchführung(en) der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen (Krematoriumsleichenschau)" ein reiner Leistungswettbewerb statt. Konkret: Die Gebühr i.H.v. 100,00 € für die jeweilige Durchführung der zweiten (ärztlichen) Leichenschau einschließlich der zugehörigen (Neben-)Leistungen folgt (zukünftig) unmittelbar aus der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz), vergleiche hierzu auch die Ziffer 2.5 ("Vergütung") innerhalb der Leistungsbeschreibung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Durchführung(en) der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen (Krematoriumsleichenschau) ab dem 1. Juli 2024 – ausgehend von der Verordnung zur Änderung der Bestattungsverordnung vom 21. April 2022, Gl-Nr. 2127-1-1-G – bezogen auf den Reg.-Bez. Oberfranken. – Die Gesamtleistung wird in insgesamt sieben Vergabeverfahren aufgeteilt: Az. 0270.ZV-12-23-16 (Reg.-Bez. Oberbayern; 2 Lose), Az. 0270.ZV-13-23-03 (Reg.-Bez. Niederbayern; 4 Lose), Az. 0270.ZV-14-23-03 (Reg.-Bez. Oberpfalz; 3 Lose), Az. 0270.ZV-15-23-02 (Reg.-Bez. Oberfranken; 4 Lose), Az. 0270.ZV-16-23-01 (Reg.-Bez. Mittelfranken; 2 Lose), Az. 0270.ZV-17-23-01 (Reg.-Bez. Unterfranken; 3 Lose) und Az. 0270.ZV-18-23-15 (Reg.-Bez. Schwaben; 5 Lose). Die Losaufteilung innerhalb dieses Vergabeverfahrens (Az. 0270.ZV-15-23-02 , Reg.-Bez. Oberfranken) gestaltet sich wie folgt:
Rahmenvereinbarung über die Durchführung(en) der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen (Krematoriumsleichenschau) ab dem 1. Juli 2024 – ausgehend von der Verordnung zur Änderung der Bestattungsverordnung vom 21. April 2022, Gl-Nr. 2127-1-1-G – bezogen auf den Reg.-Bez. Oberfranken. – Die Gesamtleistung wird in insgesamt sieben Vergabeverfahren aufgeteilt: Az. 0270.ZV-12-23-16 (Reg.-Bez. Oberbayern; 2 Lose), Az. 0270.ZV-13-23-03 (Reg.-Bez. Niederbayern; 4 Lose), Az. 0270.ZV-14-23-03 (Reg.-Bez. Oberpfalz; 3 Lose), Az. 0270.ZV-15-23-02 (Reg.-Bez. Oberfranken; 4 Lose), Az. 0270.ZV-16-23-01 (Reg.-Bez. Mittelfranken; 2 Lose), Az. 0270.ZV-17-23-01 (Reg.-Bez. Unterfranken; 3 Lose) und Az. 0270.ZV-18-23-15 (Reg.-Bez. Schwaben; 5 Lose). Die Losaufteilung innerhalb dieses Vergabeverfahrens (Az. 0270.ZV-15-23-02 , Reg.-Bez. Oberfranken) gestaltet sich wie folgt:
- Los 4: Krematorium Hof (Bestattungsinstitut Gotha GmbH), Plauener Straße 7, 95028 Hof.
Geschätzter Gesamtwert: 7 980 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Krematorium Coburg (Stadt Coburg), Glockenberg 27, 96419 Coburg
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Los 1: Krematorium Coburg (Stadt Coburg), Glockenberg 27, 96419 Coburg
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 100 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Vergleiche hierzu auch § 10 ("Vertragslaufzeit") der Rahmenvereinbarung; auszugsweise: "Für den AG besteht die Möglichkeit diese RV optional zweimal um jeweils ein Jahr zu den bestehenden Bedingungen zu verlängern; die RV endet somit spätestens zum 30. Juni 2030. Bei dieser Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des AG. Der AN hat keinen Anspruch auf die Wahrnehmung der Option. [...]".
Vergleiche hierzu auch § 10 ("Vertragslaufzeit") der Rahmenvereinbarung; auszugsweise: "Für den AG besteht die Möglichkeit diese RV optional zweimal um jeweils ein Jahr zu den bestehenden Bedingungen zu verlängern; die RV endet somit spätestens zum 30. Juni 2030. Bei dieser Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des AG. Der AN hat keinen Anspruch auf die Wahrnehmung der Option. [...]".
Beschreibung der Optionen:
Vergleiche hierzu die Ziffer 1.3 ("Grundlagen der Bedarfsermittlung") der Leistungsbeschreibung; auszugsweise: "Optional kann über die (verlängerte) Gesamtlaufzeit von 6 Jahren zudem zusätzlich der zuvor jeweils aufgeführte „Ø Kalenderjahr (+ Sicherheitsaufschlag i. H. v. 20 %)“ abgerufen werden; hierüber sollten übermäßige Steigerungen betreffend die jeweilige Anzahl der Einäscherungen gleichsam abgedeckt werden können. [...]".
Vergleiche hierzu die Ziffer 1.3 ("Grundlagen der Bedarfsermittlung") der Leistungsbeschreibung; auszugsweise: "Optional kann über die (verlängerte) Gesamtlaufzeit von 6 Jahren zudem zusätzlich der zuvor jeweils aufgeführte „Ø Kalenderjahr (+ Sicherheitsaufschlag i. H. v. 20 %)“ abgerufen werden; hierüber sollten übermäßige Steigerungen betreffend die jeweilige Anzahl der Einäscherungen gleichsam abgedeckt werden können. [...]".
Zusätzliche Informationen:
Bezogen auf die Ziffer II.2.5) ("Zuschlagskriterien") darf unter anderem auf das Dokument "Kriterienkatalog Leistung" (bzw. "Kriterienkatalog zur Feststellung und Bewertung der Leistung") verwiesen werden. Die weitergehenden Details bezogen auf die (Prüfung und) Wertung der Angebote lassen sich selbiger Darstellung entnehmen; dies gilt gleichsam für die jeweiligen Anforderungen an die - drei (3) - konzeptionellen Ausgestaltungen ("Projektorganisation", "Personaleinsatz" und "Personalqualifikation(en)") bzw. deren Bewertung. Die jeweiligen Mindestanforderungen an die konzeptionellen Darstellungen (unter anderem die (Gesamt-)Vorgabe betreffend einen Mindesterfüllungsgrad von 40 % (200 von 500 (max.) Punkten) wie auch die jeweilige spezifische Mindestpunktzahl (2 von 5 (max.) Wertungspunkten)) sind besonders zu beachten. Gestützt auf § 58 Abs. 2 S. 3 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) findet bezogen auf die Gesamtleistung "Rahmenvereinbarung über die Durchführung(en) der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen (Krematoriumsleichenschau)" ein reiner Leistungswettbewerb statt. Konkret: Die Gebühr i.H.v. 100,00 € für die jeweilige Durchführung der zweiten (ärztlichen) Leichenschau einschließlich der zugehörigen (Neben-)Leistungen folgt (zukünftig) unmittelbar aus der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz), vergleiche hierzu auch die Ziffer 2.5 ("Vergütung") innerhalb der Leistungsbeschreibung.
Bezogen auf die Ziffer II.2.5) ("Zuschlagskriterien") darf unter anderem auf das Dokument "Kriterienkatalog Leistung" (bzw. "Kriterienkatalog zur Feststellung und Bewertung der Leistung") verwiesen werden. Die weitergehenden Details bezogen auf die (Prüfung und) Wertung der Angebote lassen sich selbiger Darstellung entnehmen; dies gilt gleichsam für die jeweiligen Anforderungen an die - drei (3) - konzeptionellen Ausgestaltungen ("Projektorganisation", "Personaleinsatz" und "Personalqualifikation(en)") bzw. deren Bewertung. Die jeweiligen Mindestanforderungen an die konzeptionellen Darstellungen (unter anderem die (Gesamt-)Vorgabe betreffend einen Mindesterfüllungsgrad von 40 % (200 von 500 (max.) Punkten) wie auch die jeweilige spezifische Mindestpunktzahl (2 von 5 (max.) Wertungspunkten)) sind besonders zu beachten. Gestützt auf § 58 Abs. 2 S. 3 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) findet bezogen auf die Gesamtleistung "Rahmenvereinbarung über die Durchführung(en) der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen (Krematoriumsleichenschau)" ein reiner Leistungswettbewerb statt. Konkret: Die Gebühr i.H.v. 100,00 € für die jeweilige Durchführung der zweiten (ärztlichen) Leichenschau einschließlich der zugehörigen (Neben-)Leistungen folgt (zukünftig) unmittelbar aus der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz), vergleiche hierzu auch die Ziffer 2.5 ("Vergütung") innerhalb der Leistungsbeschreibung.
Bezeichnung des Loses: Krematorium Bayreuth (Bestattungsinstitut Gotha GmbH), Saaser Berg 15, 95447 Bayreuth
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Krematorium Hof (Bestattungsinstitut Gotha GmbH), Plauener Straße 7, 95028 Hof
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.1.1.1) Gewerbenachweis bzw. Handelsregisterauszug
Führen Sie mit der Angebotsabgabe den Nachweis darüber, dass Sie in einem Berufs- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register eines anderen EU-Mitgliedsstaates eingetragen sind. Bitte legen Sie entsprechende Unterlagen bei, die nicht älter als 6 Monate sind.
Führen Sie mit der Angebotsabgabe den Nachweis darüber, dass Sie in einem Berufs- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register eines anderen EU-Mitgliedsstaates eingetragen sind. Bitte legen Sie entsprechende Unterlagen bei, die nicht älter als 6 Monate sind.
III.1.1.2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. Befreiungsnachweis
Zum Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Bitte legen Sie entsprechende Unterlagen bei, die nicht älter als 6 Monate sind.
Zum Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Bitte legen Sie entsprechende Unterlagen bei, die nicht älter als 6 Monate sind.
Ausländische Bieter beachten bitte Folgendes:
Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb des Auftragnehmers bei der zuständigen, deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Sofern aufgrund internationaler Vereinbarungen eine Befreiung von dieser Verpflichtung besteht, ist dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen (Befreiungsnachweis). Der Befreiungsnachweis ist in diesem Fall dem Angebot beizufügen.
Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb des Auftragnehmers bei der zuständigen, deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Sofern aufgrund internationaler Vereinbarungen eine Befreiung von dieser Verpflichtung besteht, ist dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen (Befreiungsnachweis). Der Befreiungsnachweis ist in diesem Fall dem Angebot beizufügen.
Mindeststandards:
Zum Beleg Ihrer Leistungsfähigkeit wird der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gefordert, vergleiche hierzu auch § 4 Abs. 2 ("Haftung") der Rahmenvereinbarung. Die Haftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen aufweisen:
- mindestens 3.000.000,00 EUR für Personenschäden;
- mindestens 1.000.000,00 EUR für Sachschäden;
- mindestens 250.000,00 EUR für Vermögensschäden;
- mindestens 250.000,00 EUR für das Abhandenkommen von Sachen.
Bitte füllen Sie das Dokument „Eigenerklärung Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung“ vollständig aus und fügen Sie dieses dem Angebot bei. Fügen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungsnachweis verweisen, die/den entsprechenden Versicherungsnachweis/e bitte zusätzlich bei.
Bitte füllen Sie das Dokument „Eigenerklärung Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung“ vollständig aus und fügen Sie dieses dem Angebot bei. Fügen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungsnachweis verweisen, die/den entsprechenden Versicherungsnachweis/e bitte zusätzlich bei.
Beabsichtigte Unteraufträge
Geben Sie im Rahmen der Angebotsabgabe mittels des Dokuments „Unterauftragnehmer, Eignungsleihe“ an, für welche Teilaufgaben Sie Unteraufträge an Unterauftragnehmer vergeben möchten. Die Angabe soll fachliche Aspekte und Mengenangaben beinhalten.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Vergleiche hierzu etwa die Ziffer 6 ("Qualifikation des eingesetzten Personals") in der Leistungsbeschreibung; auszugsweise: "Um eine hohe Qualität der zweiten Leichenschau zu gewährleisten, dürfen nach § 17 Abs. 4 Satz 4 BestV in der ab dem 1. Juli 2024 gültigen Fassung lediglich Ärzte mit besonderer Spezialisierung die zweite Leichenschau durchführen. Die zweite Leichenschau soll nach § 17 Abs. 4 Satz 4 Nr. 1 und 2 BestV in der ab dem 1. Juli 2024 gültigen Fassung von Ärzten durchgeführt werden, die die Gebietsbezeichnung „Rechtsmedizin“, „Pathologie“ oder „Öffentliches Gesundheitswesen“ führen oder einem Institut für Rechtsmedizin angehören oder nach § 17 Abs. 4 Satz 4 Nr. 3 BestV in der ab dem 1. Juli 2024 gültigen Fassung über besondere Sachkunde im Bereich der Leichenschau verfügen. Der Nachweis der besonderen Sachkunde erfolgt in der Regel über den Nachweis der Teilnahme an einem zumindest zweistündigen Kurs zur ärztlichen Leichenschau in den der Ermächtigung vorangegangenen zwei Jahren. Anschließend ist eine jährliche Auffrischung vorgesehen. [...] ".
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Vergleiche hierzu etwa die Ziffer 6 ("Qualifikation des eingesetzten Personals") in der Leistungsbeschreibung; auszugsweise: "Um eine hohe Qualität der zweiten Leichenschau zu gewährleisten, dürfen nach § 17 Abs. 4 Satz 4 BestV in der ab dem 1. Juli 2024 gültigen Fassung lediglich Ärzte mit besonderer Spezialisierung die zweite Leichenschau durchführen. Die zweite Leichenschau soll nach § 17 Abs. 4 Satz 4 Nr. 1 und 2 BestV in der ab dem 1. Juli 2024 gültigen Fassung von Ärzten durchgeführt werden, die die Gebietsbezeichnung „Rechtsmedizin“, „Pathologie“ oder „Öffentliches Gesundheitswesen“ führen oder einem Institut für Rechtsmedizin angehören oder nach § 17 Abs. 4 Satz 4 Nr. 3 BestV in der ab dem 1. Juli 2024 gültigen Fassung über besondere Sachkunde im Bereich der Leichenschau verfügen. Der Nachweis der besonderen Sachkunde erfolgt in der Regel über den Nachweis der Teilnahme an einem zumindest zweistündigen Kurs zur ärztlichen Leichenschau in den der Ermächtigung vorangegangenen zwei Jahren. Anschließend ist eine jährliche Auffrischung vorgesehen. [...] ".
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Vergleiche hierzu unter anderem § 65 Abs. 2 Hs. 1 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV).
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Vergleiche hierzu unter anderem § 65 Abs. 2 Hs. 1 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatz
Personalqualifikation(en)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 0
VI.3.1) Bezogen auf den Abschnitt IV) ("Verfahren") bzw. die Ziffer IV.1.3) ("Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem") sind folgende Ergänzungen angezeigt: Das jeweils - losspezifisch - in Aussicht genommene Auftragsvolumen lässt sich jeweils der Ziffer 1.3 ("Grundlagen der Bedarfsermittlung") der Leistungsbeschreibung entnehmen; auf die Ziffer II.2.11) ("Angaben zu Optionen") darf konkret gleichsam verwiesen werden.
VI.3.1) Bezogen auf den Abschnitt IV) ("Verfahren") bzw. die Ziffer IV.1.3) ("Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem") sind folgende Ergänzungen angezeigt: Das jeweils - losspezifisch - in Aussicht genommene Auftragsvolumen lässt sich jeweils der Ziffer 1.3 ("Grundlagen der Bedarfsermittlung") der Leistungsbeschreibung entnehmen; auf die Ziffer II.2.11) ("Angaben zu Optionen") darf konkret gleichsam verwiesen werden.
VI.3.2) Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen. Ggfs. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen von Ihnen mit dem Angebot einzureichen.
VI.3.2) Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen. Ggfs. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen von Ihnen mit dem Angebot einzureichen.
VI.3.3) Neben den unter dem Abschnitt III) ("Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben“) angegebenen Unterlagen zur Eignung (Eignungskriterien) sind mit dem Angebot die nachstehenden Unterlagen einzureichen:
VI.3.3.1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Dokument "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die Ziffer 3 der „Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen.
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Dokument "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die Ziffer 3 der „Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen.
VI.3.3.2) Eigenerklärung Sanktionen Russland
Mit der Verordnung EU 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Dokument "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833/2014", in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 finden.
Mit der Verordnung EU 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Dokument "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833/2014", in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 finden.
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
VI.3.3.3) Unternehmensdaten
Das Dokument "Abfrage des Wettbewerbsregisters" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Zentrale Vergabestelle für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbes. gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WregG), § 150 a Gewerbeordnung (GewO), § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG).
Das Dokument "Abfrage des Wettbewerbsregisters" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Zentrale Vergabestelle für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbes. gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WregG), § 150 a Gewerbeordnung (GewO), § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG).
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Dokument "Abfrage des Wettbewerbsregisters" für jedes Mitglied einzureichen. Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle das entsprechende Dokument "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" oder "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" ausgefüllt vor.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Dokument "Abfrage des Wettbewerbsregisters" für jedes Mitglied einzureichen. Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle das entsprechende Dokument "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" oder "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" ausgefüllt vor.
VI.3.3.4) Schutzerklärung Scientology
Die „Schutzerklärung Scientology“ ist Ihrem Angebot beizulegen. Mit dieser Erklärung verpflichten Sie sich, sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrages eingesetzten Personen nicht die "Technologien von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.
Die „Schutzerklärung Scientology“ ist Ihrem Angebot beizulegen. Mit dieser Erklärung verpflichten Sie sich, sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrages eingesetzten Personen nicht die "Technologien von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.
VI.3.3.5) Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz
Die Erklärung zum Dokument „Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz“ ist Ihrem Angebot beizulegen. Hiermit erklären Sie, dass Sie das Dokument „Verpflichtung Verpflichtungsgesetz“ inkl. der zugehörigen Anlagen zur Kenntnis genommen haben und im Falle der Auftragserteilung eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitern zur Verfügung stellen werden, die mit einer Verpflichtung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten nach § 1 Abs. 1 Verpflichtungsgesetz (VerpflG) einverstanden sind.
Die Erklärung zum Dokument „Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz“ ist Ihrem Angebot beizulegen. Hiermit erklären Sie, dass Sie das Dokument „Verpflichtung Verpflichtungsgesetz“ inkl. der zugehörigen Anlagen zur Kenntnis genommen haben und im Falle der Auftragserteilung eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitern zur Verfügung stellen werden, die mit einer Verpflichtung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten nach § 1 Abs. 1 Verpflichtungsgesetz (VerpflG) einverstanden sind.
VI.3.4) Ortsbesichtigung: Eine Besichtigung der Liegenschaft(en) ist zwingend vorgegeben, vergleiche hierzu die Ziffer 3.7.1 ("Ortsbesichtigung") in dem Dokument "Verfahrenshinweise und Besondere Bewerbungsbedingungen". Der Bieter ist verpflichtet, an einer Besichtigung teilzunehmen. Falls kein Besichtigungstermin vereinbart und/oder wahrgenommen wird, wird der Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
VI.3.4) Ortsbesichtigung: Eine Besichtigung der Liegenschaft(en) ist zwingend vorgegeben, vergleiche hierzu die Ziffer 3.7.1 ("Ortsbesichtigung") in dem Dokument "Verfahrenshinweise und Besondere Bewerbungsbedingungen". Der Bieter ist verpflichtet, an einer Besichtigung teilzunehmen. Falls kein Besichtigungstermin vereinbart und/oder wahrgenommen wird, wird der Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
VI.3.5) Die Ziffer 2 des Dokumentes „Verfahrenshinweise und besonderen Bewerbungsbedingungen“ enthält eine Auflistung der mit dem Angebot einzureichenden Dokumente.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, muessen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, muessen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote fuer den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote fuer den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten.
Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschaeftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschaeftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschaeftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschaeftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Quelle: OJS 2023/S 180-564618 (2023-09-14)
Ergänzende Angaben (2023-09-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Durchführung(en) der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen (Krematoriumsleichenschau) ab dem 1. Juli 2024 – ausgehend von der Verordnung zur Änderung der Bestattungsverordnung vom 21. April 2022, Gl-Nr. 2127-1-1-G – bezogen auf den Reg.-Bez. Oberfranken. – Die Gesamtleistung wird in insgesamt sieben Vergabeverfahren aufgeteilt: Az. 0270.ZV-12-23-16 (Reg.-Bez. Oberbayern; 2 Lose), Az. 0270.ZV-13-23-03 (Reg.-Bez. Niederbayern; 4 Lose), Az. 0270.ZV-14-23-03 (Reg.-Bez. Oberpfalz; 3 Lose), Az. 0270.ZV-15-23-02 (Reg.-Bez. Oberfranken; 4 Lose), Az. 0270.ZV-16-23-01 (Reg.-Bez. Mittelfranken; 2 Lose), Az. 0270.ZV-17-23-01 (Reg.-Bez. Unterfranken; 3 Lose) und Az. 0270.ZV-18-23-15 (Reg.-Bez. Schwaben; 5 Lose). Die Losaufteilung innerhalb dieses Vergabeverfahrens (Az. 0270.ZV-15-23-02 , Reg.-Bez. Oberfranken) gestaltet sich wie folgt:
- Los 1: Krematorium Coburg (Stadt Coburg), Glockenberg 27, 96450 Coburg;
- Los 2: Krematorium Bayreuth (Stadt Bayreuth), Saaser Berg 15, 95447 Bayreuth;
- Los 3: Krematorium Selb (Krematorium Selb Oberfranken GbR), Krematoriumstraße 4, 95100 Selb;
- Los 4: Krematorium Hof (Stadt Hof), Plauener Straße 7, 95028 Hof.
Rahmenvereinbarung über die Durchführung(en) der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen (Krematoriumsleichenschau) ab dem 1. Juli 2024 – ausgehend von der Verordnung zur Änderung der Bestattungsverordnung vom 21. April 2022, Gl-Nr. 2127-1-1-G – bezogen auf den Reg.-Bez. Oberfranken. – Die Gesamtleistung wird in insgesamt sieben Vergabeverfahren aufgeteilt: Az. 0270.ZV-12-23-16 (Reg.-Bez. Oberbayern; 2 Lose), Az. 0270.ZV-13-23-03 (Reg.-Bez. Niederbayern; 4 Lose), Az. 0270.ZV-14-23-03 (Reg.-Bez. Oberpfalz; 3 Lose), Az. 0270.ZV-15-23-02 (Reg.-Bez. Oberfranken; 4 Lose), Az. 0270.ZV-16-23-01 (Reg.-Bez. Mittelfranken; 2 Lose), Az. 0270.ZV-17-23-01 (Reg.-Bez. Unterfranken; 3 Lose) und Az. 0270.ZV-18-23-15 (Reg.-Bez. Schwaben; 5 Lose). Die Losaufteilung innerhalb dieses Vergabeverfahrens (Az. 0270.ZV-15-23-02 , Reg.-Bez. Oberfranken) gestaltet sich wie folgt:
Bezogen auf das Los 2 ("Krematorium Bayreuth (Stadt Bayreuth), Saaser Berg 15, 95447 Bayreuth") und das Los 4 ("Krematorium Hof (Stadt Hof), Plauener Straße 7, 95028 Hof") erfolgte jeweils eine Berichtigung betreffend den Betreiber der jeweiligen Feuerbestattungsanlage; die Änderungen können den Vergabeunterlagen jeweils über die geänderte bzw. rote Schriftfarbe entnommen werden.
Bezogen auf das Los 2 ("Krematorium Bayreuth (Stadt Bayreuth), Saaser Berg 15, 95447 Bayreuth") und das Los 4 ("Krematorium Hof (Stadt Hof), Plauener Straße 7, 95028 Hof") erfolgte jeweils eine Berichtigung betreffend den Betreiber der jeweiligen Feuerbestattungsanlage; die Änderungen können den Vergabeunterlagen jeweils über die geänderte bzw. rote Schriftfarbe entnommen werden.
Vergleiche bezogen auf die Auftragsbekanntmachung die Änderungen unter den (jeweiligen) Ziffern II.2.5 ("Zuschlagskriterien"), II.2.14) ("Zusätzliche Angaben"), III.1.1.1) (geändert: "Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister"), IV.2.2) ("Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge"), IV.2.6) ("Bindefrist des Angebots"), IV.2.7) ("Bedingungen für die Öffnung der Angebote") und VI.3.5) ("Eigenerklärung Personalqualifikation"). Den Vergabeunterlagen ("Verfahrenshinweise und Besondere Bewerbungsbedingungen", "Dokumentenverzeichnis", "Eigenerklärung zur Qualifikation des eingesetzten Personals", "Leistungsbeschreibung" und "Kriterienkatalog zur Feststellung und Bewertung der Leistung") können die jeweiligen Änderungen über unterschiedliche darstellerische Hervorhebungen (Schriftfarbe, Durchstreichungen, Datumsangabe(n)) entnommen werden.
Vergleiche bezogen auf die Auftragsbekanntmachung die Änderungen unter den (jeweiligen) Ziffern II.2.5 ("Zuschlagskriterien"), II.2.14) ("Zusätzliche Angaben"), III.1.1.1) (geändert: "Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister"), IV.2.2) ("Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge"), IV.2.6) ("Bindefrist des Angebots"), IV.2.7) ("Bedingungen für die Öffnung der Angebote") und VI.3.5) ("Eigenerklärung Personalqualifikation"). Den Vergabeunterlagen ("Verfahrenshinweise und Besondere Bewerbungsbedingungen", "Dokumentenverzeichnis", "Eigenerklärung zur Qualifikation des eingesetzten Personals", "Leistungsbeschreibung" und "Kriterienkatalog zur Feststellung und Bewertung der Leistung") können die jeweiligen Änderungen über unterschiedliche darstellerische Hervorhebungen (Schriftfarbe, Durchstreichungen, Datumsangabe(n)) entnommen werden.
Quelle: OJS 2023/S 208-650768 (2023-10-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung(en) zweite (ärztl.) Leichenschau vor Feuerbestattungen, Reg.-Bez. Oberfranken
Referenznummer: 0270.ZV-15-23-02
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Durchführung(en) der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen (Krematoriumsleichenschau) ab dem 1. Juli 2024 – ausgehend von der Verordnung zur Änderung der Bestattungsverordnung vom 21. April 2022, Gl-Nr. 2127-1-1-G – bezogen auf den Reg.-Bez. Oberfranken. – Die Gesamtleistung wird in insgesamt sieben Vergabeverfahren aufgeteilt: Az. 0270.ZV-12-23-16 (Reg.-Bez. Oberbayern; 2 Lose), Az. 0270.ZV-13-23-03 (Reg.-Bez. Niederbayern; 4 Lose), Az. 0270.ZV-14-23-03 (Reg.-Bez. Oberpfalz; 3 Lose), Az. 0270.ZV-15-23-02 (Reg.-Bez. Oberfranken; 4 Lose), Az. 0270.ZV-16-23-01 (Reg.-Bez. Mittelfranken; 2 Lose), Az. 0270.ZV-17-23-01 (Reg.-Bez. Unterfranken; 3 Lose) und Az. 0270.ZV-18-23-15 (Reg.-Bez. Schwaben; 5 Lose). Die Losaufteilung innerhalb dieses Vergabeverfahrens (Az. 0270.ZV-15-23-02 , Reg.-Bez. Oberfranken) gestaltet sich wie folgt:
- Los 1: Krematorium Coburg (Stadt Coburg), Glockenberg 27, 96450 Coburg;
- Los 2: Krematorium Bayreuth (Stadt Bayreuth), Saaser Berg 15, 95447 Bayreuth;
- Los 3: Krematorium Selb (Krematorium Selb Oberfranken GbR), Krematoriumstraße 4, 95100 Selb;
- Los 4: Krematorium Hof (Stadt Hof), Plauener Straße 7, 95028 Hof.
Rahmenvereinbarung über die Durchführung(en) der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen (Krematoriumsleichenschau) ab dem 1. Juli 2024 – ausgehend von der Verordnung zur Änderung der Bestattungsverordnung vom 21. April 2022, Gl-Nr. 2127-1-1-G – bezogen auf den Reg.-Bez. Oberfranken. – Die Gesamtleistung wird in insgesamt sieben Vergabeverfahren aufgeteilt: Az. 0270.ZV-12-23-16 (Reg.-Bez. Oberbayern; 2 Lose), Az. 0270.ZV-13-23-03 (Reg.-Bez. Niederbayern; 4 Lose), Az. 0270.ZV-14-23-03 (Reg.-Bez. Oberpfalz; 3 Lose), Az. 0270.ZV-15-23-02 (Reg.-Bez. Oberfranken; 4 Lose), Az. 0270.ZV-16-23-01 (Reg.-Bez. Mittelfranken; 2 Lose), Az. 0270.ZV-17-23-01 (Reg.-Bez. Unterfranken; 3 Lose) und Az. 0270.ZV-18-23-15 (Reg.-Bez. Schwaben; 5 Lose). Die Losaufteilung innerhalb dieses Vergabeverfahrens (Az. 0270.ZV-15-23-02 , Reg.-Bez. Oberfranken) gestaltet sich wie folgt:
- Los 1: Krematorium Coburg (Stadt Coburg), Glockenberg 27, 96450 Coburg;
- Los 2: Krematorium Bayreuth (Stadt Bayreuth), Saaser Berg 15, 95447 Bayreuth;
- Los 3: Krematorium Selb (Krematorium Selb Oberfranken GbR), Krematoriumstraße 4, 95100 Selb;
- Los 4: Krematorium Hof (Stadt Hof), Plauener Straße 7, 95028 Hof.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von medizinischem Personal📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 7 000 560 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Interne Kennung: 165517b0-eb7c-4cae-b502-aa1d5c06432b
Titel: Krematorium Coburg (Stadt Coburg), Glockenberg 27, 96450 Coburg
Beschreibung der Beschaffung: Los 1: Krematorium Coburg (Stadt Coburg), Glockenberg 27, 96450 Coburg
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
4️⃣
Interne Kennung: b03b24dd-d411-4716-bc65-d98b0743bd10
Titel: Krematorium Hof (Stadt Hof), Plauener Straße 7, 95028 Hof
Beschreibung der Beschaffung: Los 4: Krematorium Hof (Stadt Hof), Plauener Straße 7, 95028 Hof
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004 Beschreibung
Ort der Leistung: Coburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Postleitzahl: 96419 u.a.
Stadt: Stadt Coburg, Stadt Bayreuth, Große Kreisstadt Selb oder Stadt Hof
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: 663ae97e-c321-415e-bcad-626518f051ed
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921760📞
Fax: +49 892176404100 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen