Die Männerberatung bietet Männern, die körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt gegenüber ehemaligen oder aktuellen Beziehungspartnerinnen/ -partnern ausgeübt oder angedroht haben, eine fachlich fundierte Täterberatung an. Außerdem werden in familiengerichtlichen Verfahren nach häuslicher Gewalt im Rahmen des Sonderleitfadens (Münchner Modell) zunächst getrennt geschlechtsspezifische und im positiven Verlauf gemeinsame Elterngespräche in Kooperation mit der Interventionsstelle Landkreis München (ILM) durchgeführt, um einvernehmliche Umgangsregelungen nach Trennung oder Scheidung zu erarbeiten. Darüber hinaus übernimmt die Männerberatung im Bereich der Durchführung von begleiteten Umgängen im Kontext häuslicher Gewalt in ausgewählten Einzelfällen die Umgangsbegleitung bzw. die Begleitung der Fachkräfte, die diesen Umgang durchführen. Des Weiteren ist die Männerberatung für alle Männer eine Clearingstelle für Lebenskrisen und unterschiedliche Problemlagen. Die Beratungen mit den Männern erfolgen in zugewiesenen Räumen des Landratsamtes München auf dem Stadtgebiet München.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung von Männerberatung im Landkreis München
Referenznummer: 26/1_MILK
Kurze Beschreibung:
Die Männerberatung bietet Männern, die körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt gegenüber ehemaligen oder aktuellen Beziehungspartnerinnen/ -partnern ausgeübt oder angedroht haben, eine fachlich fundierte Täterberatung an. Außerdem werden in familiengerichtlichen Verfahren nach häuslicher Gewalt im Rahmen des Sonderleitfadens (Münchner Modell) zunächst getrennt geschlechtsspezifische und im positiven Verlauf gemeinsame Elterngespräche in Kooperation mit der Interventionsstelle Landkreis München (ILM) durchgeführt, um einvernehmliche Umgangsregelungen nach Trennung oder Scheidung zu erarbeiten. Darüber hinaus übernimmt die Männerberatung im Bereich der Durchführung von begleiteten Umgängen im Kontext häuslicher Gewalt in ausgewählten Einzelfällen die Umgangsbegleitung bzw. die Begleitung der Fachkräfte, die diesen Umgang durchführen. Des Weiteren ist die Männerberatung für alle Männer eine Clearingstelle für Lebenskrisen und unterschiedliche Problemlagen. Die Beratungen mit den Männern erfolgen in zugewiesenen Räumen des Landratsamtes München auf dem Stadtgebiet München.
Die Männerberatung bietet Männern, die körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt gegenüber ehemaligen oder aktuellen Beziehungspartnerinnen/ -partnern ausgeübt oder angedroht haben, eine fachlich fundierte Täterberatung an. Außerdem werden in familiengerichtlichen Verfahren nach häuslicher Gewalt im Rahmen des Sonderleitfadens (Münchner Modell) zunächst getrennt geschlechtsspezifische und im positiven Verlauf gemeinsame Elterngespräche in Kooperation mit der Interventionsstelle Landkreis München (ILM) durchgeführt, um einvernehmliche Umgangsregelungen nach Trennung oder Scheidung zu erarbeiten. Darüber hinaus übernimmt die Männerberatung im Bereich der Durchführung von begleiteten Umgängen im Kontext häuslicher Gewalt in ausgewählten Einzelfällen die Umgangsbegleitung bzw. die Begleitung der Fachkräfte, die diesen Umgang durchführen. Des Weiteren ist die Männerberatung für alle Männer eine Clearingstelle für Lebenskrisen und unterschiedliche Problemlagen. Die Beratungen mit den Männern erfolgen in zugewiesenen Räumen des Landratsamtes München auf dem Stadtgebiet München.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Sozialwesens📦 Beschreibung
Interne Kennung: 26/1_MILK
Zusätzliche Informationen:
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder Vergabeverfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 10 Kalendertage vor Angebotseröffnung eingehen, werden nicht mehr beantwortet. - - - - -
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen per E-Mail eingegangen sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. - - - - - Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung Bezug Russland" (L127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. - - - - -Gelangt das Angebot eines Unternehmens in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen (Referenznachweise / Versicherungsbescheinigung bzw. Zusicherung der Versicherung / Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung bei der IHK) innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. - - - - Stützt sich ein Bewerber /Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 1 VgV in Anspruch genommen, so muss gemäß § 47 Abs. 2 VgV die Nachweisführung entsprechend den geforderten Nachweisen auch für diese Unternehmen erfolgen. - - - - - Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (Eigenerklärung nach 1240 sowie entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. - - - - - Bei Bietern außerhalb Deutschlands sind die geforderten Unterlagen/Bescheinigungen in vergleichbarer Form vorzulegen, so dies in dem Staat, in dem der Bieter niedergelassen ist, nach den Rechtsvorschriften vorgesehen ist. - - - - Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist zusätzlich eine Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot vorzulegen. Bei Beteiligung einer Bietergemeinschaft ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eine unterschriebene Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung im Auftragsfall unter Benennung eines bevollmächtigten Vertreters einzureichen. Die bisher genannten Darstellungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. - - - - - Für die Auftragsvergabe ist ein Gremiumsbeschluss notwendig, deshalb wurde die Bindefrist auf den 30.10.2026 festgelegt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder Vergabeverfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 10 Kalendertage vor Angebotseröffnung eingehen, werden nicht mehr beantwortet. - - - - -
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen per E-Mail eingegangen sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. - - - - - Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung Bezug Russland" (L127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. - - - - -Gelangt das Angebot eines Unternehmens in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen (Referenznachweise / Versicherungsbescheinigung bzw. Zusicherung der Versicherung / Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung bei der IHK) innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. - - - - Stützt sich ein Bewerber /Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 1 VgV in Anspruch genommen, so muss gemäß § 47 Abs. 2 VgV die Nachweisführung entsprechend den geforderten Nachweisen auch für diese Unternehmen erfolgen. - - - - - Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (Eigenerklärung nach 1240 sowie entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. - - - - - Bei Bietern außerhalb Deutschlands sind die geforderten Unterlagen/Bescheinigungen in vergleichbarer Form vorzulegen, so dies in dem Staat, in dem der Bieter niedergelassen ist, nach den Rechtsvorschriften vorgesehen ist. - - - - Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist zusätzlich eine Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot vorzulegen. Bei Beteiligung einer Bietergemeinschaft ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eine unterschriebene Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung im Auftragsfall unter Benennung eines bevollmächtigten Vertreters einzureichen. Die bisher genannten Darstellungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. - - - - - Für die Auftragsvergabe ist ein Gremiumsbeschluss notwendig, deshalb wurde die Bindefrist auf den 30.10.2026 festgelegt.
Postleitzahl: 81541
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-31 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-31 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-08-31 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß §56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Nachforderung besteht aber nicht.
Gemäß §56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Nachforderung besteht aber nicht.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignung zur Berufsausübung: Der Bieter hat die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen, soweit er zur Eintragung verpflichtet ist. - - - - - Nachweisführung der Eignung: Die Eignung kann durch Eigenerklärung gem. Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird den Vergabeunterlagen beigefügt und ist unter https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av28325b-eu einfügen abrufbar. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignung zur Berufsausübung: Der Bieter hat die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen, soweit er zur Eintragung verpflichtet ist. - - - - - Nachweisführung der Eignung: Die Eignung kann durch Eigenerklärung gem. Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird den Vergabeunterlagen beigefügt und ist unter https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av28325b-eu einfügen abrufbar. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter Höhe: - - - - 1. Bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. - - - - 2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von 3.000.000,00 € für Personenschäden - - - - 3. und mit einer Deckungssumme je Schadensfall von 2.000.000,00 € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) - - - - Nachweisführung der Eignung: Die Eignung kann durch Eigenerklärung gem. Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird den Vergabeunterlagen beigefügt und ist unter https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av28325b-eu einfügen abrufbar. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter Höhe: - - - - 1. Bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. - - - - 2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von 3.000.000,00 € für Personenschäden - - - - 3. und mit einer Deckungssumme je Schadensfall von 2.000.000,00 € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) - - - - Nachweisführung der Eignung: Die Eignung kann durch Eigenerklärung gem. Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird den Vergabeunterlagen beigefügt und ist unter https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av28325b-eu einfügen abrufbar. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Formblatt L127 "Eigenerkärung Bezug Russland"
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
- - - Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB
- - - Betrug: §123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5. GWB
- - - Bestechlichkeit: §124 Abs. 1 Nr. 6 bis 9
- - - Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
- - - Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung: § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, GWB
- - - Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
- - - Verstoß gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
- - - Zahlungsunfähigkeit, Eröffnung Insolvenzverfahren oder vergleichbare Lage: § 124 Abs. 1 Nr. 2
- - - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2GWB
- - - Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
- - - Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
- - - Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
- - - Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
- - - Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
- - - Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
Informationen über dieses Verfahren erhalten.: § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB
- - - Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG,
§ 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG)
- - - - - Eine Erklärung darüber, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen bzw. eine Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel als
Eigenerklärung abzugeben. Für die Angabe ist das Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung“ zu verwenden. Die Vergabestelle
behält sich vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden gültigen bzw. aktuellen Bestätigungen mit einer angemessenen Fristsetzung
anzufordern: - - - - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung- - - - - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt- - - - - Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Sozialversicherungsträger - - - - - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
mit Angabe der Lohnsummen - - - - - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes
angegeben wurde) - - - - - - - Bescheinigungen, die mit einem Gültigkeitsdatum versehen sind, müssen im Zeitpunkt der Einreichung gültig sein,
andere Nachweise sollten in der Regel ein Ausstellungsdatum aufweisen, das nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung ist. - - -
Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung": https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av28325b-eu
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
- - - Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB
- - - Betrug: §123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5. GWB
- - - Bestechlichkeit: §124 Abs. 1 Nr. 6 bis 9
- - - Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
- - - Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung: § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, GWB
- - - Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
- - - Verstoß gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
- - - Zahlungsunfähigkeit, Eröffnung Insolvenzverfahren oder vergleichbare Lage: § 124 Abs. 1 Nr. 2
- - - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2GWB
- - - Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
- - - Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
- - - Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
- - - Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
- - - Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
- - - Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
Informationen über dieses Verfahren erhalten.: § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB
- - - Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG,
§ 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG)
- - - - - Eine Erklärung darüber, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen bzw. eine Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel als
Eigenerklärung abzugeben. Für die Angabe ist das Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung“ zu verwenden. Die Vergabestelle
behält sich vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden gültigen bzw. aktuellen Bestätigungen mit einer angemessenen Fristsetzung
anzufordern: - - - - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung- - - - - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt- - - - - Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Sozialversicherungsträger - - - - - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
mit Angabe der Lohnsummen - - - - - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes
angegeben wurde) - - - - - - - Bescheinigungen, die mit einem Gültigkeitsdatum versehen sind, müssen im Zeitpunkt der Einreichung gültig sein,
andere Nachweise sollten in der Regel ein Ausstellungsdatum aufweisen, das nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung ist. - - -
Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung": https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av28325b-eu
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder Vergabeverfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 10 Kalendertage vor Angebotseröffnung eingehen, werden nicht mehr beantwortet. - - - - -
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen per E-Mail eingegangen sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. - - - - - Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung Bezug Russland" (L127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. - - - - - Die Bindefrist wurde auf den 30.10.2026 festgelegt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder Vergabeverfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 10 Kalendertage vor Angebotseröffnung eingehen, werden nicht mehr beantwortet. - - - - -
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen per E-Mail eingegangen sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. - - - - - Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung Bezug Russland" (L127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. - - - - - Die Bindefrist wurde auf den 30.10.2026 festgelegt.
Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße, gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ----- § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 2 Satz 1 GWB. §134Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. ----- Gemäß §135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. ----- Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße, gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ----- § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 2 Satz 1 GWB. §134Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. ----- Gemäß §135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. ----- Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-27+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 143-521469 (2026-07-27)
Auftragsbekanntmachung (2026-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Männerberatung bietet Männern, die körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt gegenüber ehemaligen oder aktuellen Beziehungspartnerinnen/ -partnern ausgeübt oder angedroht haben, eine fachlich fundierte Täterberatung an. Außerdem werden in familiengerichtlichen Verfahren nach häuslicher Gewalt im Rahmen des Sonderleitfadens (Münchner Modell) zunächst getrennt geschlechtsspezifische und im positiven Verlauf gemeinsame Elterngespräche in Kooperation mit der Interventionsstelle Landkreis München (ILM) durchgeführt, um einvernehmliche Umgangsregelungen nach Trennung oder Scheidung zu erarbeiten. Darüber hinaus übernimmt die Männerberatung im Bereich der Durchführung von begleiteten Umgängen im Kontext häuslicher Gewalt die Begleitung der Fachkräfte, die diesen Umgang durchführen, sowie den Aufbau und die Koordination eines Pools von Umgangsbegleiter*innen. Des Weiteren ist die Männerberatung für alle Männer eine Clearingstelle für Lebenskrisen und unterschiedliche Problemlagen. Die Beratungen mit den Männern erfolgen in zugewiesenen Räumen des Landratsamtes München auf dem Stadtgebiet München.
Die Männerberatung bietet Männern, die körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt gegenüber ehemaligen oder aktuellen Beziehungspartnerinnen/ -partnern ausgeübt oder angedroht haben, eine fachlich fundierte Täterberatung an. Außerdem werden in familiengerichtlichen Verfahren nach häuslicher Gewalt im Rahmen des Sonderleitfadens (Münchner Modell) zunächst getrennt geschlechtsspezifische und im positiven Verlauf gemeinsame Elterngespräche in Kooperation mit der Interventionsstelle Landkreis München (ILM) durchgeführt, um einvernehmliche Umgangsregelungen nach Trennung oder Scheidung zu erarbeiten. Darüber hinaus übernimmt die Männerberatung im Bereich der Durchführung von begleiteten Umgängen im Kontext häuslicher Gewalt die Begleitung der Fachkräfte, die diesen Umgang durchführen, sowie den Aufbau und die Koordination eines Pools von Umgangsbegleiter*innen. Des Weiteren ist die Männerberatung für alle Männer eine Clearingstelle für Lebenskrisen und unterschiedliche Problemlagen. Die Beratungen mit den Männern erfolgen in zugewiesenen Räumen des Landratsamtes München auf dem Stadtgebiet München.
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-28+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Verfahrensbeschreibung wurde angepasst. Aus "Darüber hinaus übernimmt die Männerberatung im Bereich der Durchführung von begleiteten Umgängen im Kontext häuslicher Gewalt in ausgewählten Einzelfällen die Umgangsbegleitung bzw. die Begleitung der Fachkräfte, die diesen Umgang durchführen." wird "Darüber hinaus übernimmt die Männerberatung im Bereich der Durchführung von begleiteten Umgängen im Kontext häuslicher Gewalt die Begleitung der Fachkräfte, die diesen Umgang durchführen, sowie den Aufbau und die Koordination eines Pools von Umgangsbegleiter*innen.".
Verfahrensbeschreibung wurde angepasst. Aus "Darüber hinaus übernimmt die Männerberatung im Bereich der Durchführung von begleiteten Umgängen im Kontext häuslicher Gewalt in ausgewählten Einzelfällen die Umgangsbegleitung bzw. die Begleitung der Fachkräfte, die diesen Umgang durchführen." wird "Darüber hinaus übernimmt die Männerberatung im Bereich der Durchführung von begleiteten Umgängen im Kontext häuslicher Gewalt die Begleitung der Fachkräfte, die diesen Umgang durchführen, sowie den Aufbau und die Koordination eines Pools von Umgangsbegleiter*innen.".
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 73461ea0-8acd-42e3-9965-b7bb4944bfa1-01
Quelle: OJS 2026/S 144-525173 (2026-07-28)