Vertrag über maximal 4 Jahre für Inspektionen von Klima- sowie Trinkwassererwärmungs- und Wärmeversorgungsanlagen Ziel der zu erbringenden Leistungen ist die Durchführung energetischer Inspektionen von Heizungs-, Trinkwassererwärmungs- und Klimaanlagen und kombinierten Lüftungs- und Klimaanlagen in den Liegenschaften der Auftraggeberin. Die Inspektionen dienen der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere gemäß Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und sind durch eine nach GModG § 77 fachkundigen Person durchzuführen. Des Weiteren sind die einschlägigen europäischen und nationalen Normen und Richtlinien einzuhalten. Darüber hinaus sollen durch die Inspektionen Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Senkung der Treibhausgasemissionen identifiziert und dokumentiert werden.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung energetischer Inspektionen von Heizungs-, Trinkwassererwärmungs- bzw. von Klimaanlagen
Referenznummer: 26-2000068528
Kurze Beschreibung:
Vertrag über maximal 4 Jahre für Inspektionen von Klima- sowie Trinkwassererwärmungs- und Wärmeversorgungsanlagen Ziel der zu erbringenden Leistungen ist die Durchführung energetischer Inspektionen von Heizungs-, Trinkwassererwärmungs- und Klimaanlagen und kombinierten Lüftungs- und Klimaanlagen in den Liegenschaften der Auftraggeberin. Die Inspektionen dienen der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere gemäß Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und sind durch eine nach GModG § 77 fachkundigen Person durchzuführen. Des Weiteren sind die einschlägigen europäischen und nationalen Normen und Richtlinien einzuhalten. Darüber hinaus sollen durch die Inspektionen Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Senkung der Treibhausgasemissionen identifiziert und dokumentiert werden.
Vertrag über maximal 4 Jahre für Inspektionen von Klima- sowie Trinkwassererwärmungs- und Wärmeversorgungsanlagen Ziel der zu erbringenden Leistungen ist die Durchführung energetischer Inspektionen von Heizungs-, Trinkwassererwärmungs- und Klimaanlagen und kombinierten Lüftungs- und Klimaanlagen in den Liegenschaften der Auftraggeberin. Die Inspektionen dienen der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere gemäß Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und sind durch eine nach GModG § 77 fachkundigen Person durchzuführen. Des Weiteren sind die einschlägigen europäischen und nationalen Normen und Richtlinien einzuhalten. Darüber hinaus sollen durch die Inspektionen Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Senkung der Treibhausgasemissionen identifiziert und dokumentiert werden.
Heizungs- und Trinkwassererwärmungsanlagen Die in den jeweiligen Liegenschaften vorhandenen Heizungs- und Trinkwassererwärmungs-anlagen sind einer energetischen Inspektion zu unterziehen. Die Inspektion umfasst mindestens folgende Leistungen: - Sichtung und Bewertung der Bestandsdokumentation, - Besichtigung, Prüfung und Messung der Anlagenkomponenten (Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung, Wärmeübergabe, Regelung, Trinkwassererwärmung), - überschlägige Heizlast- und Wärmebedarfsberechnung, - Bewertung der Anlagendimensionierung und des Anlagenzustands, - Ermittlung der Effizienz wesentlicher Komponenten, - Entwicklung und Bewertung von Maßnahmen zur energetischen Optimierung, ein-schließlich Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Amortisationsrechnung, - Dokumentation der Ergebnisse in einem Inspektionsbericht. Die Inspektion erfolgt mindestens nach den Vorgaben der DIN SPEC 15378 sowie den einschlägigen gesetzlichen und technischen Regelwerken. Das Personal muss nach GModG § 77 qualifiziert sein. Die Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen. Klimaanlagen und raumlufttechnische Anlagen Die in den jeweiligen Liegenschaften vorhandenen Klimaanlagen und raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) sind einer energetischen Inspektion zu unterziehen. Die Inspektion umfasst mindestens folgende Leistungen: - Sichtung und Bewertung der Bestandsdokumentation, - Besichtigung, Prüfung und Messung der Anlagenkomponenten (Kälteerzeugung, Kälteverteilung, Luftaufbereitung, Regelung), - überschlägige Kühllastberechnung, - Bewertung der Anlagendimensionierung und des Anlagenzustands, - Ermittlung der Effizienz wesentlicher Komponenten, - Entwicklung und Bewertung von Maßnahmen zur energetischen Optimierung, einschließlich Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Amortisationsrechnung, - Dokumentation der Ergebnisse in einem Inspektionsbericht. Die Inspektion erfolgt orientierend an den Vorgaben der DIN SPEC 15240 sowie den einschlägigen gesetzlichen und technischen Regelwerken. Methodik und Durchführung Vor-Ort-Begehung und Datenerhebung Die Inspektionen sind grundsätzlich vor Ort in den jeweiligen Liegenschaften durchzuführen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle für die Bewertung erforderlichen Daten eigenständig zu erheben, zu dokumentieren und zu plausibilisieren. Hierzu zählen insbesondere Messungen, Sichtprüfungen, Fotodokumentationen sowie die Auswertung vorhandener Unterlagen. Messungen und Simulationen Alle erforderlichen Messungen sind mit kalibrierten Messgeräten durchzuführen. Die Kalibrierzertifikate sind auf Verlangen vorzulegen. Für die Bewertung und Optimierung der Anlagen sind - sofern in der Leistungsbeschreibung gefordert - dynamische Simulationen der Anlagenbetriebsweise durchzuführen. Die verwendete Simulationssoftware und die zugrunde gelegten Wetterdaten sind im Bericht zu dokumentieren. Bewertung und Maßnahmenentwicklung Auf Basis der erhobenen Daten sind die Anlagen hinsichtlich ihrer energetischen Effizienz, ihres Zustands und ihrer Auslegung zu bewerten. Es sind konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu entwickeln, zu priorisieren und hinsichtlich Investitionskosten, Energieeinsparung, Wirtschaftlichkeit und Treibhausgasminderung zu bewerten. Für jede identifizierte Optimierungsmaßnahme und für die wesentlichen Anlagenkomponenten sind mindestens folgende Angaben nachvollziehbar zu berechnen und zu dokumentieren: - Die zu erwartende jährliche Energieeinsparung (z. B. in kWh/a) - Die daraus resultierende jährliche CO2-Einsparung (z. B. in t CO2/a), basierend auf den von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten spezifischen Umrechnungsfaktoren - Die erforderlichen Investitionskosten (in EUR) - Die Amortisationszeit (in Jahren) auf Basis der eingesparten Energiekosten - Die Bewertung des Lebenszyklus und der Restnutzungsdauer der vorhandenen Komponenten, Bewertung der Regelkonformität (z.B. Verwendung nicht mehr zugelassener Kühlmittel etc.) - Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (z. B. einfache oder dynamische Amortisations-rechnung nach VALERI) - Ein empfohlener Zeithorizont für die Umsetzung (kurz-, mittel-, langfristig) Sofern sich mehrere Maßnahmen sinnvoll bündeln lassen, ist ein entsprechendes Maßnahmenbündel vorzuschlagen und hinsichtlich Synergieeffekten, Gesamtkosten, Energie- und CO2-Einsparungen sowie Umsetzungszeitraum gesondert zu bewerten. Die Ergebnisse sind in einem Maßnahmenkatalog zusammenzufassen. Berichtswesen und Dokumentation Berichtsinhalte und -struktur Für jede durchgeführte Inspektion ist ein Inspektionsbericht zu erstellen, der mindestens folgende Inhalte umfasst: - Allgemeine Angaben zur Liegenschaft und zur Inspektion, - Beschreibung und Bewertung der inspizierten Anlagen, - Darstellung der erhobenen Daten und Messergebnisse, - Bewertung der energetischen Effizienz und des Anlagenzustands, - Bewertung des Lebenszyklus und der Restnutzungsdauer der wesentlichen Anlagen-komponenten - Entwicklung und Bewertung von Optimierungsmaßnahmen, - Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Amortisationsrechnung, - Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen, - Fotodokumentation, - Verwendete Normen, Richtlinien und Simulationsgrundlagen. Berichtsmuster und Freigabe Ergebnispräsentation Leistungsfristen, Termine und Abwicklung - Leistungsfristen und Zeitplanung - Abstimmung und Terminänderungen - Übergabe und Abnahme - Dokumentation und Datenhaltung gem. B1_Leistungsbeschreibung
Heizungs- und Trinkwassererwärmungsanlagen Die in den jeweiligen Liegenschaften vorhandenen Heizungs- und Trinkwassererwärmungs-anlagen sind einer energetischen Inspektion zu unterziehen. Die Inspektion umfasst mindestens folgende Leistungen: - Sichtung und Bewertung der Bestandsdokumentation, - Besichtigung, Prüfung und Messung der Anlagenkomponenten (Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung, Wärmeübergabe, Regelung, Trinkwassererwärmung), - überschlägige Heizlast- und Wärmebedarfsberechnung, - Bewertung der Anlagendimensionierung und des Anlagenzustands, - Ermittlung der Effizienz wesentlicher Komponenten, - Entwicklung und Bewertung von Maßnahmen zur energetischen Optimierung, ein-schließlich Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Amortisationsrechnung, - Dokumentation der Ergebnisse in einem Inspektionsbericht. Die Inspektion erfolgt mindestens nach den Vorgaben der DIN SPEC 15378 sowie den einschlägigen gesetzlichen und technischen Regelwerken. Das Personal muss nach GModG § 77 qualifiziert sein. Die Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen. Klimaanlagen und raumlufttechnische Anlagen Die in den jeweiligen Liegenschaften vorhandenen Klimaanlagen und raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) sind einer energetischen Inspektion zu unterziehen. Die Inspektion umfasst mindestens folgende Leistungen: - Sichtung und Bewertung der Bestandsdokumentation, - Besichtigung, Prüfung und Messung der Anlagenkomponenten (Kälteerzeugung, Kälteverteilung, Luftaufbereitung, Regelung), - überschlägige Kühllastberechnung, - Bewertung der Anlagendimensionierung und des Anlagenzustands, - Ermittlung der Effizienz wesentlicher Komponenten, - Entwicklung und Bewertung von Maßnahmen zur energetischen Optimierung, einschließlich Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Amortisationsrechnung, - Dokumentation der Ergebnisse in einem Inspektionsbericht. Die Inspektion erfolgt orientierend an den Vorgaben der DIN SPEC 15240 sowie den einschlägigen gesetzlichen und technischen Regelwerken. Methodik und Durchführung Vor-Ort-Begehung und Datenerhebung Die Inspektionen sind grundsätzlich vor Ort in den jeweiligen Liegenschaften durchzuführen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle für die Bewertung erforderlichen Daten eigenständig zu erheben, zu dokumentieren und zu plausibilisieren. Hierzu zählen insbesondere Messungen, Sichtprüfungen, Fotodokumentationen sowie die Auswertung vorhandener Unterlagen. Messungen und Simulationen Alle erforderlichen Messungen sind mit kalibrierten Messgeräten durchzuführen. Die Kalibrierzertifikate sind auf Verlangen vorzulegen. Für die Bewertung und Optimierung der Anlagen sind - sofern in der Leistungsbeschreibung gefordert - dynamische Simulationen der Anlagenbetriebsweise durchzuführen. Die verwendete Simulationssoftware und die zugrunde gelegten Wetterdaten sind im Bericht zu dokumentieren. Bewertung und Maßnahmenentwicklung Auf Basis der erhobenen Daten sind die Anlagen hinsichtlich ihrer energetischen Effizienz, ihres Zustands und ihrer Auslegung zu bewerten. Es sind konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu entwickeln, zu priorisieren und hinsichtlich Investitionskosten, Energieeinsparung, Wirtschaftlichkeit und Treibhausgasminderung zu bewerten. Für jede identifizierte Optimierungsmaßnahme und für die wesentlichen Anlagenkomponenten sind mindestens folgende Angaben nachvollziehbar zu berechnen und zu dokumentieren: - Die zu erwartende jährliche Energieeinsparung (z. B. in kWh/a) - Die daraus resultierende jährliche CO2-Einsparung (z. B. in t CO2/a), basierend auf den von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten spezifischen Umrechnungsfaktoren - Die erforderlichen Investitionskosten (in EUR) - Die Amortisationszeit (in Jahren) auf Basis der eingesparten Energiekosten - Die Bewertung des Lebenszyklus und der Restnutzungsdauer der vorhandenen Komponenten, Bewertung der Regelkonformität (z.B. Verwendung nicht mehr zugelassener Kühlmittel etc.) - Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (z. B. einfache oder dynamische Amortisations-rechnung nach VALERI) - Ein empfohlener Zeithorizont für die Umsetzung (kurz-, mittel-, langfristig) Sofern sich mehrere Maßnahmen sinnvoll bündeln lassen, ist ein entsprechendes Maßnahmenbündel vorzuschlagen und hinsichtlich Synergieeffekten, Gesamtkosten, Energie- und CO2-Einsparungen sowie Umsetzungszeitraum gesondert zu bewerten. Die Ergebnisse sind in einem Maßnahmenkatalog zusammenzufassen. Berichtswesen und Dokumentation Berichtsinhalte und -struktur Für jede durchgeführte Inspektion ist ein Inspektionsbericht zu erstellen, der mindestens folgende Inhalte umfasst: - Allgemeine Angaben zur Liegenschaft und zur Inspektion, - Beschreibung und Bewertung der inspizierten Anlagen, - Darstellung der erhobenen Daten und Messergebnisse, - Bewertung der energetischen Effizienz und des Anlagenzustands, - Bewertung des Lebenszyklus und der Restnutzungsdauer der wesentlichen Anlagen-komponenten - Entwicklung und Bewertung von Optimierungsmaßnahmen, - Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Amortisationsrechnung, - Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen, - Fotodokumentation, - Verwendete Normen, Richtlinien und Simulationsgrundlagen. Berichtsmuster und Freigabe Ergebnispräsentation Leistungsfristen, Termine und Abwicklung - Leistungsfristen und Zeitplanung - Abstimmung und Terminänderungen - Übergabe und Abnahme - Dokumentation und Datenhaltung gem. B1_Leistungsbeschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: verschiedene Standorte, gem. Datei "B1_Anlage 1_Standorte_26-2000068528.docx"
Postanschrift: Postfach 10 06 02
Postleitzahl: 60006
Stadt: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 4 Jahre Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-12 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-12 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 79 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-10-12 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-28 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen des § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Die Beschaffung unterliegt den Verpflichtungen aus der Verordnung 2022/2560 über drittstaatliche Subventionen ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Registereintragungen, Ziff. 4: Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3: Angaben über die Eintragung im Handelsregister/Berufsregister mit Angabe des Amtsgerichtes sowie der Registernummer, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer, Berufsregister. Ggf. entsprechende Bescheinigungen vorlegen (in der Bundesrepublik Deutschland z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. Handwerkskarte oder ein Berufsregister, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß § 44 VgV).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Registereintragungen, Ziff. 4: Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3: Angaben über die Eintragung im Handelsregister/Berufsregister mit Angabe des Amtsgerichtes sowie der Registernummer, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer, Berufsregister. Ggf. entsprechende Bescheinigungen vorlegen (in der Bundesrepublik Deutschland z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. Handwerkskarte oder ein Berufsregister, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß § 44 VgV).
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3:…
… Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Ziff. 5
… Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, Ziff. 7
… Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Ziff. 8 Ggf. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
… Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Ziff. 9: Ggf. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3: Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, Ziff. 2 Ich/wir fügen dem Angebot 3 Referenznachweise aus den letzten 5 Jahren bei. Die Referenznachweise enthalten mindestens folgende Angaben: Ansprechpartner (ggf. unter Angabe von Telefonnummer und Adresse), Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges. Mindestanforderung je Referenz: - Nachweis über die erfolgreiche Durchführung von mindestens drei vergleichbaren Projekten im Bereich energetischer Inspektionen gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und den einschlägigen Normen (z. B. DIN SPEC 15240, DIN SPEC 15378) innerhalb der letzten fünf Jahre. - Mindestens eines dieser Projekte muss die energetische Inspektion von mehreren Immobilien (mindestens 5 Liegenschaften) eines deutschlandweiten Immobilienportfolios für einen Auftraggeber über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwei Jahren umfasst haben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3: Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, Ziff. 2 Ich/wir fügen dem Angebot 3 Referenznachweise aus den letzten 5 Jahren bei. Die Referenznachweise enthalten mindestens folgende Angaben: Ansprechpartner (ggf. unter Angabe von Telefonnummer und Adresse), Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges. Mindestanforderung je Referenz: - Nachweis über die erfolgreiche Durchführung von mindestens drei vergleichbaren Projekten im Bereich energetischer Inspektionen gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und den einschlägigen Normen (z. B. DIN SPEC 15240, DIN SPEC 15378) innerhalb der letzten fünf Jahre. - Mindestens eines dieser Projekte muss die energetische Inspektion von mehreren Immobilien (mindestens 5 Liegenschaften) eines deutschlandweiten Immobilienportfolios für einen Auftraggeber über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwei Jahren umfasst haben.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3: Angabe zu Versicherungen, Ziff. 6: Ggf. Vorlage einer aktuell gültigen Versicherungsbestätigung mit Deckungssummen.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 77 Fachkunde des Inspektionspersonals (1) Eine Inspektion darf nur von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. (2) Fachkundig ist insbesondere 1. eine Person mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einer der Fachrichtungen Versorgungstechnik oder Technische Gebäudeausrüstung mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen, 2. eine Person mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einer der Fachrichtungen Maschinenbau, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik oder Bauingenieurwesen oder einer anderen technischen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt bei der Versorgungstechnik oder der Technischen Gebäudeausrüstung mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen, 3. eine Person, die für ein zulassungspflichtiges anlagentechnisches Gewerbe die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt, 4. eine Person, die für ein zulassungsfreies Handwerk in einem der Bereiche nach Nummer 3 einen Meistertitel erworben hat, 5. eine Person, die auf Grund ihrer Ausbildung berechtigt ist, ein zulassungspflichtiges Handwerk in einem der Bereiche nach Nummer 3 ohne Meistertitel selbständig auszuüben, 6. eine Person, die staatlich anerkannter oder geprüfter Techniker ist, dessen Ausbildungsschwerpunkt auch die Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen umfasst. (3) Eine gleichwertige Aus- oder Fortbildung, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben worden ist und durch einen entsprechenden Nachweis belegt werden kann, ist den in Absatz 2 genannten Aus- und Fortbildungen gleichgestellt. Der Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 77 Fachkunde des Inspektionspersonals (1) Eine Inspektion darf nur von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. (2) Fachkundig ist insbesondere 1. eine Person mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einer der Fachrichtungen Versorgungstechnik oder Technische Gebäudeausrüstung mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen, 2. eine Person mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einer der Fachrichtungen Maschinenbau, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik oder Bauingenieurwesen oder einer anderen technischen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt bei der Versorgungstechnik oder der Technischen Gebäudeausrüstung mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen, 3. eine Person, die für ein zulassungspflichtiges anlagentechnisches Gewerbe die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt, 4. eine Person, die für ein zulassungsfreies Handwerk in einem der Bereiche nach Nummer 3 einen Meistertitel erworben hat, 5. eine Person, die auf Grund ihrer Ausbildung berechtigt ist, ein zulassungspflichtiges Handwerk in einem der Bereiche nach Nummer 3 ohne Meistertitel selbständig auszuüben, 6. eine Person, die staatlich anerkannter oder geprüfter Techniker ist, dessen Ausbildungsschwerpunkt auch die Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen umfasst. (3) Eine gleichwertige Aus- oder Fortbildung, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben worden ist und durch einen entsprechenden Nachweis belegt werden kann, ist den in Absatz 2 genannten Aus- und Fortbildungen gleichgestellt. Der Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eigenerklärungen gemäß C5_ Verzeichnis NU-Leistungen Vordr. 11029 c in den Vergabeunterlagen enthalten. Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird. Benennung über Art und Umfang der Teilleistungen, die sich der Bewerber/Bieter der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen wird. C6_Eigenerklärung Russland Sanktionen-VO C7_Eigenerklärung zur Bildung einer ARGE D1_ Verpflichtungserklärung Vord. 11029 d Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen im Falle einer Auftragsvergabe dem Bewerber/Bieter die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) zur Verfügung zu stellen.
Eigenerklärungen gemäß C5_ Verzeichnis NU-Leistungen Vordr. 11029 c in den Vergabeunterlagen enthalten. Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird. Benennung über Art und Umfang der Teilleistungen, die sich der Bewerber/Bieter der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen wird. C6_Eigenerklärung Russland Sanktionen-VO C7_Eigenerklärung zur Bildung einer ARGE D1_ Verpflichtungserklärung Vord. 11029 d Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen im Falle einer Auftragsvergabe dem Bewerber/Bieter die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) zur Verfügung zu stellen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe §§ 123 bis 124 GWB
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63MPRE#
1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.
1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
Nationale Registrierungsnummer: t:069956632197
Postanschrift: Postfach 10 06 02
Postleitzahl: 60006
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: nachpruefung@bundesbank.de📧
Telefon: +49 699566-32197📞
Fax: +49 695069-2575 📠
URL: http://www.bundesbank.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 178-633877 (2026-09-11)